Der Änderungsantrag dient dazu, dass alle Haltungszwecke von Tieren durch den Menschen mitgedacht werden und die Aufgabe genannt wird, den Tierschutz auch rechtlich weiter zu verbessern.
Tierschutz kommt im neuen Grundsatzprogramm in einem Satz beim Grundwert Ökologie vor – siehe Absatz 9 („Daher ist es Pflicht für uns Menschen, das Wohl von Tieren und die gesamte lebendige Natur zu schützen.“). An weiterer Stelle kommt Tierschutz nur im Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen vor, und dort hauptsächlich in Bezug auf die Landwirtschaft. Tiere werden aber zu weit mehr Zwecken gehalten, beispielsweise als Zirkustiere, als Haustiere und in Zoos. (Ein Satz zu Tierversuchen ist im BDK-Antrag des Programmentwurfs bereits ergänzt worden.)
Das neue Grundsatzprogramm sollte beim Tierschutz und Tierwohl nicht hinter den umfassenderen Artikel des alten Grundsatzprogramms zurückfallen – siehe dort IX. Tiere brauchen Rechte (S. 40).
Kommentare