Heutzutage sind digitale Plattformen ein wichtiger Teil des Alltagslebens. Aufgrund der marktbeherrschenden Stellung der Konzerne fehlt hier eine ausreichende Regulierung; daher geht die Nutzung dieser Dienste in der Regel mit einer Einschränkung der informationellen Selbstbestimmung einher - wer seine Daten nicht preisgeben will, ist von der Teilhabe in der Regel ausgeschlossen. Hier muss gegengesteuert werden, Nutzungsdaten dürfen kein Wirtschaftsgut sein.
Antrag: | Kapitel 2: In die Zukunft wirtschaften |
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Antragsteller*in: | KV Emmendingen (dort beschlossen am: 24.09.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.W-01-090-2 |
Eingereicht: | 24.09.2020, 18:45 |
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