Wir wollen die Mindestlohnkommission stärken und ihr die Möglichkeit geben, den Mindestlohn soweit anzuheben, dass jede und jeder Vollzeitbeschäftigte von ihrer oder seiner Hände Arbeit auch leben kann. Ihren Entscheidungsspielraum weiten wir deshalb mit verschiedenen Maßnahmen aus.
Damit die Höhe des Mindestlohnes gesellschaftlich breite Unterstützung findet, muss die Mindestlohnkommission, die von Gewerkschaften und ArbeitgeberInnen gleichermaßen getragen wird, ihre Entscheidungen autonom treffen können. Eine politische Festlegung des Mindestlohnes auf 12 Euro untergräbt allerdings die Entscheidungshoheit der Mindestlohnkommission und damit auch die der Tarifpartner. Nicht zuletzt aus diesem Grund haben sich in den letzten Jahren nicht nur die Arbeitgeber, sondern insbesondere auch die Gewerkschaften gegen eine politische Festlegung des Mindestlohnes ausgesprochen.
Auch rechtlich stellt eine politische Festlegung des Mindestlohnes unter Umgehung der Kommission ein Problem dar. Denn schon die (arbeitsmarktpolitisch gebotene) Einführung des Mindestlohnes war als Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie begründungsbedürftig. Die Begründung gelang über die Einbindung der Sozialpartner in die Mindestlohnkommission, die auf diesem Wege neue Steuerungsmöglichkeiten erhielten. Eine faktische Schwächung der Mindestlohnkommission durch den Gesetzgeber könnte verfassungsrechtlich nicht haltbar sein. Damit wäre niemandem geholfen.
Die Frage der volkswirtschaftlichen Effekte einer sofortigen Mindestlohnanhebung auf 12 Euro ist bisher zudem noch ungeklärt. In der Wissenschaft besteht Uneinigkeit, ob bei einer derartigen Mindestlohnhöhe ein „Kipppunkt“ überschritten würde, wonach die bisher neutralen Auswirkungen des Mindestlohnes auf die Beschäftigung ins Negative umschlagen würden (vgl. Schulten/Pusch 2019: Mindestlohn von 12 Euro: Auswirkungen und Perspektiven, in: Wirtschaftsdienst 99(5): 335-339). Diese Fragen bedürfen einer ausführlichen Diskussion unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Expertise. Die Mindestlohnkommission hat hierfür die nötige Kompetenz. Zudem ermöglichen wir ihr über die Einbeziehung des Armutsvermeidungskriteriums den Entscheidungsspielraum, um etwa einen Mindestlohn von 12 Euro festzulegen.
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