Der Begriff „entrümpeln“ ist für uns an dieser Stelle unpassend. Es geht im Grunde um eine Reform des Strafrechts. Deshalb sollte diese auch so benannt werden.
Bei der Debatte um das Herabstufen des Schwarzfahrens zu einer Ordnungswidrigkeit gibt es auch innerhalb unserer Partei eine ernsthafte Diskussion. Mit der Herabstufung zu einer Ordnungswidrigkeit sind auf Seiten des Zugpersonals Sorgen verbunden, die wir ernst nehmen sollten. Durch die Einstufung als Straftat muss die Polizei handeln und bis zu deren Eintreffen besteht das Jedermannsrecht. Wenn Schwarzfahren keine Straftat mehr ist, muss die Polizei nicht mehr eingreifen. Zum einen wäre hierdurch ein Entziehen aus der Adressfeststellung möglich. Weiterhin wird hierbei das Risiko einer Eskalation gegen das Zugpersonal befürchtet.
Wird die Straftat Schwarzfahren abgeschafft, ist das BGB zuständig. Also würden die „erschlichenen Leistungen“ privatrechtlich zur Anzeige gebracht werden, was schlussendlich wieder, bei Nichtzahlung, mit Gefängnis geahndet wird. Die Klagewege werden länger, die Prozesskosten steigen und das Resultat wäre genau das Gleiche. Entsprechend müssten die Bahnunternehmen einen gewaltigen Rechtsetat einplanen, was sich auf die Preise im ÖPNV auswirken würde.
Die Details können im Grundsatzprogramm nicht geklärt werden. Aus diesen Gründen halten wir es für falsch dies im Grundsatzprogramm zu klären. Im Bundestagswahlprogramm wäre dies besser aufgehoben.
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