Der vorhergehende Satzteil stellt im Prinzip schon den Ist-Stand dar: Jede Hochschule hat seit zehn Jahren Gründerzentren, die dieses leisten. Es ist zweifelhaft, inwiefern die unentgeltliche Mitnutzung von steuerlich finanzierter Forschungsinfrastruktur durch privatrechtliche Unternehmen begründet werden kann. Die Infrastruktur der Hochschulen steht ja insbesondere unter dem Schutz des Grundrechtes der Wissenschaftsfreiheit.
Antrag: | Anders Wirtschaften für nachhaltigen Wohlstand - Auf dem Weg in die sozial-ökologische Marktwirtschaft |
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Antragsteller*in: | BAG Wissenschaft, Hochschule, Technologiepolitik (dort beschlossen am: 23.10.2019) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 25.10.2019, 01:32 |
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