Antrag: | Anders Wirtschaften für nachhaltigen Wohlstand - Auf dem Weg in die sozial-ökologische Marktwirtschaft |
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Antragsteller*in: | BAG Wirtschaft und Finanzen (beschlossen am: 20.10.2019) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 25.10.2019, 20:48 |
WKF-05-1045: Anders Wirtschaften für nachhaltigen Wohlstand - Auf dem Weg in die sozial-ökologische Marktwirtschaft
Verfahrensvorschlag: Antragstext
Von Zeile 1011 bis 1015:
Banken in Deutschland, und immer stärker auch wieder im Rest der EU, stellen für die meisten Firmen die Kreditversorgung sicher. In Deutschland hat sich das Drei-Säulen-Modell aus Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken bewährt. Deshalb wollen wir das Lokalbankenprinzip in ganz Europa verankernstärken. Öffentliche Banken sind dem Gemeinwohl in besonderer Weise verpflichtet und sollten Fragen der nicht-finanziellen Berichterstattung zu sozialen, ökologischen und ökonomischen Faktoren eine Vorreiterrolle einnehmen. Sparkassen sollen daher Gemeinwohlberichte erstellen und transparenter werden, was die Offenlegung von Gehältern angeht.
Von Zeile 1044 bis 1051:
nicht mehr gestatten, dass die Unternehmen Versicherungsverträge ohne die Zustimmung des Kunden weiterverkaufen.
Die Finanzberatung muss sich grundlegend wandeln. Durch Provisionen kommt es heute dazu, dass Anleger*innen nicht die passenden Produkte empfohlen werden, sondern die mit den höchsten Provisionen. Mit dem schrittweisen Übergang zur Honorarberatung – der Kunde zahlt die Beratung also nicht mehr indirekt über die Provision, sondern direkt an die Berater*in, dafür ist das Produkt dann günstiger – wird sich die Qualität der Beratung verbessern und sich das Berufsbild der Berater*innen wandeln. Als Zwischenschritt sollen Finanzinstitute Verträge mit Beitragskalkulationen inklusive und exklusive Provisionen bereitstellen.
Der Finanzsektor ist entscheidend für mehr Klimaschutz. Klimarisiken, die in Konzern- und Bankbilanzen schlummern, sollten bei der Bewertung durch Rating-Agenturen und die Finanzmarktaufsicht berücksichtigt werden, zum Beispiel durch Klima-Stresstests für Banken und Versicherungen oder durch Aufschläge bei Eigenkapitalanforderungen zu Finanzierungen, die hohe Klima- und Umweltrisiken bergen. Besonders Finaninstitute in öffentlicher Hand, wie deutsche und europäische Förderinstitute, aber auch öffentlich-rechtliche Sparkassen müssen ihre Investitionen in Kohle-, Öl- und Gas-Konzerne, die Geschäfte auf Kosten des Klimas machen, beenden. Zudem müssen staatliche Garantien in der Exportförderung im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen stehen.
Die Europäische Zentralbank kann ebenfalls einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Sie sollte Klimaschutzziele bei der Entscheidung berücksichtigen, welche Vermögenswerte sie als Sicherheit akzeptiert und welche sie im Rahmen der quantitativen Lockerung ankauft.
Die Finanzberatung muss sich grundlegend wandeln. Durch Provisionen kommt es heute dazu, dass Anleger*innen nicht die passenden Produkte empfohlen werden, sondern die mit den höchsten Provisionen. Mit dem schrittweisen Übergang zur Honorarberatung – der Kunde zahlt die Beratung also nicht mehr indirekt über die Provision, sondern direkt an die Berater*in, dafür ist das Produkt dann günstiger – wird sich die Qualität der Beratung verbessern und sich das Berufsbild der Berater*innen wandeln.
Original-Änderungsantrag: Antragstext
Von Zeile 1044 bis 1045 einfügen:
nicht mehr gestatten, dass die Unternehmen Versicherungsverträge ohne die Zustimmung des Kunden weiterverkaufen.
Ökologische und soziale Nachhaltigkeit im Finanzsektor Unternehmen weltweit sind durch die Klimakrise sowohl physischen als auch transitorischen Klimarisiken ausgesetzt. Diese Risiken werden derzeit kaum bis gar nicht von Unternehmen analysiert und bewertet und vom Finanzsektor nicht systematisch in Investitions- und Kreditvergabeentscheidungen eingepreist. In der Konsequenz entstehen wesentliche Risiken nicht für einzelne Institute aber auch für das gesamte Finanzsystem. Finanzinstitutionen und Ratingagenturen müssen diese Klimarisiken im Risikomanagement analysieren, bewerten und in der Folge managen. Eigenkapitalanforderungen sollten die Auswirkungen von Klimarisiken auf Markt-, Kreditausfall- und operationelle Risiken berücksichtigen. Des Weiteren sollten die aufsichtsrechtlichen Institutionen des Finanzsystems diese Risiken miterfassen und entsprechende Szenarioanalysen berücksichtigen. Erst durch weitreichende regulatorisch verpflichtende Offenlegung durch Unternehmen können Finanzinstitutionen die Klimarisiken und -chancen in ihren Bilanzen durch Szenarioanalyse ermitteln und managen. Ultimativ streben wir die Anpassung von Offenlegungsanforderungen an, so dass Klimaparameter, -strategien und -risiken sowie die Daten aus Szenarioanalysen in der Rechnungslegung und Berichterstattung integriert werden. Die Task Force for Climate-Related Financial Disclosures (TCFD) des Baseler G20 Finanzstabilitätsrat hat deshalb Empfehlungen für Unternehmen und Finanzindustrie entwickelt, die verbindlich von den Unternehmen umgesetzt werden sollten. Mit der sozial-ökologischen Transformation unserer Gesellschaft entstehen jedoch auch Chancen, die mit Hilfe der Lenkungsfunktion der Finanzmärkte zu realisieren sind. Durch die dem Finanzsektor inhärente Mittlerfunktion, wird von Banken und Kapitalmärkten entschieden welche wirtschaftlichen Aktivitäten finanziert werden und welche nicht. Deshalb sollten Nachhaltigkeitsparameter in die Investitions- und Kreditvergabeentscheidungen Einzug erhalten. Besonders Finanzinstitute in öffentlicher Hand (insbesondere deutsche und europäische Förderinstitute) müssen Ihre Investitionen in Kohle-, Öl- und Gas-Konzerne, die Geschäfte auf Kosten des Klimas machen, beenden. Zudem müssen staatliche Garantien im Rahmen der Exportförderung im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen stehen. Diese breit angelegten Divestmentstrategie soll dafür sorgen, dass Anlagekapital zukünftig Klimaschutz statt Klimazerstörung finanziert. Ebenso können wir mit einer Anpassung der Anlagerichtlinien für die öffentliche Hand, Beamtenpensionsfonds und die Rücklagen der Bundesanstalt für Arbeit einen wichtigen Impuls für nachhaltige Geldanlagen setzen. Neben dem Ausstieg aus der Subventionierung von fossilen Brennstoffen müssen positive Anreize zur Förderung nachhaltiger Investitionen geschaffen werden. Wir wollen prüfen, wie die sozial-ökologische Finanzwende mit regulatorischen und steuerlichen Anreizen beschleunigt werden kann. Dafür befürworten wir einen ambitionierten und verbindlichen europäischen Standard für Nachhaltigkeit (Taxonomie) um die dringende benötigte Verbindlichkeit und Planbarkeit für Finanzmarktakteure und Unternehmen zu schaffen.
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