Öffentlicher Wald kann wegen seiner besonderen Verpflichtung gegenüber dem Gemeinwohl ambitionierten Zielen gewidmet werden (Bundesverfassungsgericht 1990).
Nicht wenige PrivatwaldeigentümerInnen bestreiten einen signifikanten Teil ihres Lebensunterhaltes aus der Waldbewirtschaftung. Zum Beispiel befinden sich rund 20 % der gesamten Privatwaldfläche in Deutschland im Eigentum von privaten forstwirtschaftlichen bzw. land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, die zwischen fünfzig und fünfhundert Hektar Wald umfassen (Dritte Bundeswaldinventur, 2012) und somit der jeweiligen Eigentümerfamilie aus dem forstwirtschaftlichen Betrieb einen Nebenerwerb bis hin zu Vollerwerb ermöglichen. Zur Erreichung von im Beschluss genannten Größenordnungen für zukünftige Urwaldanteile auch im Privatwald sollten die PrivatwaldeigentümerInnen durch Förderung, Vertragsnaturschutz, Ausgleichszahlungen oder ähnliche Instrumente unterstützt und gefördert werden.
Kommentare
Tobias Koch:
Cliff Hollmann: