Antrag: | Anders Wirtschaften für nachhaltigen Wohlstand - Auf dem Weg in die sozial-ökologische Marktwirtschaft |
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Antragsteller*in: | BAG Wirtschaft und Finanzen; BAG Digitales und Medien (beschlossen am: 20.10.2019) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 25.10.2019, 17:09 |
WKF-05-658: Anders Wirtschaften für nachhaltigen Wohlstand - Auf dem Weg in die sozial-ökologische Marktwirtschaft
Verfahrensvorschlag: Antragstext
Von Zeile 657 bis 662:
Internet abgehängt sind. Von der flächendeckenden Grundversorgung, die die Bundesregierung versprochen hatte, sind wir weit entfernt. Für die digitale Infrastruktur Glasfaser und 5G-Mobilfunk gibt es erhebliche Investitionslücken. Damit der Glasfaserausbau schneller vorankommt, brauchen wir eine solide Finanzierung. Dies wollen wir dadurch ermöglichen, dass der Bund seine Anteile an der Telekom verkauft, und sie in eine Ausbaugesellschaft für Glasfaser investieren.
Mobilfunk gibt es erhebliche Investitionslücken. Wir lassen uns beim Ausbau der 5G Netze vom Vorsorgeprinzip leiten. Wir fordern daher die Veröffentlichung der Ergebnisse bereits durchgeführter Studien zu Auswirkungen von 5G, die aus öffentlichen Mitteln ganz oder teilweise finanziert wurden und rufen auch die Unternehmen auf, ihre eigenen Untersuchungen vollumfänglich zu veröffentlichen. Wir unterstützen die Überprüfung und ggf. Erarbeitung geeigneter Prüf- und Messverfahren über Auswirkungen durch hochfrequente Sende- und Empfangsanlagen oberhalb 20 GHz und die Erstellung verbindlicher Grenzwerte durch das Bundesamt für Strahlenschutz. Wir setzen uns für eine EU-weite Abstimmung zu diesen Fragen ein und fordern ein möglichst einheitliches Vorgehen in den Mitgliedstaaten.
Original-Änderungsantrag: Antragstext
Von Zeile 657 bis 662:
Internet abgehängt sind. Von der flächendeckenden Grundversorgung, die die Bundesregierung versprochen hatte, sind wir weit entfernt. Für die digitale Infrastruktur Glasfaser und 5G-Mobilfunk gibt es erhebliche Investitionslücken. Damit der Glasfaserausbau schneller vorankommt, brauchen wir eine solide Finanzierung. Dies wollen wir dadurch ermöglichen, dass der Bund seine Anteile an der Telekom verkauft, und sie in eine Ausbaugesellschaft für Glasfaser investieren.Mobilfunk gibt es erhebliche Investitionslücken. Jeder Ausbau der 5G Netze erfolgt nur nach einer verantwortungsvollen Technikfolgenabschätzung. Wir lassen uns dabei vom Vorsorgeprinzip leiten. Dies heißt: Wir setzen die Vergabe weiterer Frequenzbereiche aus. Wir fordern die Veröffentlichung der Ergebnisse bereits durchgeführter Studien zu Risiken, Auswirkungen und Akzeptanz von 5G, soweit sie aus öffentlichen Mitteln ganz oder teilweise finanziert wurden. Wir unterstützen die Überprüfung und ggf. Erarbeitung geeigneter Prüf- und Messverfahren für die Strahlenbelastung durch hochfrequente Sende- und Empfangsanlagen oberhalb 20 GHz und die Erstellung verbindlicher Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung durch das Bundesamt für Strahlenschutz. Wir binden u.a. das Büro für Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestags ein, um Akzeptanz-, Nutzen- und Risiken hochfrequenter 5G Sendeanlagen einschließlich des zu erwartenden Energieverbrauchs und sonstiger Klimafolgen zu bewerten und wir veröffentlichen die Ergebnisse. Wir setzen uns ein für eine EU-weite Abstimmung des Stands von Forschung und Technik bzgl. Nutzen und Risiken hochfrequenter 5G-Sendeanlagen sowie des Vorgehens bei der Einführung in den Mitgliedstaaten.
Kommentare
Bianca Denfeld:
1) Investitionsbedarf und seine Finanzierung ist Gegenstand des letzten Kapitels des Wirtschaftsantrags. Es gibt keinen Grund hier innerhalb eines Sektors Finanzierungsvorschläge zu machen. Eine Forderung nach einer noch weitergehenden Privatisierung der Telekom sollte zudem nicht beiläufig erfolgen, bzw. ist generell fragwürdig.
2) Die Identifizierung und Bewertung der Umwelt-und Gesundheitsrisiken von 5G ist nicht abgeschlossen. Ein 5G-Netz verursacht mehr Strahlung als bisherige Mobilfunknutzungen. Gesundheitliche Wirkungen durch die neue Qualität der elektromagnetischen Felder auf Mensch und Tier und die Auswirkungen des Ausbaus der 5G Technologie auf den Stromverbrauch sind unsicher. Die aktuelle Wissensbasis bzgl. der Umwelt-und Gesundheitsrisiken des 5G Mobilfunkausbaus ist unzureichend / unvollständig und erlaubt bisher keine verantwortliche Ausbauentscheidung.
Der 5G Ausbau schafft komplexe Systeme, die von der Wissenschaft noch nicht voll verstanden worden sind und bei denen die Folgewirkungen von Störungen noch nicht vorausgesagt werden können. Dies gilt besonders für die bisher in D. noch nicht versteigerten und noch nicht genutzten hohen Frequenzen. Eine erhöhte Strahlenexposition kann sich nicht nur aus der Verwendung höherer Frequenzen in 5G ergeben, sondern auch aus dem Potenzial für die Aggregation verschiedener Signale, ihrer Dynamik und den komplexen Interferenzeffekten, die insbesondere in dichten Stadtgebieten auftreten können.
Gleichzeitig sind die erwarteten Vorteile und Nutzungsversprechen sehr offen, bzw. diffus (wie bei Basisinnovationen auch üblich). Es fehlen Geschäftsmodelle. Wichtige Industrie 4.0 Nutzungen werden eher über dezentrale Netze (sog.Campuslösungen) erfolgen, für nationale Netze gibt es noch keine Geschäftsmodelle, die die Versteigerungskosten und einen Ausbau betriebswirtschaftlich rentabilisieren könnten. Es fehlt eine sogenannte "Killer-App". Gehofft wird laut einer Veranstaltung des BDI am 21.10.2019 in Berlin auf die private Nutzung von Virtual reality, d.h. vor allem auf Gaming (beim BDI jedoch nicht erwähnt: und Pornographie). Auch die deutsche Bahn hofft auf ein nationales Netz, da sie entlag der Zugstrecken mit lokalen Netzen nichts anfangen kann.
Technikfolgenabschätzung kann zwar Begründungen liefern für Gefährdungspotenziale und Nutzenversprechen. Der Abwägungsprozess ist allerdings Aufgabe der legitimierten Politik, erweitert um angemessene Partizipation.
Wir stellen uns dem Zielkonflikt zwischen Wettbewerbsfähigkeit einerseits und Umweltschutz und Gesundheit andererseits. In dieser Situation lassen wir uns vom Vorsorgeprinzip leiten, dies ermöglicht auch Handlungen und Regulierungen bei einer unvollständigen Wissensbasis. In jedem Fall erfordert eine Abwägung zwischen Besorgnisgründen und dem Nutzenversprechen, dass wir eine gesellschaftliche Debatte führen und nicht wettbewerbsgetrieben einfach Fakten schaffen.