Veranstaltung: | 45. Bundesdelegiertenkonferenz Karlsruhe |
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Tagesordnungspunkt: | S Satzungsänderungen |
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 21.09.2020) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 16.09.2020, 18:22 |
S-09: Grundsatzprogramm löst Grundkonsens in der Satzung ab
Antragstext
Das Grundsatzprogramm löst den Grundkonsens als Bezugsrahmen für die Satzung ab. An
folgenden Stelle ersetzt das Grundsatzprogramm mit seinen dort definierten Grundwerten den
Grundkonsens in der Satzung:
§ 2 GRUNDWERTE (streiche: -KONSENS) UND PROGRAMME
1. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legt seine grundsätzlichen Ziele, Werte und politischen Leitsätze
in einem Grundsatzprogramm (streiche: -konsens) nieder neu:, im Bewusstsein um die
vorangegangen Grundsatzprogramme und den Grundkonsens von 1993, der für die Vereinigung von
Bündnis 90 mit den Grünen steht. (Streiche: Änderungen des Grundkonsenses bedürfen einer
Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen auf einer Bundesversammlung.)
2. Programme und Wahlplattformen sind Ausdruck des gemeinsamen politischen Willens. Sie
bewegen sich im Rahmen des Grundsatzprogramms (streiche: -konsenses) und werden mit
einfacher Mehrheit von der Bundesversammlung verabschiedet.
3. Im Anhang zu Programmen können zusätzliche oder weiterführende Auffassungen der
Mitgliedschaft und der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden, wenn eine relevante Minderheit
dies beantragt. Auch der Anhang muss sich im Rahmen der Grundwerte (streiche: im
Grundkonsens) niedergelegten Grundsätze bewegen. Er dient neben der Information der Anregung
der Diskussion innerhalb von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
§ 4 MITGLIEDSCHAFT
- Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kann jede und jeder werden, die/der die Grundwerte,
(streiche: Grundsätze (Grundkonsens und )) Satzung und Programme von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN anerkennt und keiner anderen Partei angehört.
§ 7 RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER
- Jedes Mitglied hat die Pflicht,
1. die Grundwerte (streiche: den Grundkonsens) von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die in
den Programmen festgelegten Ziele zu vertreten.
§ 8 FREIE MITARBEIT
(4) Freie Mitarbeit endet
- durch Erklärung gegenüber der jeweiligen Geschäftsstelle,
- durch Erlöschen bei fehlender Mitarbeit länger als 12 Monate,
- bei Verweigerung der Mitarbeit durch die zuständige Gliederung,
- bei Verstoß gegen die Prinzipien der Grundwerte (streiche: des Grundkonsenses) und der
Satzung.
§ 11 STRUKTUR
(2) Die Kreis- und Landesverbände haben Programm-, Satzungs-, Finanz- und Personalautonomie.
Programm und Satzung dürfen den Grundwerten (streiche: dem Grundkonsens) der
Bundesorganisation nicht widersprechen.
§ 13 DIE BUNDESVERSAMMLUNG
(3) 3. Die Beschlussfassung über das Grundsatzprogramm (streiche: den Grundkonsens), die
Bundesprogramme, die Satzung des Bundesverbands, die Geschäftsordnung der Bundesversammlung,
die Schiedsgerichtsordnung, die Beitrags- und Kassenordnung.
8. Die Beschlussfassung über die Auflösung von Landesverbänden bei schwerwiegenden Verstößen
gegen die Grundwerte (streiche: den Grundkonsens) oder Satzung der Organisation mit
Zweidrittelmehrheit.
§ 20 GRÜNE JUGEND BUNDESVERBAND
(1) Die GRÜNE JUGEND Bundesverband ist die politische Jugendorganisation von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN. Sie ist als Vereinigung der Partei ein Zusammenschluss mit der Zielsetzung, sich in
ihrem Wirkungskreis für die Grundwerte (streiche: den Grundkonsens) der Partei einzusetzen
sowie die besonderen Interessen der GRÜNEN JUGEND in den Organen der Partei zu vertreten, um
an der politischen Willensbildung mitzuwirken.
(2) Die GRÜNE JUGEND Bundesverband hat entsprechend den Gebietsverbänden der Partei (§ 9)
Programm-, Satzungs-, Finanz- und Personalautonomie. Sie erkennt Grundsätze und Ziele der
Bundespartei an, Programm und Satzung dürfen den Grundwerten (streiche: dem Grundkonsens)
der Bundespartei nicht widersprechen.
§ 22 ORDNUNGSMAßNAHMEN
(2) Gegen ein Mitglied, das gegen die Satzung oder die Grundwerten (streiche: den
Grundkonsens) verstößt oder in anderer Weise das Ansehen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in einem
Maße beeinträchtigt, das einen Ausschluss noch nicht rechtfertigt, können verhängt werden:
§ 26 URABSTIMMUNG
(1) Über alle Fragen der Politik von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, insbesondere auch der Programme
(streiche:, des Grundkonsenses) und der Satzung, kann urabgestimmt werden. Stimmberechtigt
sind alle Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Begründung
In der Satzung wird an zahlreichen Stellen auf den Grundkonsens von 1993 Bezug genommen. Der Grundkonsens ist ohne Frage ein Meilenstein unserer Parteigeschichte, deshalb weisen wir auch weiterhin auf seine Bedeutung hin. Einige seiner Forderungen und Inhalte sind inzwischen jedoch in die Jahre gekommen. Als Bezugsrahmen taugt er heute nur noch bedingt. Unser neues Grundsatzprogramm löst deshalb den Grundkonsens als Referenzrahmen für die Satzung ab.
weitere Antragsteller*innen
Änderungsanträge
- S-09-008 (Philipp Schmagold (KV Kiel), Eingereicht)
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