Veranstaltung: | 45. Bundesdelegiertenkonferenz Karlsruhe |
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Tagesordnungspunkt: | S Satzungsänderungen |
Antragsteller*in: | Philipp Schmagold (KV Kiel) und 22 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 17%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 01.09.2020, 09:50 |
S-08: Antragsfristen: Klären, ab wann Anträge zur BDK gestellt werden dürfen, nicht nur bis wann
Antragstext
(8) Anträge, die auf der Bundesversammlung behandelt werden sollen, müssen mindestens 6
Wochen vor der Bundesversammlung dem Bundesvorstand vorliegen und umgehend online
veröffentlicht werden. Spätestens 6 Wochen vor Fristende der Antragseinreichung hat der
Bundesvorstand die Antragsveröffentlichung und Sammlung der Online-Unterstützer*innen zu
ermöglichen. Spätestens 4 Wochen (Poststempel) vor der Bundesversammlung sollten die Anträge
an die Kreisverbände verschickt werden. Antragsschlüsse für Dringlichkeits- und
Änderungsanträge werden in der Geschäftsordnung der Bundesversammlung geregelt.
Begründung
Bisher wird in der Satzung definiert, bis wann Anträge eingereicht werden können und sich Unterstützer*innen diesen Anträgen anschließen können, aber nicht ab wann. Diese Lücke wird mit unserem Vorschlag (fett gedruckt und unterstrichen) geschlossen.
weitere Antragsteller*innen
- Jim Martens (KV Hamburg-Eimsbüttel)
- Thomas Wolff (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Andreas Müller (KV Essen)
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
- Barbara Poneleit (KV Forchheim)
- Fritz Lothar Winkelhoch (KV Oberberg)
- Kajo Aicher (KV Bodenseekreis)
- Eberhard Hoffmann (KV Wittmund)
- Tobias Balke (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Daniel Laps (KV Düsseldorf)
- Simon Haack (KV Münster)
- Mathias Raudies (KV Oder-Spree)
- Oliver Voigt (KV Kiel)
- Stephan Wiese (KV Lübeck)
- Jens Schabacher (KV Bremen-Mitte)
- Tanja Matthies (KV Dithmarschen)
- Anna Lanfermann (KV Chemnitz)
- Dominik Jahre (KV Zwickau)
- Frithjof Rittberger (KV Tübingen)
- Holger Wolf (KV Neuwied)
- Lothar Kemmerzell (KV Soest)
- Birgit Brennecke (KV Rotenburg/Wümme)
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