Auch ein Kriegseinsatz der Bundeswehr im Bündnis nur deshalb, weil Bündnispartner die wollen, wäre mit der Friedenpflicht des Grundgesetzes, wie sie in Artikel 26 zum Ausdruck kommt, unvereinbar.
Der Eintritt in den 1. Weltkrieges, der auch mit deutscher „Nibelungentreue“ begründet wurde, mahnt.
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