45. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz
20. - 22. November 2020
Karlsruhe - DIGITAL
Die Herausforderung, eine BDK unter Corona Bedingungen zu organisieren, beschäftigt uns sehr. Demokratie braucht Zusammenkünfte von Menschen und zugleich braucht es bestmöglichen Schutz für alle Beteiligten. Deshalb haben wir entschieden, die nächste BDK digital durchzuführen. Die Entscheidung gegen eine Präsenzveranstaltung ist uns nicht leicht gefallen: wir alle haben uns darauf gefreut, Euch zu sehen, die Parteitagsstimmung im Saal zu spüren und auf der Bühne den Debatten zuzuhören. Das kann es durch die Pandemie in dieser Form nicht geben – wie es so vieles in den vergangenen Monaten nicht geben konnte. Wir wollen jegliches Gesundheitsrisiko durch unseren Parteitag ausschließen und das geht nur, wenn wir auf ein gemeinsames Treffen verzichten.
Einen Tagesordnungsvorschlag findet Ihr unter T-01.
Ihr könnt nun bis zum 9. Oktober Änderungsanträge zum Grundsatzprogramm stellen.
Antragsschluss für Änderungsanträge zum Grundsatzprogramm: Freitag, 9. Oktober 2020, 23:59 Uhr
Antragsschluss für eigenständige Anträge: Freitag, 9. Oktober 2020, 23:59 Uhr
Antragsschluss für sonstige Änderungsanträge: Freitag, 30. Oktober 2020, 23:59 Uhr
Antragsschluss für Satzungsanträge: Freitag, 9. Oktober 2020, 23:59 Uhr
Antragsschluss für Änderungsanträge zu Satzungsanträge: Freitag, 30. Oktober 2020, 23:59 Uhr
Antragsschluss für Dringlichkeitsanträge: Donnerstag, 19. November 2020, 11:59 Uhr (über Antragsgrün)
Antragsschluss für Änderungsanträge zu Dringlichkeitsanträgen: Freitag, 20. November 2020, 11:59 Uhr
Antragsberechtigt sind die Orts- und Kreismitgliederversammlungen bzw. Kreisdelegiertenversammlungen, die Landesversammlungen bzw. Landesdelegiertenkonferenzen, der Länderrat, der Frauenrat, der Bundesfinanzrat, der Parteirat, der BAG-Sprecher*innenrat, die Bundesarbeitsgemeinschaften, der Bundesvorstand, die Landesvorstände, die Antragskommission im Rahmen ihrer Aufgaben, die allgemeinen Parteiausschüsse gem. § 13 Parteiengesetz auf Landesebene (Landesausschüsse etc.), 20 Mitglieder, die gemeinschaftlich einen Antrag stellen, sowie die Bundesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND und der Bundesvorstand der GRÜNEN JUGEND.
Bewerbungsfrist: 9.11. Die Vorstellung erfolgt per Video, bitte reicht dieses bis zum 15.11. ein. Weitere Informationen erhaltet ihr unter buero.kellner@gruene.de."
Alle weiteren Informationen zur BDK findet Ihr HIER.
Eure Anliegen zur Nutzung von Antragsgrün könnt ihr uns an die Adresse antragsgruen@gruene.de schicken.
Bei Fragen zu den Anträgen und zu Verfahren wendet Euch bitte an gremien@gruene.de.
Anzeige des Frauenanteils: Wir wollen die Beteiligung von Frauen in unserer Partei erhöhen. Um abzubilden, wie hoch der Frauenanteil unter den Antragsteller*innen von (Änderungs-)anträgen ist, wird dieser jetzt für jeden von Mitgliedern gestellten (Änderungs-)antrag angezeigt. Jedes Mitglied wählt bei der Antragstellung selbst das Geschlecht aus: weiblich, männlich, inter/divers und keine Angabe sind möglich. Die Anzeige dient dazu, das Geschlechterverhältnis transparent zu machen.
FAQ Antragsverfahren: Wir haben die FAQ für die kommende BDK überarbeitet und unter anderem Guidelines für das Antragsverfahren zwischen Antragskommission und Antragsteller*innen ergänzt. Bitte lest euch diese durch!