Mit der gegenwärtigen Regelung muss Windenergie häufig abgeregelt werden, allein aus dem Grund, weil Netzkapazitäten durch Terminmarktstrom reserviert und blockiert sind. Dieser Trend wird mit dem angestrebten Ausbau der Erneuerbaren noch massiv verschärft, denn die Erneuerbaren dürfen nicht am Terminmarkt gehandelt werden. Die Erneuerbaren kommen deshalb auch bei einem hohen CO2-Preis nicht zum Zug. Mit der vorgeschlagenen Regelung tragen die fossilen Kraftwerke das Risiko, evtl. nicht zum Zug zu kommen. Der erneuerbare Strom wird dadurch zu einem echten Marktpreis gehandelt und die EEG Umlage wird deutlich sinken.
Antrag: | Handeln – und zwar jetzt! Maßnahmen für ein klimaneutrales Land |
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Antragsteller*in: | Matthias Seelmann-Eggebert (KV Breisgau-Hochschwarzwald) und 20 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 29%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 21.10.2019, 12:51 |
Kommentare
Hannes Fugmann:
https://discourse.netzbegruenung.de/t/energiewende-wieder-in-schwung-bringen-massnahmen-zur-beseitigung-von-hemmnissen/6368
11. Einspeisevorrang für Erneuerbare Energie wiederherstellen
Gemäß dem EEG hat erneuerbarer Strom Einspeisevorrang. Faktisch ist es jedoch so, dass dies durch den europäischen Stromhandel und dem Strombörsendesign unterlaufen wird. So wird konventioneller Strom aus Kohlekraft überwiegend auf dem Terminmarkt im voraus verkauft, Strom aus Erneuerbaren Energien auf dem Spotmarkt. Dies hat zur Folge, dass konventioneller Strom verkauft wird, obwohl zu dem jeweiligen Zeitpunkt die Produktionsbedingungen für Erneuerbare Energien möglicherweise sehr günstig sind. In der Folge kommt es zu stark fallenden oder negativen Preisen auf dem Spotmarkt und zur Abschaltung der Erneuerbaren Erzeugungsanlagen.
Ziel muss es sein, dass Erneuerbarer Strom den Strom aus konventionellen Energieträgern aus Termingeschäften ersetzen muss und zwar zu mindestens dem Preis, zu dem der konventionelle Strom an der Strombörse verkauft wurde. Die Betreiber der konventionellen Kraftwerke sparen dabei Brennstoff, so dass diese keine Verluste einfahren. Die Begrenzung auf den Mindestpreis aus den Termingeschäften dient der Verhinderung negativer Preisen am Spotmarkt. Dadurch werden konventionelle Kraftwerke statt Erneuerbare Kraftwerke bei Stromüberschuss abgeregelt und der erwünschte CO2 Effekt erreicht.
Bei Netzengpässen in Folge des Stromhandels muss eine gleichmäßige Reduzierung auf alle Trades vorgenommen werden, sprich jede Transaktion wird um beispielsweise 2 % gekürzt anstatt wie bisher Windenergieanlagen oder PV Anlagen aus dem Netz zu nehmen.
Christian Meyer:
1. den Vorrang für erneuerbare Stromerzeugung wiederherzustellen gleichzeitig auch durchzusetzen
2. den Abbau der Windenergieanlagen zu verhindern welche aus dem EEG herausfallen
3. die Voraussetzungen zu schaffen um die 1,5°C Ziel einzuhalten und damit die Kipppunkte abzuwenden
4. die EEG Umlage abzusenken (inkl. einer Abschaffung des Industrieprivilegs auf ca. 2 ct/kWh
5. die Kosten für den Redispatch um bis zu ca. 3 Mrd. Euro abzusenken und somit entsprechend die Netzentgelte (Kosten für den Stromtransport)