Die Änderungsanträge der KMV Göttingen ordnen die Abschnitte (293) und (294) neu und erweitern den zu engen Fokus der Bedarfsgerechtigkeit im Grundsatzprogrammentwurf um das Prinzip der Teilhabegerechtigkeit, da ausschließlich am Bedarf orientierte soziale Leistungen nicht alle Menschen erreichen und zu verdeckter Armut führen. das Verständnis der Garantiesicherung in den beiden Anträgen orientiert sich an der Prämisse, dass die Garantiesicherung so ausgestaltet werden sollte, dass die teilhabesichernden Bedarfe ohne Bedarfsprüfung für alle Menschen garantiert werden. Nur so können wir sicherstellen, dass verdeckte Armut reduziert wird. Auf diesen tatbestand hat u.a. das Grüne Netzwerk Grundeinkommen immer wieder hingewiesen und für ein grünes Grundeinkommen plädiert. daher halten wir es für wichtig, dass die Diskussionen um das Reformszenario Grundeinkommen innerhalb unserer Partei bei der weiteren Ausgestaltung der Garantiesicherung eine prominente Rolle spielen und an dieser Stelle Erwähnung finden. Der Änderungsantrag zum Abschnitt (294) fokussiert auf den Tatbestand, dass es Menschen gibt, die über die teilhabesichernden Bedarfe hinausgehende individuelle Bedürfnisse haben. Diese sind im Einzelfall nachzuweisen und orientieren sich demnach am Prinzip der Bedarfsgerechtigkeit.
Antrag: | Kapitel 6: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | KMV Göttingen (dort beschlossen am: 29.09.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.S-01-116-2 |
Eingereicht: | 30.09.2020, 09:22 |
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