Die Ausführung, dass die Beschäftigten in den Betrieb "zurückkehren" können, ist hier missverständlich. Während des Bezugs des Qualifizierungs-Kurzarbeitergelds sind die Beschäftigten die ganze Zeit im Unternehmen angestellt. Sie können sich in Vollzeit, aber auch berufsbegleitend in Teilzeit qualifizieren. Die Beschäftigten bleiben also im Unternehmen mit dem Ziel, die Entwicklungschancen der Transformation zu nutzen.
Antrag: | Anders Wirtschaften für nachhaltigen Wohlstand - Auf dem Weg in die sozial-ökologische Marktwirtschaft |
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Antragsteller*in: | Beate Müller-Gemmeke (KV Reutlingen) und 21 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 36%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 18.10.2019, 17:58 |
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