Antrag: | Tierschutzmaßnahmen ergreifen bei Schlachtung und Transport |
---|---|
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 24.10.2019) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 25.10.2019, 11:48 |
V-20-059: Tierschutzmaßnahmen ergreifen bei Schlachtung und Transport
Verfahrensvorschlag: Antragstext
Von Zeile 58 bis 61:
um eine Ernährungswende und ein geändertes Konsumverhalten in der Gesellschaft herbeizuführen. U.a. wären hier eine Reduktionsstrategie für den Konsum tierischer Produkte, steuerliche Veränderungen, die Abkehr der Exportorientierung (z. B. nach China) bei gleichzeitigem Stopp des Imports von Fleisch (z. B. aus Frankreich) zu nennen.Um den Fleischkonsum zu reduzieren, setzen wir auf Aufklärung über die Konsequenzen des Fleischkonsums, ein größeres Angebot an vegetarischen und veganen Speisen in Schulen, Mensen und Kantinen, die Erforschung von Alternativen zu Fleisch aus pflanzlichen Zutaten und eine Abkehr von der Exportorientierung.
Wir Grüne fordern, dass Tiere zu keinem Zeitpunkt ihres Lebens Schmerzen oder Qualen durch
Menschen zugefügt bekommen. Dies gilt für die Zeit des Aufwachsens ebenso wie für die Zeit
danach: den Transport und die Schlachtung. Aus diesem Grund, setzen wir uns für die
nachfolgend beschriebenen Maßnahmen und Veränderungen ein.
Tierschutz bei Tiertransporten
Wir wollen, dass so wenig wie möglich transportiert wird, so kurz wie möglich und so
tierschonend wie möglich – für alle Tiere, auch für Wirbellose. Langfristig ist es unser
Ziel, Lebendtransporte von Tieren zur Schlachtung komplett überflüssig zu machen – durch
Schlachtung vor Ort, oder gar durch ein Ende der Tierhaltung zur Lebensmittelproduktion. Das
lässt sich aber nicht über Nacht realisieren.
Um den unerträglichen Zuständen bei Transporten innerhalb der EU, aber auch über die
Außengrenzen der EU hinweg, dennoch schnellstmöglich ein Ende zu setzen, fordern wir:
- eine Pflicht, die Tiere zum nächstgelegenen Schlachthof zu bringen
- eine umfassende Neuregelung der Transportbedingungen, darunter ambitionierte
Vorschriften zur Beladungsdichte, Decken-/Käfighöhe, Belüftung und Klimatisierung
sowie eine Begrenzung der maximalen Transportzeit für Tiere innerhalb der EU vom
Versandort zum Bestimmungsort auf vier Stunden (sechs Stunden inklusive Be- und
Entladezeiten)
- regelmäßige Fort- und Weiterbildung der mit dem Transport betrauten Personen
- ein Verbot von Transporten nicht-entwöhnter Tiere
- keine Lebendexporte von Tieren (insbesondere zur Zucht, Mast, Schlachtung) in Länder
außerhalb der EU (mit Ausnahme der Schweiz, Liechtenstein und Norwegen) mehr zulassen,
weil dort keine Kontrollen mehr möglich sind
Zur Durchsetzung fordern wir:
- die Implementierung eines besseren Kontrollsystems
- dafür mehr Personal und bessere Qualifizierung in den zuständigen Behörden
- gemeinsame Kontrollgruppen von Polizei und Veterinärämtern und bessere Zusammenarbeit
mit den Staatsanwaltschaften bzw. Ordnungsbehörden
- eine Vereinheitlichung des Verwaltungshandelns
Für die Umsetzung bedarf es neuer gesetzlicher Regelungen auf Bundes- und EU-Ebene und
entsprechender Erlasse in den Bundesländern.
Tierschutzmaßnahmen bei der Schlachtung
Pro Jahr werden in Deutschland 745 Millionen Tiere geschlachtet[1]. Dabei werden die Zahlen
für wirbellose Tiere, Kaninchen und Fische statistisch erst gar nicht erfasst.
Die Schlachtung eines Tieres bedeutet dabei in den meisten Fällen das Ende eines kurzen,
qualvollen Lebens, welches das Tier eingepfercht in Ställen verbracht hat, oft ohne je
Tageslicht gesehen zu haben. Die Ausbeutung beginnt bereits bei der Zucht (Zwangsbesamung,
Dauerträchtigkeit, Wegnahme des Nachwuchses, Fokus auf Leistungsmerkmalen – nicht auf dem
Tier) und endet schließlich mit der Schlachtung.
Töten ist so gut wie immer ein gewalttätiger Akt (Ausnahme: Erlösung von schwer verletzten
Tieren). Jedes Tier, welches für den Verzehr oder für Kleidung getötet wird, ist ein Tier zu
viel, besonders da es so viele Alternativen gibt. Schlachten für den Konsum ist also
überflüssig und auch moralisch fragwürdig.
Ökologische Landwirtschaft bedeutet für die Tiere – verglichen mit der konventionellen
Landwirtschaft – zwar leicht verbesserte Haltungsbedingungen. Geschlachtet wird aber in
denselben Schlachthöfen unter denselben schlechten Bedingungen. Dies belegen immer mehr
Berichte, die mittlerweile nicht mehr als Ausnahme, sondern als Regel zu sehen sind.
Problematisch ist zusätzlich, dass die Menschen, die in der industriellen Schlachtung damit
beauftragt werden, Tiere für unseren Konsum zu töten, meist in prekären Verhältnissen
beschäftigt werden. Oftmals sind sie traumatisiert, haben Suchtprobleme oder leiden an
Depression.
Viele Menschen fordern aus diesen Gründen die Abschaffung der sogenannten Nutztierhaltung,
ein Ende der Ausbeutung von Tieren und Menschen und damit auch ein Ende der Schlachtung von
Tieren.
Da wir von diesem Ziel noch weit entfernt sind und wir im Sinne der Tiere jetzt handeln
müssen, haben wir einen Forderungskatalog zur sofortigen Umsetzung aufgesetzt. Dieser
betrifft ausschließlich die Arbeit rund um den Schlachthof. Zusätzlich bedarf es Strategien,
um eine Ernährungswende und ein geändertes Konsumverhalten in der Gesellschaft
herbeizuführen. U.a. wären hier eine Reduktionsstrategie für den Konsum tierischer Produkte,
steuerliche Veränderungen, die Abkehr der Exportorientierung (z. B. nach China) bei
gleichzeitigem Stopp des Imports von Fleisch (z. B. aus Frankreich) zu nennen.Um den Fleischkonsum zu reduzieren, setzen wir auf Aufklärung über die Konsequenzen des Fleischkonsums, ein größeres Angebot an vegetarischen und veganen Speisen in Schulen, Mensen und Kantinen, die Erforschung von Alternativen zu Fleisch aus pflanzlichen Zutaten und eine Abkehr von der Exportorientierung.
Wenn wir dies alles umsetzen, helfen wir den Tieren, uns selbst und verbessern das Klima
merklich. Es gibt also keinen Grund zu warten.
Um das Leid der Tiere bei der Schlachtung zu mindern, fordern wir:
- Ende der Akkordschlachtung. Mitarbeiter*innen dürfen nicht unter Zeitdruck Tiere
betäuben und töten.
- Förderung von Weideschlachtung, mobiler und dezentraler regionaler Schlachtung.
- Erfassung von Tierschutzindikatoren durch die zuständigen amtlichen Veterinär*innen am
Schlachthof und Speicherung in einer zentralen Datenbank mit regelmäßiger Mitteilung
von Auffälligkeiten an den Herkunftsbetrieb sowie an die Veterinärbehörde.
- Die Entwicklung und zwingende Implementierung von Kontrollverfahren, die
gewährleisten, dass kein Tier seinen Schlachtprozess bei Bewusstsein erleben muss und
ohne Betäubung weiterverarbeitet wird.
- Verbot von CO2 als Betäubungsgas. In den großen Schlachthöfen wird derzeit zur
Betäubung von Schweinen und Geflügel Kohlendioxid angewendet. Dies führt während der
Betäubungsphase zu Erstickungssymptomen, Todesängsten, Abwehr- und Fluchtverhalten bei
den Tieren.
- Regelmäßige Qualifikation, Schulung und Weiterbildung sowie Monitoring des physischen
und psychischen Gesundheitszustandes der Schlachthofmitarbeiter*innen durch externe
Fachleute.
- Auskömmliche finanzielle und personelle Ausstattung der Veterinärämter und regelmäßige
Fortbildungen der amtlichen Tierärzt*innen zu tierschutzrelevanten Fragestellungen.
- Räumliche Trennung der Veterinärbehörde und des Schlachthofs, um die unabhängige
Arbeit der Mitarbeiter*innen der Veterinärbehörden zu gewährleisten.
- Umbau der Schlachthöfe für verbesserte Unterbringung und Treibwege der Tiere. Wartende
Tiere sollen die Tötung der Artgenossen weder sehen noch hören können.
- Zwingende, lückenlose Videoüberwachung am Schlachthof mit Kontrolle von unabhängiger
Stelle und Möglichkeit der Einsichtnahme.
- Verbot des betäubungslosen Schlachtens ohne Ausnahmemöglichkeit.
Hintergrund zu Forderung Nr. 4:
In punkto Schlachtung bestehen derzeit zahlreiche Defizite. Aufgrund der enorm hohen
Schlachtzahlen kommt es immer wieder zu Fehlbetäubungen.
Dies betrifft vor allem die Schweineschlachtung. In großen Betrieben werden Schweine vor der
Tötung durch Setzen des Entbluteschnitts in der Regel mit Gas betäubt, weil dies eine
Betäubung von vielen Tieren in kurzer Zeit ermöglicht. Wird der Entbluteschnitt nicht
richtig gesetzt bzw. bestehen bei dem Tier anatomische Besonderheiten, kann es sein, dass
das Schwein vor der Weiterverarbeitung (Brühen etc.) wieder aus der Betäubung erwacht.
Dieses Risiko besteht insbesondere deshalb, weil nach Setzen des Entbluteschnitts keine
weitere Kontrolle auf Lebenszeichen stattfindet und die austretende Blutmenge aufgrund des
Einsatzes von sogenannten Blutstechanlagen zur Gewinnung von Lebensmittelblut optisch nicht
erkennbar ist. Es muss sicher gewährleistet werden, dass kein Tier lebend und bei
Bewusstsein in die Weiterverarbeitung gerät. Dies ist bereits aufgrund der derzeitigen
Gesetzeslage zwingend erforderlich. Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 3 TierSchlV muss beim Entbluten
warmblütiger Tiere ein sofortiger starker Blutverlust gewährleistet und kontrollierbar sein.
[1] Offizielle Schlachtzahlen des statistischen Bundesamtes für das Jahr 2017.
Antragstext
Von Zeile 58 bis 61:
um eine Ernährungswende und ein geändertes Konsumverhalten in der Gesellschaft herbeizuführen. U.a. wären hier eine Reduktionsstrategie für den Konsum tierischer Produkte, steuerliche Veränderungen, die Abkehr der Exportorientierung (z. B. nach China) bei gleichzeitigem Stopp des Imports von Fleisch (z. B. aus Frankreich) zu nennen.Um den Fleischkonsum zu reduzieren, setzen wir auf Aufklärung über die Konsequenzen des Fleischkonsums, ein größeres Angebot an vegetarischen und veganen Speisen in Schulen, Mensen und Kantinen und die Erforschung von Alternativen zu Fleisch aus pflanzlichen Zutaten.
Wir Grüne fordern, dass Tiere zu keinem Zeitpunkt ihres Lebens Schmerzen oder Qualen durch
Menschen zugefügt bekommen. Dies gilt für die Zeit des Aufwachsens ebenso wie für die Zeit
danach: den Transport und die Schlachtung. Aus diesem Grund, setzen wir uns für die
nachfolgend beschriebenen Maßnahmen und Veränderungen ein.
Tierschutz bei Tiertransporten
Wir wollen, dass so wenig wie möglich transportiert wird, so kurz wie möglich und so
tierschonend wie möglich – für alle Tiere, auch für Wirbellose. Langfristig ist es unser
Ziel, Lebendtransporte von Tieren zur Schlachtung komplett überflüssig zu machen – durch
Schlachtung vor Ort, oder gar durch ein Ende der Tierhaltung zur Lebensmittelproduktion. Das
lässt sich aber nicht über Nacht realisieren.
Um den unerträglichen Zuständen bei Transporten innerhalb der EU, aber auch über die
Außengrenzen der EU hinweg, dennoch schnellstmöglich ein Ende zu setzen, fordern wir:
- eine Pflicht, die Tiere zum nächstgelegenen Schlachthof zu bringen
- eine umfassende Neuregelung der Transportbedingungen, darunter ambitionierte
Vorschriften zur Beladungsdichte, Decken-/Käfighöhe, Belüftung und Klimatisierung
sowie eine Begrenzung der maximalen Transportzeit für Tiere innerhalb der EU vom
Versandort zum Bestimmungsort auf vier Stunden (sechs Stunden inklusive Be- und
Entladezeiten)
- regelmäßige Fort- und Weiterbildung der mit dem Transport betrauten Personen
- ein Verbot von Transporten nicht-entwöhnter Tiere
- keine Lebendexporte von Tieren (insbesondere zur Zucht, Mast, Schlachtung) in Länder
außerhalb der EU (mit Ausnahme der Schweiz, Liechtenstein und Norwegen) mehr zulassen,
weil dort keine Kontrollen mehr möglich sind
Zur Durchsetzung fordern wir:
- die Implementierung eines besseren Kontrollsystems
- dafür mehr Personal und bessere Qualifizierung in den zuständigen Behörden
- gemeinsame Kontrollgruppen von Polizei und Veterinärämtern und bessere Zusammenarbeit
mit den Staatsanwaltschaften bzw. Ordnungsbehörden
- eine Vereinheitlichung des Verwaltungshandelns
Für die Umsetzung bedarf es neuer gesetzlicher Regelungen auf Bundes- und EU-Ebene und
entsprechender Erlasse in den Bundesländern.
Tierschutzmaßnahmen bei der Schlachtung
Pro Jahr werden in Deutschland 745 Millionen Tiere geschlachtet[1]. Dabei werden die Zahlen
für wirbellose Tiere, Kaninchen und Fische statistisch erst gar nicht erfasst.
Die Schlachtung eines Tieres bedeutet dabei in den meisten Fällen das Ende eines kurzen,
qualvollen Lebens, welches das Tier eingepfercht in Ställen verbracht hat, oft ohne je
Tageslicht gesehen zu haben. Die Ausbeutung beginnt bereits bei der Zucht (Zwangsbesamung,
Dauerträchtigkeit, Wegnahme des Nachwuchses, Fokus auf Leistungsmerkmalen – nicht auf dem
Tier) und endet schließlich mit der Schlachtung.
Töten ist so gut wie immer ein gewalttätiger Akt (Ausnahme: Erlösung von schwer verletzten
Tieren). Jedes Tier, welches für den Verzehr oder für Kleidung getötet wird, ist ein Tier zu
viel, besonders da es so viele Alternativen gibt. Schlachten für den Konsum ist also
überflüssig und auch moralisch fragwürdig.
Ökologische Landwirtschaft bedeutet für die Tiere – verglichen mit der konventionellen
Landwirtschaft – zwar leicht verbesserte Haltungsbedingungen. Geschlachtet wird aber in
denselben Schlachthöfen unter denselben schlechten Bedingungen. Dies belegen immer mehr
Berichte, die mittlerweile nicht mehr als Ausnahme, sondern als Regel zu sehen sind.
Problematisch ist zusätzlich, dass die Menschen, die in der industriellen Schlachtung damit
beauftragt werden, Tiere für unseren Konsum zu töten, meist in prekären Verhältnissen
beschäftigt werden. Oftmals sind sie traumatisiert, haben Suchtprobleme oder leiden an
Depression.
Viele Menschen fordern aus diesen Gründen die Abschaffung der sogenannten Nutztierhaltung,
ein Ende der Ausbeutung von Tieren und Menschen und damit auch ein Ende der Schlachtung von
Tieren.
Da wir von diesem Ziel noch weit entfernt sind und wir im Sinne der Tiere jetzt handeln
müssen, haben wir einen Forderungskatalog zur sofortigen Umsetzung aufgesetzt. Dieser
betrifft ausschließlich die Arbeit rund um den Schlachthof. Zusätzlich bedarf es Strategien,
um eine Ernährungswende und ein geändertes Konsumverhalten in der Gesellschaft
herbeizuführen. U.a. wären hier eine Reduktionsstrategie für den Konsum tierischer Produkte,
steuerliche Veränderungen, die Abkehr der Exportorientierung (z. B. nach China) bei
gleichzeitigem Stopp des Imports von Fleisch (z. B. aus Frankreich) zu nennen.Um den Fleischkonsum zu reduzieren, setzen wir auf Aufklärung über die Konsequenzen des Fleischkonsums, ein größeres Angebot an vegetarischen und veganen Speisen in Schulen, Mensen und Kantinen und die Erforschung von Alternativen zu Fleisch aus pflanzlichen Zutaten.
Wenn wir dies alles umsetzen, helfen wir den Tieren, uns selbst und verbessern das Klima
merklich. Es gibt also keinen Grund zu warten.
Um das Leid der Tiere bei der Schlachtung zu mindern, fordern wir:
- Ende der Akkordschlachtung. Mitarbeiter*innen dürfen nicht unter Zeitdruck Tiere
betäuben und töten.
- Förderung von Weideschlachtung, mobiler und dezentraler regionaler Schlachtung.
- Erfassung von Tierschutzindikatoren durch die zuständigen amtlichen Veterinär*innen am
Schlachthof und Speicherung in einer zentralen Datenbank mit regelmäßiger Mitteilung
von Auffälligkeiten an den Herkunftsbetrieb sowie an die Veterinärbehörde.
- Die Entwicklung und zwingende Implementierung von Kontrollverfahren, die
gewährleisten, dass kein Tier seinen Schlachtprozess bei Bewusstsein erleben muss und
ohne Betäubung weiterverarbeitet wird.
- Verbot von CO2 als Betäubungsgas. In den großen Schlachthöfen wird derzeit zur
Betäubung von Schweinen und Geflügel Kohlendioxid angewendet. Dies führt während der
Betäubungsphase zu Erstickungssymptomen, Todesängsten, Abwehr- und Fluchtverhalten bei
den Tieren.
- Regelmäßige Qualifikation, Schulung und Weiterbildung sowie Monitoring des physischen
und psychischen Gesundheitszustandes der Schlachthofmitarbeiter*innen durch externe
Fachleute.
- Auskömmliche finanzielle und personelle Ausstattung der Veterinärämter und regelmäßige
Fortbildungen der amtlichen Tierärzt*innen zu tierschutzrelevanten Fragestellungen.
- Räumliche Trennung der Veterinärbehörde und des Schlachthofs, um die unabhängige
Arbeit der Mitarbeiter*innen der Veterinärbehörden zu gewährleisten.
- Umbau der Schlachthöfe für verbesserte Unterbringung und Treibwege der Tiere. Wartende
Tiere sollen die Tötung der Artgenossen weder sehen noch hören können.
- Zwingende, lückenlose Videoüberwachung am Schlachthof mit Kontrolle von unabhängiger
Stelle und Möglichkeit der Einsichtnahme.
- Verbot des betäubungslosen Schlachtens ohne Ausnahmemöglichkeit.
Hintergrund zu Forderung Nr. 4:
In punkto Schlachtung bestehen derzeit zahlreiche Defizite. Aufgrund der enorm hohen
Schlachtzahlen kommt es immer wieder zu Fehlbetäubungen.
Dies betrifft vor allem die Schweineschlachtung. In großen Betrieben werden Schweine vor der
Tötung durch Setzen des Entbluteschnitts in der Regel mit Gas betäubt, weil dies eine
Betäubung von vielen Tieren in kurzer Zeit ermöglicht. Wird der Entbluteschnitt nicht
richtig gesetzt bzw. bestehen bei dem Tier anatomische Besonderheiten, kann es sein, dass
das Schwein vor der Weiterverarbeitung (Brühen etc.) wieder aus der Betäubung erwacht.
Dieses Risiko besteht insbesondere deshalb, weil nach Setzen des Entbluteschnitts keine
weitere Kontrolle auf Lebenszeichen stattfindet und die austretende Blutmenge aufgrund des
Einsatzes von sogenannten Blutstechanlagen zur Gewinnung von Lebensmittelblut optisch nicht
erkennbar ist. Es muss sicher gewährleistet werden, dass kein Tier lebend und bei
Bewusstsein in die Weiterverarbeitung gerät. Dies ist bereits aufgrund der derzeitigen
Gesetzeslage zwingend erforderlich. Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 3 TierSchlV muss beim Entbluten
warmblütiger Tiere ein sofortiger starker Blutverlust gewährleistet und kontrollierbar sein.
[1] Offizielle Schlachtzahlen des statistischen Bundesamtes für das Jahr 2017.
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um eine Ernährungswende und ein geändertes Konsumverhalten in der Gesellschaft herbeizuführen. U.a. wären hier eine Reduktionsstrategie für den Konsum tierischer Produkte, steuerliche Veränderungen, die Abkehr der Exportorientierung (z. B. nach China) bei gleichzeitigem Stopp des Imports von Fleisch (z. B. aus Frankreich) zu nennen.Um den Fleischkonsum zu reduzieren, setzen wir auf Aufklärung über die Konsequenzen des Fleischkonsums, ein größeres Angebot an vegetarischen und veganen Speisen in Schulen, Mensen und Kantinen, die Erforschung von Alternativen zu Fleisch aus pflanzlichen Zutaten und eine Abkehr von der Exportorientierung.
Wir Grüne fordern, dass Tiere zu keinem Zeitpunkt ihres Lebens Schmerzen oder Qualen durch
Menschen zugefügt bekommen. Dies gilt für die Zeit des Aufwachsens ebenso wie für die Zeit
danach: den Transport und die Schlachtung. Aus diesem Grund, setzen wir uns für die
nachfolgend beschriebenen Maßnahmen und Veränderungen ein.
Tierschutz bei Tiertransporten
Wir wollen, dass so wenig wie möglich transportiert wird, so kurz wie möglich und so
tierschonend wie möglich – für alle Tiere, auch für Wirbellose. Langfristig ist es unser
Ziel, Lebendtransporte von Tieren zur Schlachtung komplett überflüssig zu machen – durch
Schlachtung vor Ort, oder gar durch ein Ende der Tierhaltung zur Lebensmittelproduktion. Das
lässt sich aber nicht über Nacht realisieren.
Um den unerträglichen Zuständen bei Transporten innerhalb der EU, aber auch über die
Außengrenzen der EU hinweg, dennoch schnellstmöglich ein Ende zu setzen, fordern wir:
- eine Pflicht, die Tiere zum nächstgelegenen Schlachthof zu bringen
- eine umfassende Neuregelung der Transportbedingungen, darunter ambitionierte
Vorschriften zur Beladungsdichte, Decken-/Käfighöhe, Belüftung und Klimatisierung
sowie eine Begrenzung der maximalen Transportzeit für Tiere innerhalb der EU vom
Versandort zum Bestimmungsort auf vier Stunden (sechs Stunden inklusive Be- und
Entladezeiten)
- regelmäßige Fort- und Weiterbildung der mit dem Transport betrauten Personen
- ein Verbot von Transporten nicht-entwöhnter Tiere
- keine Lebendexporte von Tieren (insbesondere zur Zucht, Mast, Schlachtung) in Länder
außerhalb der EU (mit Ausnahme der Schweiz, Liechtenstein und Norwegen) mehr zulassen,
weil dort keine Kontrollen mehr möglich sind
Zur Durchsetzung fordern wir:
- die Implementierung eines besseren Kontrollsystems
- dafür mehr Personal und bessere Qualifizierung in den zuständigen Behörden
- gemeinsame Kontrollgruppen von Polizei und Veterinärämtern und bessere Zusammenarbeit
mit den Staatsanwaltschaften bzw. Ordnungsbehörden
- eine Vereinheitlichung des Verwaltungshandelns
Für die Umsetzung bedarf es neuer gesetzlicher Regelungen auf Bundes- und EU-Ebene und
entsprechender Erlasse in den Bundesländern.
Tierschutzmaßnahmen bei der Schlachtung
Pro Jahr werden in Deutschland 745 Millionen Tiere geschlachtet[1]. Dabei werden die Zahlen
für wirbellose Tiere, Kaninchen und Fische statistisch erst gar nicht erfasst.
Die Schlachtung eines Tieres bedeutet dabei in den meisten Fällen das Ende eines kurzen,
qualvollen Lebens, welches das Tier eingepfercht in Ställen verbracht hat, oft ohne je
Tageslicht gesehen zu haben. Die Ausbeutung beginnt bereits bei der Zucht (Zwangsbesamung,
Dauerträchtigkeit, Wegnahme des Nachwuchses, Fokus auf Leistungsmerkmalen – nicht auf dem
Tier) und endet schließlich mit der Schlachtung.
Töten ist so gut wie immer ein gewalttätiger Akt (Ausnahme: Erlösung von schwer verletzten
Tieren). Jedes Tier, welches für den Verzehr oder für Kleidung getötet wird, ist ein Tier zu
viel, besonders da es so viele Alternativen gibt. Schlachten für den Konsum ist also
überflüssig und auch moralisch fragwürdig.
Ökologische Landwirtschaft bedeutet für die Tiere – verglichen mit der konventionellen
Landwirtschaft – zwar leicht verbesserte Haltungsbedingungen. Geschlachtet wird aber in
denselben Schlachthöfen unter denselben schlechten Bedingungen. Dies belegen immer mehr
Berichte, die mittlerweile nicht mehr als Ausnahme, sondern als Regel zu sehen sind.
Problematisch ist zusätzlich, dass die Menschen, die in der industriellen Schlachtung damit
beauftragt werden, Tiere für unseren Konsum zu töten, meist in prekären Verhältnissen
beschäftigt werden. Oftmals sind sie traumatisiert, haben Suchtprobleme oder leiden an
Depression.
Viele Menschen fordern aus diesen Gründen die Abschaffung der sogenannten Nutztierhaltung,
ein Ende der Ausbeutung von Tieren und Menschen und damit auch ein Ende der Schlachtung von
Tieren.
Da wir von diesem Ziel noch weit entfernt sind und wir im Sinne der Tiere jetzt handeln
müssen, haben wir einen Forderungskatalog zur sofortigen Umsetzung aufgesetzt. Dieser
betrifft ausschließlich die Arbeit rund um den Schlachthof. Zusätzlich bedarf es Strategien,
um eine Ernährungswende und ein geändertes Konsumverhalten in der Gesellschaft
herbeizuführen. U.a. wären hier eine Reduktionsstrategie für den Konsum tierischer Produkte, Um den Fleischkonsum zu reduzieren, setzen wir auf Aufklärung über die Konsequenzen des Fleischkonsums, ein größeres Angebot an vegetarischen und veganen Speisen in Schulen, Mensen und Kantinen, die Erforschung von Alternativen zu Fleisch aus pflanzlichen Zutaten und eine Abkehr von der Exportorientierung.
steuerliche Veränderungen, die Abkehr der Exportorientierung (z. B. nach China) bei
gleichzeitigem Stopp des Imports von Fleisch (z. B. aus Frankreich) zu nennen.
Wenn wir dies alles umsetzen, helfen wir den Tieren, uns selbst und verbessern das Klima
merklich. Es gibt also keinen Grund zu warten.
Um das Leid der Tiere bei der Schlachtung zu mindern, fordern wir:
- Ende der Akkordschlachtung. Mitarbeiter*innen dürfen nicht unter Zeitdruck Tiere
betäuben und töten.
- Förderung von Weideschlachtung, mobiler und dezentraler regionaler Schlachtung.
- Erfassung von Tierschutzindikatoren durch die zuständigen amtlichen Veterinär*innen am
Schlachthof und Speicherung in einer zentralen Datenbank mit regelmäßiger Mitteilung
von Auffälligkeiten an den Herkunftsbetrieb sowie an die Veterinärbehörde.
- Die Entwicklung und zwingende Implementierung von Kontrollverfahren, die
gewährleisten, dass kein Tier seinen Schlachtprozess bei Bewusstsein erleben muss und
ohne Betäubung weiterverarbeitet wird.
- Verbot von CO2 als Betäubungsgas. In den großen Schlachthöfen wird derzeit zur
Betäubung von Schweinen und Geflügel Kohlendioxid angewendet. Dies führt während der
Betäubungsphase zu Erstickungssymptomen, Todesängsten, Abwehr- und Fluchtverhalten bei
den Tieren.
- Regelmäßige Qualifikation, Schulung und Weiterbildung sowie Monitoring des physischen
und psychischen Gesundheitszustandes der Schlachthofmitarbeiter*innen durch externe
Fachleute.
- Auskömmliche finanzielle und personelle Ausstattung der Veterinärämter und regelmäßige
Fortbildungen der amtlichen Tierärzt*innen zu tierschutzrelevanten Fragestellungen.
- Räumliche Trennung der Veterinärbehörde und des Schlachthofs, um die unabhängige
Arbeit der Mitarbeiter*innen der Veterinärbehörden zu gewährleisten.
- Umbau der Schlachthöfe für verbesserte Unterbringung und Treibwege der Tiere. Wartende
Tiere sollen die Tötung der Artgenossen weder sehen noch hören können.
- Zwingende, lückenlose Videoüberwachung am Schlachthof mit Kontrolle von unabhängiger
Stelle und Möglichkeit der Einsichtnahme.
- Verbot des betäubungslosen Schlachtens ohne Ausnahmemöglichkeit.
Hintergrund zu Forderung Nr. 4:
In punkto Schlachtung bestehen derzeit zahlreiche Defizite. Aufgrund der enorm hohen
Schlachtzahlen kommt es immer wieder zu Fehlbetäubungen.
Dies betrifft vor allem die Schweineschlachtung. In großen Betrieben werden Schweine vor der
Tötung durch Setzen des Entbluteschnitts in der Regel mit Gas betäubt, weil dies eine
Betäubung von vielen Tieren in kurzer Zeit ermöglicht. Wird der Entbluteschnitt nicht
richtig gesetzt bzw. bestehen bei dem Tier anatomische Besonderheiten, kann es sein, dass
das Schwein vor der Weiterverarbeitung (Brühen etc.) wieder aus der Betäubung erwacht.
Dieses Risiko besteht insbesondere deshalb, weil nach Setzen des Entbluteschnitts keine
weitere Kontrolle auf Lebenszeichen stattfindet und die austretende Blutmenge aufgrund des
Einsatzes von sogenannten Blutstechanlagen zur Gewinnung von Lebensmittelblut optisch nicht
erkennbar ist. Es muss sicher gewährleistet werden, dass kein Tier lebend und bei
Bewusstsein in die Weiterverarbeitung gerät. Dies ist bereits aufgrund der derzeitigen
Gesetzeslage zwingend erforderlich. Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 3 TierSchlV muss beim Entbluten
warmblütiger Tiere ein sofortiger starker Blutverlust gewährleistet und kontrollierbar sein.
[1] Offizielle Schlachtzahlen des statistischen Bundesamtes für das Jahr 2017.
Antragstext
Von Zeile 58 bis 61:
um eine Ernährungswende und ein geändertes Konsumverhalten in der Gesellschaft herbeizuführen. U.a. wären hier eine Reduktionsstrategie für den Konsum tierischer Produkte, steuerliche Veränderungen, die Abkehr der Exportorientierung (z. B. nach China) bei gleichzeitigem Stopp des Imports von Fleisch (z. B. aus Frankreich) zu nennen.Um den Fleischkonsum zu reduzieren, setzen wir auf Aufklärung über die Konsequenzen des Fleischkonsums, ein größeres Angebot an vegetarischen und veganen Speisen in Schulen, Mensen und Kantinen und die Erforschung von Alternativen zu Fleisch aus pflanzlichen Zutaten.
Wir Grüne fordern, dass Tiere zu keinem Zeitpunkt ihres Lebens Schmerzen oder Qualen durch
Menschen zugefügt bekommen. Dies gilt für die Zeit des Aufwachsens ebenso wie für die Zeit
danach: den Transport und die Schlachtung. Aus diesem Grund, setzen wir uns für die
nachfolgend beschriebenen Maßnahmen und Veränderungen ein.
Tierschutz bei Tiertransporten
Wir wollen, dass so wenig wie möglich transportiert wird, so kurz wie möglich und so
tierschonend wie möglich – für alle Tiere, auch für Wirbellose. Langfristig ist es unser
Ziel, Lebendtransporte von Tieren zur Schlachtung komplett überflüssig zu machen – durch
Schlachtung vor Ort, oder gar durch ein Ende der Tierhaltung zur Lebensmittelproduktion. Das
lässt sich aber nicht über Nacht realisieren.
Um den unerträglichen Zuständen bei Transporten innerhalb der EU, aber auch über die
Außengrenzen der EU hinweg, dennoch schnellstmöglich ein Ende zu setzen, fordern wir:
- eine Pflicht, die Tiere zum nächstgelegenen Schlachthof zu bringen
- eine umfassende Neuregelung der Transportbedingungen, darunter ambitionierte
Vorschriften zur Beladungsdichte, Decken-/Käfighöhe, Belüftung und Klimatisierung
sowie eine Begrenzung der maximalen Transportzeit für Tiere innerhalb der EU vom
Versandort zum Bestimmungsort auf vier Stunden (sechs Stunden inklusive Be- und
Entladezeiten)
- regelmäßige Fort- und Weiterbildung der mit dem Transport betrauten Personen
- ein Verbot von Transporten nicht-entwöhnter Tiere
- keine Lebendexporte von Tieren (insbesondere zur Zucht, Mast, Schlachtung) in Länder
außerhalb der EU (mit Ausnahme der Schweiz, Liechtenstein und Norwegen) mehr zulassen,
weil dort keine Kontrollen mehr möglich sind
Zur Durchsetzung fordern wir:
- die Implementierung eines besseren Kontrollsystems
- dafür mehr Personal und bessere Qualifizierung in den zuständigen Behörden
- gemeinsame Kontrollgruppen von Polizei und Veterinärämtern und bessere Zusammenarbeit
mit den Staatsanwaltschaften bzw. Ordnungsbehörden
- eine Vereinheitlichung des Verwaltungshandelns
Für die Umsetzung bedarf es neuer gesetzlicher Regelungen auf Bundes- und EU-Ebene und
entsprechender Erlasse in den Bundesländern.
Tierschutzmaßnahmen bei der Schlachtung
Pro Jahr werden in Deutschland 745 Millionen Tiere geschlachtet[1]. Dabei werden die Zahlen
für wirbellose Tiere, Kaninchen und Fische statistisch erst gar nicht erfasst.
Die Schlachtung eines Tieres bedeutet dabei in den meisten Fällen das Ende eines kurzen,
qualvollen Lebens, welches das Tier eingepfercht in Ställen verbracht hat, oft ohne je
Tageslicht gesehen zu haben. Die Ausbeutung beginnt bereits bei der Zucht (Zwangsbesamung,
Dauerträchtigkeit, Wegnahme des Nachwuchses, Fokus auf Leistungsmerkmalen – nicht auf dem
Tier) und endet schließlich mit der Schlachtung.
Töten ist so gut wie immer ein gewalttätiger Akt (Ausnahme: Erlösung von schwer verletzten
Tieren). Jedes Tier, welches für den Verzehr oder für Kleidung getötet wird, ist ein Tier zu
viel, besonders da es so viele Alternativen gibt. Schlachten für den Konsum ist also
überflüssig und auch moralisch fragwürdig.
Ökologische Landwirtschaft bedeutet für die Tiere – verglichen mit der konventionellen
Landwirtschaft – zwar leicht verbesserte Haltungsbedingungen. Geschlachtet wird aber in
denselben Schlachthöfen unter denselben schlechten Bedingungen. Dies belegen immer mehr
Berichte, die mittlerweile nicht mehr als Ausnahme, sondern als Regel zu sehen sind.
Problematisch ist zusätzlich, dass die Menschen, die in der industriellen Schlachtung damit
beauftragt werden, Tiere für unseren Konsum zu töten, meist in prekären Verhältnissen
beschäftigt werden. Oftmals sind sie traumatisiert, haben Suchtprobleme oder leiden an
Depression.
Viele Menschen fordern aus diesen Gründen die Abschaffung der sogenannten Nutztierhaltung,
ein Ende der Ausbeutung von Tieren und Menschen und damit auch ein Ende der Schlachtung von
Tieren.
Da wir von diesem Ziel noch weit entfernt sind und wir im Sinne der Tiere jetzt handeln
müssen, haben wir einen Forderungskatalog zur sofortigen Umsetzung aufgesetzt. Dieser
betrifft ausschließlich die Arbeit rund um den Schlachthof. Zusätzlich bedarf es Strategien,
um eine Ernährungswende und ein geändertes Konsumverhalten in der Gesellschaft
herbeizuführen. U.a. wären hier eine Reduktionsstrategie für den Konsum tierischer Produkte,
steuerliche Veränderungen, die Abkehr der Exportorientierung (z. B. nach China) bei
gleichzeitigem Stopp des Imports von Fleisch (z. B. aus Frankreich) zu nennen.Um den Fleischkonsum zu reduzieren, setzen wir auf Aufklärung über die Konsequenzen des Fleischkonsums, ein größeres Angebot an vegetarischen und veganen Speisen in Schulen, Mensen und Kantinen und die Erforschung von Alternativen zu Fleisch aus pflanzlichen Zutaten.
Wenn wir dies alles umsetzen, helfen wir den Tieren, uns selbst und verbessern das Klima
merklich. Es gibt also keinen Grund zu warten.
Um das Leid der Tiere bei der Schlachtung zu mindern, fordern wir:
- Ende der Akkordschlachtung. Mitarbeiter*innen dürfen nicht unter Zeitdruck Tiere
betäuben und töten.
- Förderung von Weideschlachtung, mobiler und dezentraler regionaler Schlachtung.
- Erfassung von Tierschutzindikatoren durch die zuständigen amtlichen Veterinär*innen am
Schlachthof und Speicherung in einer zentralen Datenbank mit regelmäßiger Mitteilung
von Auffälligkeiten an den Herkunftsbetrieb sowie an die Veterinärbehörde.
- Die Entwicklung und zwingende Implementierung von Kontrollverfahren, die
gewährleisten, dass kein Tier seinen Schlachtprozess bei Bewusstsein erleben muss und
ohne Betäubung weiterverarbeitet wird.
- Verbot von CO2 als Betäubungsgas. In den großen Schlachthöfen wird derzeit zur
Betäubung von Schweinen und Geflügel Kohlendioxid angewendet. Dies führt während der
Betäubungsphase zu Erstickungssymptomen, Todesängsten, Abwehr- und Fluchtverhalten bei
den Tieren.
- Regelmäßige Qualifikation, Schulung und Weiterbildung sowie Monitoring des physischen
und psychischen Gesundheitszustandes der Schlachthofmitarbeiter*innen durch externe
Fachleute.
- Auskömmliche finanzielle und personelle Ausstattung der Veterinärämter und regelmäßige
Fortbildungen der amtlichen Tierärzt*innen zu tierschutzrelevanten Fragestellungen.
- Räumliche Trennung der Veterinärbehörde und des Schlachthofs, um die unabhängige
Arbeit der Mitarbeiter*innen der Veterinärbehörden zu gewährleisten.
- Umbau der Schlachthöfe für verbesserte Unterbringung und Treibwege der Tiere. Wartende
Tiere sollen die Tötung der Artgenossen weder sehen noch hören können.
- Zwingende, lückenlose Videoüberwachung am Schlachthof mit Kontrolle von unabhängiger
Stelle und Möglichkeit der Einsichtnahme.
- Verbot des betäubungslosen Schlachtens ohne Ausnahmemöglichkeit.
Hintergrund zu Forderung Nr. 4:
In punkto Schlachtung bestehen derzeit zahlreiche Defizite. Aufgrund der enorm hohen
Schlachtzahlen kommt es immer wieder zu Fehlbetäubungen.
Dies betrifft vor allem die Schweineschlachtung. In großen Betrieben werden Schweine vor der
Tötung durch Setzen des Entbluteschnitts in der Regel mit Gas betäubt, weil dies eine
Betäubung von vielen Tieren in kurzer Zeit ermöglicht. Wird der Entbluteschnitt nicht
richtig gesetzt bzw. bestehen bei dem Tier anatomische Besonderheiten, kann es sein, dass
das Schwein vor der Weiterverarbeitung (Brühen etc.) wieder aus der Betäubung erwacht.
Dieses Risiko besteht insbesondere deshalb, weil nach Setzen des Entbluteschnitts keine
weitere Kontrolle auf Lebenszeichen stattfindet und die austretende Blutmenge aufgrund des
Einsatzes von sogenannten Blutstechanlagen zur Gewinnung von Lebensmittelblut optisch nicht
erkennbar ist. Es muss sicher gewährleistet werden, dass kein Tier lebend und bei
Bewusstsein in die Weiterverarbeitung gerät. Dies ist bereits aufgrund der derzeitigen
Gesetzeslage zwingend erforderlich. Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 3 TierSchlV muss beim Entbluten
warmblütiger Tiere ein sofortiger starker Blutverlust gewährleistet und kontrollierbar sein.
[1] Offizielle Schlachtzahlen des statistischen Bundesamtes für das Jahr 2017.
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um eine Ernährungswende und ein geändertes Konsumverhalten in der Gesellschaft herbeizuführen. U.a. wären hier eine Reduktionsstrategie für den Konsum tierischer Produkte, steuerliche Veränderungen, die Abkehr der Exportorientierung (z. B. nach China) bei gleichzeitigem Stopp des Imports von Fleisch (z. B. aus Frankreich) zu nennen.Um den Fleischkonsum zu reduzieren, setzen wir auf Aufklärung über die Konsequenzen des Fleischkonsums, ein größeres Angebot an vegetarischen und veganen Speisen in Schulen, Mensen und Kantinen und die Erforschung von Alternativen zu Fleisch aus pflanzlichen Zutaten.
Wir Grüne fordern, dass Tiere zu keinem Zeitpunkt ihres Lebens Schmerzen oder Qualen durch
Menschen zugefügt bekommen. Dies gilt für die Zeit des Aufwachsens ebenso wie für die Zeit
danach: den Transport und die Schlachtung. Aus diesem Grund, setzen wir uns für die
nachfolgend beschriebenen Maßnahmen und Veränderungen ein.
Tierschutz bei Tiertransporten
Wir wollen, dass so wenig wie möglich transportiert wird, so kurz wie möglich und so
tierschonend wie möglich – für alle Tiere, auch für Wirbellose. Langfristig ist es unser
Ziel, Lebendtransporte von Tieren zur Schlachtung komplett überflüssig zu machen – durch
Schlachtung vor Ort, oder gar durch ein Ende der Tierhaltung zur Lebensmittelproduktion. Das
lässt sich aber nicht über Nacht realisieren.
Um den unerträglichen Zuständen bei Transporten innerhalb der EU, aber auch über die
Außengrenzen der EU hinweg, dennoch schnellstmöglich ein Ende zu setzen, fordern wir:
- eine Pflicht, die Tiere zum nächstgelegenen Schlachthof zu bringen
- eine umfassende Neuregelung der Transportbedingungen, darunter ambitionierte
Vorschriften zur Beladungsdichte, Decken-/Käfighöhe, Belüftung und Klimatisierung
sowie eine Begrenzung der maximalen Transportzeit für Tiere innerhalb der EU vom
Versandort zum Bestimmungsort auf vier Stunden (sechs Stunden inklusive Be- und
Entladezeiten)
- regelmäßige Fort- und Weiterbildung der mit dem Transport betrauten Personen
- ein Verbot von Transporten nicht-entwöhnter Tiere
- keine Lebendexporte von Tieren (insbesondere zur Zucht, Mast, Schlachtung) in Länder
außerhalb der EU (mit Ausnahme der Schweiz, Liechtenstein und Norwegen) mehr zulassen,
weil dort keine Kontrollen mehr möglich sind
Zur Durchsetzung fordern wir:
- die Implementierung eines besseren Kontrollsystems
- dafür mehr Personal und bessere Qualifizierung in den zuständigen Behörden
- gemeinsame Kontrollgruppen von Polizei und Veterinärämtern und bessere Zusammenarbeit
mit den Staatsanwaltschaften bzw. Ordnungsbehörden
- eine Vereinheitlichung des Verwaltungshandelns
Für die Umsetzung bedarf es neuer gesetzlicher Regelungen auf Bundes- und EU-Ebene und
entsprechender Erlasse in den Bundesländern.
Tierschutzmaßnahmen bei der Schlachtung
Pro Jahr werden in Deutschland 745 Millionen Tiere geschlachtet[1]. Dabei werden die Zahlen
für wirbellose Tiere, Kaninchen und Fische statistisch erst gar nicht erfasst.
Die Schlachtung eines Tieres bedeutet dabei in den meisten Fällen das Ende eines kurzen,
qualvollen Lebens, welches das Tier eingepfercht in Ställen verbracht hat, oft ohne je
Tageslicht gesehen zu haben. Die Ausbeutung beginnt bereits bei der Zucht (Zwangsbesamung,
Dauerträchtigkeit, Wegnahme des Nachwuchses, Fokus auf Leistungsmerkmalen – nicht auf dem
Tier) und endet schließlich mit der Schlachtung.
Töten ist so gut wie immer ein gewalttätiger Akt (Ausnahme: Erlösung von schwer verletzten
Tieren). Jedes Tier, welches für den Verzehr oder für Kleidung getötet wird, ist ein Tier zu
viel, besonders da es so viele Alternativen gibt. Schlachten für den Konsum ist also
überflüssig und auch moralisch fragwürdig.
Ökologische Landwirtschaft bedeutet für die Tiere – verglichen mit der konventionellen
Landwirtschaft – zwar leicht verbesserte Haltungsbedingungen. Geschlachtet wird aber in
denselben Schlachthöfen unter denselben schlechten Bedingungen. Dies belegen immer mehr
Berichte, die mittlerweile nicht mehr als Ausnahme, sondern als Regel zu sehen sind.
Problematisch ist zusätzlich, dass die Menschen, die in der industriellen Schlachtung damit
beauftragt werden, Tiere für unseren Konsum zu töten, meist in prekären Verhältnissen
beschäftigt werden. Oftmals sind sie traumatisiert, haben Suchtprobleme oder leiden an
Depression.
Viele Menschen fordern aus diesen Gründen die Abschaffung der sogenannten Nutztierhaltung,
ein Ende der Ausbeutung von Tieren und Menschen und damit auch ein Ende der Schlachtung von
Tieren.
Da wir von diesem Ziel noch weit entfernt sind und wir im Sinne der Tiere jetzt handeln
müssen, haben wir einen Forderungskatalog zur sofortigen Umsetzung aufgesetzt. Dieser
betrifft ausschließlich die Arbeit rund um den Schlachthof. Zusätzlich bedarf es Strategien,
um eine Ernährungswende und ein geändertes Konsumverhalten in der Gesellschaft
herbeizuführen. U.a. wären hier eine Reduktionsstrategie für den Konsum tierischer Produkte, Um den Fleischkonsum zu reduzieren, setzen wir auf Aufklärung über die Konsequenzen des Fleischkonsums, ein größeres Angebot an vegetarischen und veganen Speisen in Schulen, Mensen und Kantinen und die Erforschung von Alternativen zu Fleisch aus pflanzlichen Zutaten.
steuerliche Veränderungen, die Abkehr der Exportorientierung (z. B. nach China) bei
gleichzeitigem Stopp des Imports von Fleisch (z. B. aus Frankreich) zu nennen.
Wenn wir dies alles umsetzen, helfen wir den Tieren, uns selbst und verbessern das Klima
merklich. Es gibt also keinen Grund zu warten.
Um das Leid der Tiere bei der Schlachtung zu mindern, fordern wir:
- Ende der Akkordschlachtung. Mitarbeiter*innen dürfen nicht unter Zeitdruck Tiere
betäuben und töten.
- Förderung von Weideschlachtung, mobiler und dezentraler regionaler Schlachtung.
- Erfassung von Tierschutzindikatoren durch die zuständigen amtlichen Veterinär*innen am
Schlachthof und Speicherung in einer zentralen Datenbank mit regelmäßiger Mitteilung
von Auffälligkeiten an den Herkunftsbetrieb sowie an die Veterinärbehörde.
- Die Entwicklung und zwingende Implementierung von Kontrollverfahren, die
gewährleisten, dass kein Tier seinen Schlachtprozess bei Bewusstsein erleben muss und
ohne Betäubung weiterverarbeitet wird.
- Verbot von CO2 als Betäubungsgas. In den großen Schlachthöfen wird derzeit zur
Betäubung von Schweinen und Geflügel Kohlendioxid angewendet. Dies führt während der
Betäubungsphase zu Erstickungssymptomen, Todesängsten, Abwehr- und Fluchtverhalten bei
den Tieren.
- Regelmäßige Qualifikation, Schulung und Weiterbildung sowie Monitoring des physischen
und psychischen Gesundheitszustandes der Schlachthofmitarbeiter*innen durch externe
Fachleute.
- Auskömmliche finanzielle und personelle Ausstattung der Veterinärämter und regelmäßige
Fortbildungen der amtlichen Tierärzt*innen zu tierschutzrelevanten Fragestellungen.
- Räumliche Trennung der Veterinärbehörde und des Schlachthofs, um die unabhängige
Arbeit der Mitarbeiter*innen der Veterinärbehörden zu gewährleisten.
- Umbau der Schlachthöfe für verbesserte Unterbringung und Treibwege der Tiere. Wartende
Tiere sollen die Tötung der Artgenossen weder sehen noch hören können.
- Zwingende, lückenlose Videoüberwachung am Schlachthof mit Kontrolle von unabhängiger
Stelle und Möglichkeit der Einsichtnahme.
- Verbot des betäubungslosen Schlachtens ohne Ausnahmemöglichkeit.
Hintergrund zu Forderung Nr. 4:
In punkto Schlachtung bestehen derzeit zahlreiche Defizite. Aufgrund der enorm hohen
Schlachtzahlen kommt es immer wieder zu Fehlbetäubungen.
Dies betrifft vor allem die Schweineschlachtung. In großen Betrieben werden Schweine vor der
Tötung durch Setzen des Entbluteschnitts in der Regel mit Gas betäubt, weil dies eine
Betäubung von vielen Tieren in kurzer Zeit ermöglicht. Wird der Entbluteschnitt nicht
richtig gesetzt bzw. bestehen bei dem Tier anatomische Besonderheiten, kann es sein, dass
das Schwein vor der Weiterverarbeitung (Brühen etc.) wieder aus der Betäubung erwacht.
Dieses Risiko besteht insbesondere deshalb, weil nach Setzen des Entbluteschnitts keine
weitere Kontrolle auf Lebenszeichen stattfindet und die austretende Blutmenge aufgrund des
Einsatzes von sogenannten Blutstechanlagen zur Gewinnung von Lebensmittelblut optisch nicht
erkennbar ist. Es muss sicher gewährleistet werden, dass kein Tier lebend und bei
Bewusstsein in die Weiterverarbeitung gerät. Dies ist bereits aufgrund der derzeitigen
Gesetzeslage zwingend erforderlich. Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 3 TierSchlV muss beim Entbluten
warmblütiger Tiere ein sofortiger starker Blutverlust gewährleistet und kontrollierbar sein.
[1] Offizielle Schlachtzahlen des statistischen Bundesamtes für das Jahr 2017.
Kommentare
Sylvia van Eesbeeck:
Diese Maßnahmen werden aber die Im- und Exportbestrebungen der Fleischindustrie noch nicht einmal tangieren. Um dem etwas Nenneswertes entgegenzuetzen müssen wir Forderungen aufstellen, die die Im/Exportorientierung bremsen können und das geht in erster Linie nur über steuerliche Regelmechanismen.
Aus diesem Grunde halte ich es für zwingend geboten, die Zeilen 59-61 nicht zu löschen. Der eingefügte Text könnte höchstens als sinnvolle Ergänzung mit aufgenommen werden.