Die Formulierung dieses Paragraphen im vorliegenden Entwurf ist schon deutlich besser als in der vorherigen Fassung vom Juni. Allerdings ist die kommunale Ebene immer noch unzureichend beschrieben ohne die sogenannten freiwilligen Leistungen - dazu gehören z.B. Schwimmbäder, Bibliotheken, Sportstätten, Unterstützung für Vereine und Kulturangebote. Der Finanzierungsmechanismus der Kommunen führt dazu, dass diese Leistungen als nicht systemrelevant eingestuft werden und als erstes unter Sparzwang fallen (das können Kommunalis aus allen und besonders krass die aus finanzschwachen Kommunen bestätigen). Die Frage, ob Lebensverhältnisse auf einem vergleichbaren Niveau sind, entscheidet sich auch in den Kommunen mit der Finanzierbarkeit dieser Leistungen. Deshalb genügt es nicht, diese Frage an anderen Stellen im Grundsatzprogramm i.w. aus einer Bundesperspektive zu beantworten.
Antrag: | Kapitel 5: Demokratie stärken |
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Antragsteller*in: | BAG Arbeit Soziales Gesundheit (dort beschlossen am: 26.09.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 08.10.2020, 21:57 |
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