Der Hauptantrag zur Bauwende thematisiert Bodenschutz und Flächenverbrauch bereits in den Zeilen 11-23, enthält hierzu aber bisher keine konkreten Maßnahmen.
Die hier vorgeschlagenen Punkte resultieren aus Erfahrungen mit einem Bebauungsplan (B-Plan) für ein Logistikzentrum auf besten Böden (mit bis zu 90 Bodenpunkten). Eine echte Alternativenprüfung fand auf der Ebene des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) im Zielabweichungsverfahren nicht statt und scheint nach aktueller Rechtsprechung dort auch nicht einklagbar zu sein. Für den B-Plan wurde „Öffentliches Interesse“ geltend gemacht, und es musste nur noch nach Alternativstandorten im Gemeindegebiet gesucht werden, die es in dieser Größe nicht geben konnte. Ansonsten wurde auf die beschlossene Zielabweichung zum (parallel geänderten!) RFNP verwiesen.
Solchem Vorgehen sollte im Rahmen einer Bauwende ein Riegel vorgeschoben werden.
Kommentare
Martin Saltzwedel:
Ich freue mich sehr über diese basisdemokratische Möglichkeit, hier sogar bundespolisch mit aktiv werden zu können.
Bitte informiert auch eure Bundesdelegierten über diesen ÄA, denn nur wenn er beschlossen wird, kann er ja zum Bodenschutz beitragen!
Viele Grüße,
Martin
Andreas Rieger:
Andreas Rieger, Architekt BDA
Sprecher BAG Planen Bauen Wohnen
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