Die Defizite der Rechtsdurchsetzung im Digitalen sind offensichtlich. Die von uns formulierten Ziele werden den Menschen nur nützen, wenn sie auch in die Realität umgesetzt werden können. Der Kontext lässt natürlich zuerst an die Datenschutzaufsicht denken. Der diskussionswürdige Status Quo wird hier nicht festgeschrieben, vielmehr ist mit „Ausrichtung“ auch die Tür zu Reformen geöffnet.
Antrag: | Kapitel 3: Fortschritt gestalten |
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Antragsteller*in: | BAG DigiMe (dort beschlossen am: 07.10.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.D-01-267 |
Eingereicht: | 09.10.2020, 14:03 |
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