Die praktische Erfahrung zeigt, dass Unternehmen in der Schweiz ihre Rückerstattungen in Klima- und Nachhaltigkeitsprojekte reinvestieren. Investitionen, die sie sonst aufgrund der Langfristigkeit der zu erwartenden positiven Geschäftseffekte nicht vorgenommen hätten. Mit unserer klaren Bindung an die Reinvestition in Klimaschutz und Nachhaltigkeit werden wir all denjenigen Akteur*innen in Unternehmen eine Partenerin sein, die schon seit Jahren versuchen, schlagkräftige Klimatransformationen in ihren Unternehmen durchzusetzen. Heute scheitern sie oft an der Finanzierung der Maßnahmen scheitern, weil diese sich kurzfristig nicht oder selten rechnen. Mit unserer Rückerstattung könnte die Transformation nun endlich planbar finanziert werden.
Wir machen aber ebenso klar, dass soziale Ausgleichsmaßnahmen für uns an erster Stelle stehen.
Beispielrechnung: Wenn das Enegiegeld bei einem CO2 Preis von 40 Euro ca. 100 Euro pro Person bedeuten würde, dann würde es bei einem CO2 Preis von 60 Euro auf 150 Euro p.P. ansteigen. Von 60 auf 80 Euro CO2 Preis würde es weiter ansteigen, allerdings nicht komplett auf 200 Euro, sondern auf ca. 183 Euro, weil ab 60 Euro CO2 Preis dann ein Drittel der Steigerung für die Förderung klimaneutraler Projekte und Investitionen in die Wirtschaft genutzt würde.
Kommentare
Janis Prinz:
den Gedanken dahinter verstehe ich und habe auch grds. keinen Einspruch. Ich frage mich lediglich nach der empirischen Grundlage für die Aussagen: "Investitionen, die sie sonst aufgrund der Langfristigkeit der zu erwartenden positiven Geschäftseffekte nicht vorgenommen hätten" & "Heute scheitern sie oft an der Finanzierung der Maßnahmen"
Die Frage für mich ist außerdem, ob das wirklich nötig ist und ob nicht die bereits vorhandenen Maßnahmen schon ausreichen?
Also ich meine Investition in gesteigerte Energieeffizienz lohnt sich ja jetzt schon. Teilweise sind Unternehmen/Industrie von der Zahlung der EEG-Umlage verschont und es gibt die Strompreiskompensation.
Hinzu kommt, dass die Erhebung einer (ausreichend hohen) CO2-Steuer ja schon Anreize für Investitionen in CO2-reduzierende Maßnahmen fördern würde.
Also ist eine Klimaprämie für Unternehmen vielleicht doch eher ein "nice to have" statt ein "must have" oder?
Katharina Beck:
Karl-Heinz Trick:
Deniz Ertin:
Katharina Beck:
Zohra Mojadeddi:
Weshalb sollte dieser Antrag gestellt werden, wenn die Implementierung solcher Rückerstattungen an Unternehmen, vor allem an Unternehmen mit viel Personal, am geltenden EU-Recht höchstwahrscheinlich scheitern würde?
Gemäß EU-Recht können CO2- Rückerstattungen an Unternehmen als unzulässige Betriebsbeihilfe eingestuft werden, auch wenn sie an Investitionen in Klimaneutralität und Nachhaltigkeit gebunden sind, wenn diese Rückerstattungen den geltenden Höchstbetrag der De-minimis-Verordnung von 200.000 Euro innerhalb von drei Jahren je Unternehmen überschreiten. Und dies wäre höchstwahrscheinlich bei DAX und MDAX-Unternehmen mit viel Personal der Fall.
Nach der bereits erfolgten Ablehnung der PKW-Maut durch den EuGH wird daher aktuell in diesem Zusammenhang nicht mehr über CO2-Rückerstattungen an Unternehmen diskutiert, sondern vielmehr über eine haushaltsfinanzierte Absenkung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, ähnlich wie bei der ökologischen Steuerreform.