Rückvergütung schafft Kaufkraft und Akzeptanz!
Die vollständige Rückvergütung des CO2-Preises gibt Kaufkraft an die Bürger zurück, so dass diese sich Klimaschutz leisten können. Die vollständige Rückvergütung setzt darauf, dass Bürger selbst am besten wissen, wie Sie Klimaschutz betreiben. Bei einer pro Kopf gleichen Verteilung an alle Bürger mit Steuer-ID ist der Bürokratieaufwand minimal.
Studien des BMU zeigen, dass über 50% der Haushalte netto durch die Rückerstattung entlastet werden.
http://www.foes.de/pdf/2019-07-FOES_CO2Preis_Hintergrundpapier_BMU.pdf
100% Rückvergütung an natürliche Personen, aber nicht an Unternehmen, erachten wir als notwendig um die gesellschaftliche Akzeptanz zu fördern und einkommensschwache Haushalte deutlich zu entlasten.
Wir sprechen uns für eine vollständige Rückvergütung (100%) und nicht für eine teilweise Rückvergütung und Stromsteuerabsenkung aus.
Eine Rückvergütung entlastet Stromgroßverbraucher und reiche Haushalte, zudem erhöht es die Nachfrage nach Strom übermässig und verzögert dadurch das Outphasing von fossilen Kraftwerken.
Eine Rückvergütung an Unternehmen aus dem Emissionshandel oder der CO2-Steuer ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll, da dadurch Preissignal und Innovations- bzw. Anpassungsanreize verringert werden.
Wir sprechen uns, anstelle einer direkten Entlastung von Unternehmen, aber für ausreichend hohe Investitionsbeihilfen für den Umstieg in treibhausgasfreie Alternativen aus.
Quellen zur Wirkung einer CO2-Steuer (mit Klimadividende):
http://www.foes.de/pdf/2019-07-FOES_CO2Preis_Hintergrundpapier_BMU.pdf
https://www.boeckler.de/pdf/p_imk_bmu_gutachten_co2.pdf
https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.635193.de/diwkompakt_2019-138.pdf
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Mario Hüttenhofer: