In vielen Berufsgruppen ist Home-Office oder mobiles Arbeiten (Telearbeit) nicht möglich, da es sich dort nicht um Bürotätigkeiten oder andere örtlich flexible Tätigkeiten handelt. Daher soll hier klargestellt werden, dass das Recht nur für solche Tätigkeiten gilt, wo dies betrieblich möglich ist. Zudem soll auch Arbeiten von unterwegs (etwa in Cafés oder auch im Zug z.B. zum Familienbesuch) erleichtert werden, damit die Beschäftigten nicht nur zuhause arbeiten können, wo dieselben Anforderungen etwa an die Ergonomie des Arbeitsplatzes gelten wie auch im Unternehmen, sondern auch unterwegs, sofern sie dies wünschen.
Antrag: | Anders Wirtschaften für nachhaltigen Wohlstand - Auf dem Weg in die sozial-ökologische Marktwirtschaft |
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Antragsteller*in: | Wolfgang Gründinger (KV Berlin-Mitte) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 40%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: WKF-05-391-2 |
Eingereicht: | 22.10.2019, 15:17 |
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Stephanie Bethmann: