Ein weiterentwickelter Ökomietspiegel weist gegenüber der Modernisierungsumlage viele Vorteile auf: Mieter zahlen einen geringen Aufschlag, der von den Ersparnissen aus der energetischen Sanierung leicht übertroffen werden kann. Mieten in der Umgebung und von unsanierten Gebäuden steigen nicht. Investitionen gegen die Klimakrise erhalten eine verlässliche Rendite. ‚Rausmodernisierer‘ können mit der Umlage auch hohe Kosten umlegen. Dagegen spielt das beim Ökomietspiegel mit etwa an Endenergiewerten pro Quadratmeter und KfW-Standards orientierten Aufschlägen keine Rolle mehr. Auch das Verwechseln aller Modernisierungskosten in der Modernisierungsumlage mit den energetisch bedingten Sanierungskosten ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft profitiert, weil Widerstände gegen die energetische Sanierung entfallen und so mehr und schneller saniert werden kann. Die Berechnung der Spanneneinordnung im Ökomietspiegel soll dabei die Höhe der maximal verfügbaren öffentlichen Fördermittel berücksichtigen, um einen Anreiz für die Vermieter*innen zu schaffen, sie auch in Anspruch zu nehmen.
Antrag: | Handeln – und zwar jetzt! Maßnahmen für ein klimaneutrales Land |
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Antragsteller*in: | Bernd Steinhoff (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf) und 24 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 24%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 22.10.2019, 12:38 |
Kommentare
Bernd Steinhoff:
https://antraege.gruene.de/44bdk/Recht_auf_Wohnen-24289/5733
unterstützen, der die gleiche Änderung im Antrag Recht auf Wohnen erreichen möchte.
Aktuell fehlt dort noch ein*e Unterstützer*in.
Dort auch eine interessante Diskussion dazu und weiterführende Links.
Peter Buchholz: