Unsere digitale Identität ist zu einer wesentlichen Voraussetzung für die Teilnahme am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Leben geworden. Es muss in seiner Unverletzlichkeit genauso geschützt werden, wie unser menschlicher Körper. Genauso wie unser physischer Körper nicht im Eigentum einer anderen Person stehen kann, widerspricht ein Eigentumsrecht an personenbezogenen Daten - die Grundlage unseres digitalen Ichs in einer digitalisierten Welt - dem notwendigen Schutz der Integrität unser digitalen Ebenbildes. Personenbezogene Daten sollten daher nicht eigentumsfähig sein, denn damit wären sie auch (endgültig) veräußerbar.
Das Konzept von Dateneigentum suggeriert eine Selbstbestimmungsfähigkeit über die „eigenen Daten“, führt letztlich aber nur dazu, dass sie zu einem wirtschaftlichen Verfügungsgut werden. Dateneigentum führt nicht zu mehr Grundrechtsschutz, sondern eröffnet lediglich neue Risiken für unsere Gesellschaft. Zudem ist häufig unklar, wem diese Daten letztendlich eigen sind. Hierzu ein Beispiel aus dem Gesundheitswesen: Henri Meyer hat von seiner Urologin gesagt bekommen, dass er einen Nierenstein hat. Ist das dann sein Dateneigentum, weil es ihn betrifft oder gehört es nicht vielmehr der Ärztin, die diese Dateninformation erzeugt hat? Ohne ihre Hilfe hätte Heini Meyer ja niemals erfahren was seine Leiden verursacht. Oder gehört es der Krankenkasse, weil sie letztlich alles bezahlt hat?
Die Eigentümer von Daten könnten den Zugang zu Daten und Informationen steuern (Informationsverlust) und neue Abhängigkeiten und Machtstrukturen schaffen, wie es ja jetzt schon jetzt bei großen Digitalunternehmen, wie Google oder Facebook der Fall ist, die gigantische Monopolstellungen besitzen. Ein Eigentumsfähigkeit von Daten und vor allem ihre Veräußerlichkeit würde die Position von Google, Facebook & Co nur stärken, weil sie so letztlich ausschließliche Verfügungsgewalt über an sie veräußerte Daten erhielten. Damit würde die Einführung von Dateneigentum einzig dazu führen, dass die aktuellen Datenschutzrechte und die Transparenz im Umgang mit den Daten abgeschwächt werden. Das Grundrecht auf Datenschutz würde damit letztlich eine Frage des Preises, denn Eigentum hat man nicht nur, Eigentum kann man auch veräußern. Die Eigentumsfähigkeit personenbeziehbarer Daten würde dazu führen, dass wer es sich leisten kann, diskret lebt und auf den Verkauf von Informationen an Behörden und Unternehmen, an Versicherungen und Internetplattformen verzichtet. Im Gegensatz dazu werden einkommens- und vermögensschwache Personen eher ihr Eigentumsrecht an "ihren Daten" veräußern bzw. als Zahlungsmittel einsetzen und somit ggf. „datenlos“ werden. Damit wird die soziale Ungleichheit weiter verschärft.
Vor diesem Hintergrund darf ein Eigentum an Daten keine Rolle spielen. Es geht vielmehr darum, über gesetzliche Vorgaben die (temporäre und zweckgebundene) Nutzung an personenbezogenen und -beziehbaren Daten zu regeln, um einen sinnvollen Datenaustausch zu ermöglichen.
Kommentare