BAG PBW Beschlusslage
Antrag: | Recht auf Wohnen |
---|---|
Antragsteller*in: | BAG Planen Bauen Wohnen (beschlossen am: 23.10.2019) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: W-01-609 |
Eingereicht: | 25.10.2019, 20:29 |
Antrag: | Recht auf Wohnen |
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Antragsteller*in: | BAG Planen Bauen Wohnen (beschlossen am: 23.10.2019) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: W-01-609 |
Eingereicht: | 25.10.2019, 20:29 |
Wohnungsunternehmen, daher muss es für sie attraktiver werden, an öffentliche Fördermittel zu gelangen.
Für die Soziale Wärmewende brauchen wir daher eine gerechte Kostenverteilung zwischen Vermieter*innen, Mieter*innen, sowie der öffentlichen Hand. Die von uns vorgesehene Absenkung der Modernisieurngsumlage ist ein wichtiger Schritt, um als Sofortmaßnahme die einseitige Kostenverteilung zulasten der Mieter*innen zu beenden. Darüber hinaus werden wir alternative Vorschläge, die Modernisierungsumlage durch ein anderes Instrument zu ersetzen, prüfen und ggfls. in einem zweiten Schritt umsetzen.
vier Prozent im Jahr auf die Miete umgelegt werden dürfen, jedoch nicht mehr als 1,50 Euro pro Quadratmeter und Monat in acht Jahren. Langfristig wollen wir die Modernisierungsumlage abschaffen. Die Berechnung der Umlage soll dabei die Höhe der maximal verfügbaren öffentlichen Fördermittel berücksichtigen, um einen Anreiz für die
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Martin Wolf: