Die Gemeinschaftsaufgabe ist ein finanzverfassungsrechtliches Instrument, dass dem Bund erlaubt, Finanzmittel zu seinen Bedingungen zur Finanzierung bestimmter Aufgaben für Länder bereit zu stellen. Länder können diese Bedingungen nicht beeinflussen und müssen ihrerseits Kofinanzierungsmittel bereitstellen. Derzeit gibt es die Gemeinschaftsaufgaben „Regionale Wirtschaftsförderung“ und „Agrar- und Küstenschutz“. Es wird diskutiert letztere zu erweitern, um den ländlichen Raum umfassender in Förderungen einzubeziehen. Es ist unbenommen, dass die - auch finanzielle - Unterstützung strukturschwacher Regionen dringend geboten ist und die Länder mehr Finanzmittel brauchen, um diese Aufgabe zu erfüllen. Mit der Schaffung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe würde die finanzielle Unterstützung auf ein Instrument beschränkt, dass in der Weite dem Bund uferlose Eingriffsmöglichkeiten in Belange der Länder gewährt. Mit einem solchen Instrument wird tief in die Bund-Länder Finanzbeziehungen eingegriffen. Es führt zu einer Entmachtung der Länderparlamente, deren Gestaltungsmöglichkeiten beim Einsatz der Mittel gleich Null sind. Es gilt das Prinzip: Take it or leave it. Es gilt, das Problem zu adressieren ohne die Lösung gleich auf ein Instrument zu verengen.
Antrag: | Anders Wirtschaften für nachhaltigen Wohlstand - Auf dem Weg in die sozial-ökologische Marktwirtschaft |
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Antragsteller*in: | Volker Ratzmann (KV Berlin-Pankow) und 23 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 33%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 24.10.2019, 10:41 |
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