1. „Frei“ ist einfach das bessere Wort als „selbstbestimmt“. Garantieren ist sprachlich stärker als „gewährleisten“ und deckt sich damit besser mit der Formulierung in den Grundwerten unter Absatz 28 am Ende.
2. Diese Garantien sind staatliche Aufgaben – der Versuch, Datenschutz und IT-Sicherheit durch Appelle und Pflichtangaben in Nutzungsbedingungen sicherzustellen ist offensichtlich gescheitert.
3. Der Bezug auf die europäische Charta der Grundrechte ist Bekenntnis zu Europa und Einladung zu einem gesellschaftlichen Prozess der Weiterentwicklung des Grundrechtsschutzes in der digitalen Sphäre zugleich.
4. Der Folgekatalog ist nicht mehr und nicht weniger als die mehrfach konsentierte digitalpolitische Position der Grünen. Die ausdrückliche Nennung schafft die notwendige Verbindlichkeit in einem dynamischen Politikbereich und sendet zugleich ein wichtiges Signal an digitale Aktivisten weit über die Grünen hinaus.
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