Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag: | Bauwende – Nachhaltiges ressourcenschonendes Bauen! |
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Antragsteller*in: | Bundesvorstand (beschlossen am: 21.10.2019) |
Status: | Zurückgezogen |
Verfahrensvorschlag: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 21.10.2019, 17:53 |
Kommentare
Caroline Sophie Meder:
ich befürchte mit Euren Änderungsanträgen bekommt Ihr mehr Lob der Investorenlobby als Euch lieb ist.
"Gute Planung" war eigentlich noch nie unser Problem.
Jeder Supermarkt auf der grünen Wiese ist das Ergebnis von guter Planung. Die Kisten stehen, sind wasserdicht, haben vergleichsweise wenig gekostet, weil seriell vorgeplant. Aber sie sind nicht nur verstörend häßlich, sondern am Ende - nach 50 Jahren Abschreibung - auch noch Sondermüll.
Kulturelle Wertigkeit beschreibt Gebäude, die eine Aussage als Kulturgut tagen. Die der Gemeinde ein einzigartiges Gesicht geben, die zur Region passen und unverwechselbar sind. Die das Ergebnis von erfahrener Entwurfsleistung sind.
Das gleich mit dem "Bedarf der Bewohner". Schlaf, Duschen, Fernsehen.
Wenn wir es schaffen, Gebäude zu erstellen, und ich meine hier nicht nur Wohngebäude, auf die die Bewohner stolz sind, stärken wir die Verwurzelung vor Ort. Wer sich an den Gebäuden seiner Umwelt erfreut, pflegt sie, mag nicht wegziehen, möchte den Ort erhalten und vielleicht auch das Miteinander vor Ort stärken. Wer sich wertgeschätzt fühlt, weil er in einem - umganssprachlich - schönen Gebäude lebt, hat es viel leichter auch sein Gegenüber wertzuschätzen.
Das ist nicht weniger als die Basis einer wehrhaften Demokratie.
Der Tippfehler muss raus, klar!
Es grüßt Euch herzlich,
Caro
Martin Saltzwedel:
Caros Hinweis, dass die Zeilen ja nicht nur für den Wohnungsbau gelten, sondern auch für Funktionsräume wie Lagerhallen etc. finde ich auch sehr wichtig.
Lieber BuVo, nehmt diesen ÄA doch zurück oder ändert ihn noch so, dass nicht alles auf "technische Flexibilität" reduziert wird, sondern auch "nachhaltigen Nutzungswunsch" der Be- und/oder Anwohner sowie der Eigentümer und Besitzer als Kriterium einschließt.
(Da ist der ursprüngliche Text schon recht gut ... :-) )
Liebe Grüße,
Martin