Verschiebung des bisherigen Paragraphen 297, denn dieser ist zentral für unser Ziel von weniger Ungleichheit. Dies ist aber nicht nur eine Frage des „sozialen Netzes“, worunter der Paragraph derzeit steht. Vielmehr kommt es etwa auch auf Machtbegrenzungen, die gleichere Verteilung von Primäreinkommen und gerechtere Eigentumsverhältnisse an. Daher gehört dieser Paragraph in das Kapitel 2.
Antrag: | Kapitel 2: In die Zukunft wirtschaften |
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Antragsteller*in: | BAG Wirtschaft und Finanzen (dort beschlossen am: 27.09.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 07.10.2020, 09:54 |
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