Antrag: | Deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020 zur Klimapräsidentschaft machen und Europas Versprechen für Demokratie und Menschenrechte einlösen! |
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Antragsteller*in: | Bundesvorstand (beschlossen am: 25.10.2019) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 25.10.2019, 21:29 |
V-26-089: Deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020 zur Klimapräsidentschaft machen und Europas Versprechen für Demokratie und Menschenrechte einlösen!
Verfahrensvorschlag: Antragstext
Von Zeile 87 bis 91 einfügen:
gezielt die demokratischen Kräfte in den betroffenen Mitgliedstaaten. Darum fordern Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Wenn Regierungen in Mitgliedstaaten Demokratie und Rechtsstaatlichkeit schwerwiegend, systematisch und dauerhaft, unter anderem durch Korruption, untergraben, soll die EU-Kommission den nationalen Regierungen die Kontrolle über die Vergabe von EU-Geldern entziehen können. Ein Entzug von Fördermitteln soll jedoch nicht die breite Bevölkerung treffen sondern nur die Regierungen, die demokratische Prinzipien verletzt haben. Deshalb wollen wir, dass dem betreffenden Mitgliedsstaat nicht pauschal Mittel gestrichen, sondern dass sie zielgerichtet eingefroren und direkt verwaltet von der Kommission an die Kommunen und andere Fördermittelempfänger ausgegeben werden. So könnte das Geld weiterhin dort ankommen, wo es gebraucht und sinnvoll verwendet wird, aber die Vergabemacht läge nicht mehr bei den nationalen Regierungen. Das muss im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen unter deutscher Ratspräsidentschaft verankert werden.
Original-Änderungsantrag: Antragstext
Von Zeile 88 bis 91:
90/DIE GRÜNEN: Wenn Regierungen in Mitgliedstaaten Demokratie und Rechtsstaatlichkeit systematisch und dauerhaftdurch Korruption untergraben, soll die EU-Kommission den nationalen Regierungen die Kontrolle über die Vergabe von EU-Geldern entziehen können. Ein Entzug von Fördermitteln soll jedoch nicht die breite Bevölkerung treffen sondern nur die Regierungen, die demokratische Prinzipien verletzt haben. Deshalb wollen wir, dass dem betreffenden Mitgliedsstaat nicht pauschal Mittel gestrichen, sondern dass sie zielgerichtet eingefroren und direkt verwaltet von der Kommission an die Kommunen und andere Fördermittelempfänger ausgegeben werden. So könnte das Geld weiterhin dort ankommen, wo es gebraucht und sinnvoll verwendet wird, aber die Vergabemacht läge nicht mehr bei den nationalen Regierungen. Das muss im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen unter deutscher Ratspräsidentschaft verankert werden.
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