Bei diesem Kapitel sollten und müssen wir darauf achte, dass es nicht länger ist als das zur Aufarbeitung von NS- und Kolonialvergangenheit. Zudem sollten wir in einem Grundsatzprogramm nicht so detailliert in einzelne Maßnahmen gehen, das versuchen wir bei den anderen Abschnitten ebenfalls durchzuhalten.
| Antrag: | Kapitel 4: Zusammen leben |
|---|---|
| Antragsteller*in: | BAG Kultur (dort beschlossen am: 02.10.2020) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
| Angelegt: | 04.10.2020, 19:20 |

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