1. Klarstellung dass zur Sammlung der 5 % der Mitglieder, die eine Urabstimmung beantragen können auch Antragsgrün verwendet werden kann.
2. Personenwahlen sollten geheim sein und es muss nachvollziehbar sein, was mit der abgegebenen Stimme passiert. Dies ist online nicht möglich. Hier ist Briefwahl zu bevorzugen, auch wenn das Parteiengesetz Spitzenkandidaturen nicht kennt und folglich auch keine geheime Wahl zwinged vorschreibt.
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