Im ersten Änderungsantragsverfahren wurde unser Antrag, die Bedeutung von Infrastruktur für Studierende im Grundsatzprogramm aufzunehmen, mit dem Argument abgelehnt, dass dies kein Thema mit Grundsatzcharakter, sondern mit Wahlprogrammcharakter sei. Das sehen wir entschieden anders. Eine adäquat funktionierende Infrakstruktur an Hochschulen ist Teil des Grundrechtes auf Bildung und gehört daher ins Grundsatzprogramm. Was im Wahlprogramm steht wird in Koalitionsverhandlungen zu Verhandlungsmasse. Wenn wir grundsätzlich bedeutende Ziele, wie z.B. die klimaneutrale Hochschule, tatsächlich erreichen wollen, benötigt dieses Ziele eine zusätzliche, feste Verankerung in unseren Grundsätzen.
Antrag: | Kapitel 3: Fortschritt gestalten |
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Antragsteller*in: | BAG WHT (dort beschlossen am: 27.09.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.F-01-060 |
Eingereicht: | 09.10.2020, 19:20 |
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