| Antrag: | Kapitel 7: In Bildung investieren | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | Grüne Jugend Bundesvorstand (dort beschlossen am: 09.10.2020) | 
| Status: | Geprüft | 
| Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Angenommen) | 
| Angelegt: | 09.10.2020, 18:26 | 
GSP.B-01-060: Kapitel 7: In Bildung investieren
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(313) Die Lernmittel ansowie der Zugang zu Schulen und KiTas sollen für Lernende und Lehrende frei(kosten-)frei sein, einschließlich digitaler Endgeräte, benötigter Software und Internetzugang.
Kapitel 7: In Bildung investieren
Recht auf Bildung
(304) Bildung ermöglicht es Menschen, ihr Leben eigenverantwortlich und selbstbestimmt zu 
gestalten. Bildung befähigt Menschen dazu, ihre Potentiale und Interessen zu entwickeln und 
offen für neue Erkenntnisse und Erfahrungen zu bleiben. Das Recht auf Bildung ist ein Recht 
auf Selbstbestimmung, Mündigkeit und gesellschaftliche Teilhabe.
(305) Das Bildungssystem fördert Zukunftskompetenzen – Kooperation, Kommunikation, 
Kreativität, kritisches Denken. Und es muss Freiheit lassen für neue Ideen und 
Lernerfahrungen aller Beteiligten. Ein gleichberechtigter Zugang zu Bildung ist Grundlage 
für gesellschaftliche Weiterentwicklung. Das Bildungssystem muss Kinder, Jugendliche und 
alle Lernenden befähigen, eine Zukunft zu gestalten, die von Unwägbarkeiten, Klimakrise, 
digitalem Wandel und sozialen Veränderungen geprägt sein wird.
(306) Das Bildungssystem soll zu ganzheitlichem Denken, zu nachhaltigem Handeln und zu 
verantwortungsvollem Entscheiden befähigen und Menschen die selbstbestimmte Teilhabe an der 
Gesellschaft ermöglichen. Es ist damit die Grundlage für eine freie und demokratische 
Gesellschaft. Das heißt auch, gesellschaftliche und technologische Entwicklungen einordnen 
zu können, um nicht Fake News oder Verschwörungstheorien zu erliegen. Kitas und Schulen 
sollen Orte sein, an denen Kinder und Jugendliche Wertschätzung erfahren, demokratisches 
Zusammenleben praktisch erleben und mitbestimmen können. Rollenbilder und 
Geschlechternormen, rassistische, diskriminierende sowie Dominanzstrukturen müssen in allen 
Bildungseinrichtungen reflektiert und daher auch in der Ausbildung pädagogischer Berufe 
thematisiert und kritisch hinterfragt werden.
(307) Gute Bildung zeichnet sich dadurch aus, dass sie bestehende Ungleichheiten nicht 
zementiert, sondern sie überwinden hilft. Es ist staatliche Aufgabe, ungleiche 
Startbedingungen aufgrund von sozialen Benachteiligungen, dem Wohn- und Lebensumfeld, von 
Diskriminierung oder Sprachvoraussetzungen auszugleichen. Ziel ist, dass alle jungen 
Menschen bestmögliche Bildungsabschlüsse unabhängig vom Bildungsgrad und Einkommen ihrer 
Eltern erwerben. Unser Bildungssystem soll an die internationale Spitzengruppe 
anschlussfähig werden. Dafür ist wesentlich, sicherzustellen, dass alle Jugendlichen mit 
Verlassen der Schule über eine ausreichende Qualifikation in Schlüsselkompetenzen verfügen. 
Gleichzeitig soll die Begabungsförderung ausgebaut werden.
(308) Bildung ist die wichtigste Grundlage für gute Entwicklungschancen im Leben und trägt 
maßgeblich dazu bei, dass Menschen in der modernen Arbeitswelt ihren Platz finden. Ein 
starkes Bildungssystem ist zugleich zentral für die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes.
Kita und Schule
(309) Die Grundlagen für einen guten Bildungsweg werden in der frühen Kindheit gelegt. 
Unterschiede bei den sozialen Voraussetzungen werden vor allem durch eine qualitativ 
hochwertige frühkindliche Bildung ausgeglichen. Das stellt neue Anforderungen an das 
pädagogische Fachpersonal in den Kitas, weswegen es überall im Land gute Personalschlüssel 
und verbindliche Qualitätsstandards braucht. Um den unterschiedlichen Bedarfen der Kinder 
gerecht zu werden, arbeiten Menschen unterschiedlicher Qualifikationen in Teams. Um der 
Individualität von Kindern gerecht zu werden, ist eine gute Personalausstattung bei 
angemessener Bezahlung sicherzustellen.
(310) Der Ganztag an Schulen soll nicht nur Wissen vermitteln, sondern soziale Kompetenzen 
und das Miteinander fördern sowie eine stärkere Verknüpfung zwischen Lernen, Erfahren und 
Erforschen gewährleisten. So können gezielt soziale und kulturelle Benachteiligungen 
überwunden werden. Die individuelle Förderung der Kinder je nach Potentialen ist 
entscheidend, deshalb sind Klassengrößen auf unter 20 Kinder zu reduzieren oder größere 
Gruppen mit zusätzlicher Unterstützung auszustatten. Auf den Ganztag soll es einen 
Rechtsanspruch geben.
(311) Bildungspolitik und Sozialpolitik gehören zusammen. Bildungsorte müssen 
dementsprechend eingebettet sein in Netzwerke sozialer Unterstützungsleistungen, die das 
Leben von Kindern und Jugendlichen ganzheitlich betrachten, passgenaue Hilfen anbieten und 
verhindern, dass Einzelne den Anschluss verlieren.
(312) Die Finanzierung des Bildungssystems ist eine zentrale Aufgabe für eine 
zukunftsgewandte Gesellschaft und Voraussetzung für Gerechtigkeit. Denn Vermögen und 
Bildungszugang hängen immer noch besonders stark zusammen. Bund und Länder sollen deshalb 
die höhere Besteuerung von Vermögen bzw. Erbschaften zur besseren Ausstattung eines 
Bildungssystems nutzen, das allen Kindern und Jugendlichen die gleichen Chancen bietet.
(313) Die Lernmittel ansowie der Zugang zu Schulen und KiTas sollen für Lernende und Lehrende frei(kosten-)frei sein, einschließlich 
digitaler Endgeräte, benötigter Software und Internetzugang.
(314) Alle Kitas und Schulen in Deutschland sollen sich zu inklusiven Orten 
weiterentwickeln. Das muss sich in einer ausreichenden Anzahl an entsprechend ausgebildeten 
Mitarbeiter*innen, aber auch in deren Vielfalt widerspiegeln. Inklusive pädagogische 
Konzepte müssen es jedem Kind und jedem Jugendlichen unabhängig von intellektuellen, sozial-
emotionalen, physischen oder sonstigen Voraussetzungen ermöglichen, gemeinsam zu lernen, die 
eigene Persönlichkeit und eigene Potentiale zu entwickeln und am gesellschaftlichen Leben 
teilzuhaben. Schulen müssen ihre Pädagogik an die Schüler*innen anpassen, nicht umgekehrt. 
Dazu brauchen sie Zeit, Gestaltungsspielraum, kleinere Klassen, inklusive pädagogische 
Konzepte und multiprofessionelle Unterstützung.
(315) Gute Schulen brauchen Freiraum und gut ausgebildete Lehrkräfte, die den Unterricht so 
gestalten, dass er den natürlichen Wissensdurst junger Menschen fördert, sowie in Teams 
arbeitendes Personal, das eine ganzheitliche Entwicklung stärkt. Offene und durchlässige 
Strukturen im Unterricht und in der Schule helfen, Potentiale zu entfalten und 
unterschiedliche Stärken zu entwickeln.
(316) Die technische Ausstattung von Kitas und Schulen muss auf dem gleichen Niveau sein wie 
in der digitalen Wirklichkeit außerhalb der Bildungsstätten. Das zu gewährleisten ist 
dringliche Aufgabe der öffentlichen Hand. Die Digitalisierung ist nichts, wovor man Kinder 
schützen muss. Stattdessen sollen sie befähigt werden, die technischen Möglichkeiten 
entwicklungsgerecht zu nutzen. Pädagogische Fachkräfte und Lehrer*innen sollen dafür aus- 
und fortgebildet werden. Die Digitalisierung verändert die Form des Lernens und ermöglicht 
eine neue Dimension für den individualisierten und inklusiven Unterricht. Das muss sich auch 
in der Pädagogik widerspiegeln. Neben der digitalen Kompetenz braucht es auch eine Werte- 
und Normen-Reflexion der technisch-digitalen Entwicklung. Digitale Kompetenzen sind dabei 
eine Querschnittsaufgabe für alle Lernfelder und Unterrichtsfächer.
(317) Das deutsche Bildungssystem braucht eine deutlich bessere Mittelausstattung für mehr 
Personal, Infrastruktur und Gebäude. Dabei müssen regionale Unterschiede berücksichtigt 
werden. Der Wohnort soll nicht über die Qualität der Förderung entscheiden. Vor allem für 
den Kita- und Primarbereich müssen die Ausgaben verdoppelt werden, denn hier werden die 
Weichen für den Bildungserfolg gestellt.
(318) Der Föderalismus schützt die Demokratie und sichert regionale Vielfalt. Er darf jedoch 
nicht dazu führen, dass eine Verständigung auf bundesweite Bildungsziele und -standards 
sowie nötige Investitionen in Digitalisierung, Ganztag oder Inklusion unterbleiben. Das 
können die Länder nicht allein leisten, sondern es ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Das 
Kooperationsverbot muss zu einem Kooperationsgebot gemacht werden.
Lebensbegleitendes Lernen
(319) Bildung ist ein lebenslanger Prozess. Die staatliche Verantwortung beginnt mit der 
Kita und der Schule und erstreckt sich über die berufliche Bildung und die Hochschulbildung 
bis hin zum Recht auf Weiterbildung und Erwachsenenbildung. Sie wird umrahmt von einem 
lebensbegleitenden Prozess der nonformalen Bildung. Bildung muss stärker als jemals zuvor in 
jedem Alter selbstverständlicher Teil des Lebens werden. Weiterbildung ist eine 
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, damit gesellschaftliche Teilhabe in der Wissensökonomie 
gesichert wird.
(320) Kein Bildungsschritt soll ohne Abschluss und Anschluss bleiben. Jeder Mensch soll die 
Möglichkeit haben, zu jedem Zeitpunkt in seinem Leben Schul- und Hochschulabschlüsse, 
Berufsausbildungen oder Teilqualifizierungen zu erwerben. Der garantierte und 
niedrigschwellige Zugang zur Erwachsenenbildung in Form des „zweiten Bildungswegs“ fördert 
die soziale Mobilität innerhalb der Gesellschaft und ist unerlässlich für das Ziel gleicher 
Bildungs- und Lebenschancen. Direkt nach der Schule muss der Weg für alle Jugendlichen in 
eine angemessen bezahlte, anerkannte Berufsausbildung oder in eine Hochschulbildung offen 
sein. Außerdem müssen ausländische Bildungsabschlüsse schnell und unbürokratisch anerkannt 
werden können.
(321) Alle Menschen, die nicht oder nicht ausreichend lesen und schreiben können, sollen 
leichten Zugang zu Bildungsangeboten und speziellen Förderungen haben und diese in Anspruch 
nehmen können.
(322) Der Fokus beim digitalen Lernen liegt auf der Medienkompetenz und der digitalen 
Mündigkeit. Gezielt sollen auch Erwachsene mit wenig Erfahrung im Umgang mit digitalen 
Medien angesprochen werden, damit sie die Möglichkeiten der digitalen Welt selbstbestimmt 
und sicher nutzen können.
(323) Lebensbegleitendes Lernen erfordert ein breites Spektrum an privaten, betrieblichen 
und auch öffentlich verantworteten Weiterbildungsinstitutionen. Volkshochschulen und 
ähnliche Einrichtungen gehören zur Daseinsvorsorge und sollen zu barrierefreien 
Knotenpunkten der Erwachsenenbildung werden.
(324) Viele Menschen lernen in unterschiedlichsten Vereinen, Jugendverbänden und 
Bildungsstätten sich einzubringen und mitzubestimmen. Auch diese außerschulische und 
nonformale Bildung muss ausreichend Raum und finanzielle Möglichkeiten erhalten.
(325) Bildungswege sind heutzutage dauerhaft, berufsbegleitend und mit Wechseln verbunden. 
Leistungen wie BAföG müssen dieser Realität angepasst werden. Auf einem Arbeitsmarkt mit 
sich schnell wandelnden Anforderungen sind sowohl die Arbeitgeber*innen als auch die 
öffentliche Hand gefordert, durch vergütete Aus- und Weiterbildung, Bildungsgeld und 
Bildungsurlaub Chancengleichheit herzustellen. Niemandem dürfen aufgrund prekärer 
Beschäftigung die Möglichkeiten essenzieller Qualifikation verwehrt sein.
(326) Bildungszugänge sind stark durch die Eigenheiten der Stadtteile oder durch Stadt-Land-
Gegensätze geprägt. Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu sichern bedeutet, es auch 
Kindern im ländlichen Raum zu ermöglichen, mit akzeptablen Schulwegen eine hochwertige 
Bildung zu erreichen. Der Erhalt von kleinen Schulen soll durch Vernetzung ermöglicht 
werden. Kreative Konzepte wie mobile Mediatheken, Bibliotheken und Labore schaffen nicht nur 
für Erwachsene Bildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten in strukturschwachen Räumen. Diese 
müssen ebenso gefördert werden wie der Schüler*innen-Transport. Das gehört zur staatlichen 
Daseinsvorsorge.

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