Es widerspräche der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, jegliche gehässige oder hetzerische Äußerung vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit auszuschließen. Dies ist der Versuch einer sinnerhaltenden Berichtigung. Dabei wird der Aspekt des bewussten Verbreitens von Falschinformationen ergänzt, was nämlich in der Tat niemals von der Meinungsfreiheit gedeckt sein kann. Aufgrund der hieraus resultierenden Gefahr der Zersetzung des Vertrauens in unsere Demokratie fügt sich dieser Aspekt gut in den Absatz ein.
Antrag: | Kapitel 5: Demokratie stärken |
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Antragsteller*in: | BAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 05.10.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 09.10.2020, 20:42 |
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