Soziale Erhaltungsverordnungen (Milieuschutzgebiete) zielen zu Recht nicht auf ganze Städte, sondern auf bestimmte Viertel und Gebiete in denen droht, dass sich die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aufgrund von Verdrängung verändert. Grundlage für die Festlegung eines Milieuschutzgebietes ist ein von der Gemeinde in Auftrag gegebenes Gutachten, dass untersucht ob Verdrängungsprozesse in einem Viertel drohen. Das Baurecht bietet den Kommunen dann verschiedene Instrumente, mit denen sie einem drohenden Verdrängungsprozess entgegenwirken können, wie etwa die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Es ist nicht ersichtlich wieso von dieser Praxis abgewichen werden sollte und Instrumente des Milieuschutzes einfach auf ganze Städte angewendet werden sollte. Wir sollten wo geboten bestehende Instrumente schärfen und die Kommunen in die Lage versetzen bestehendes Recht verstärkt anzuwenden anstatt immer neue Rechtstatbestände zu schaffen.
Antrag: | Recht auf Wohnen |
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Antragsteller*in: | Daniela Wagner (KV Darmstadt) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 40%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | zurückgezogen |
Eingereicht: | 23.10.2019, 11:17 |
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Christian Trede:
Daniela Wagner:
Christian Trede: