Antrag: | Kapitel 6: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | Sven Lehmann (KV Köln) und 175 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 38%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Modifizierte Übernahme) (Angenommen) |
Eingereicht: | 30.09.2020, 20:04 |
GSP.S-01-116-2: Kapitel 6: Solidarität sichern
Verfahrensvorschlag: Antragstext
Von Zeile 106 bis 118:
(293) Soziale Transferleistungen sollen durch eine Garantiesicherung nach dem Prinzip der Bedarfsgerechtigkeit erfolgen. So soll jedem Menschen ein Leben ohne Existenzangst ermöglicht werden. Die Leistungen werden möglichst dort erbracht, wo man lebt, und berücksichtigen die konkrete Situation. Ihre Inanspruchnahme darf nicht durch bürokratische Hürden in den Antragsverfahren faktisch verhindert werden.
(293) Jeder Mensch hat das Recht auf soziale Teilhabe, auf ein würdevolles Leben ohne Existenzangst. Deswegen überwinden wir Hartz IV und ersetzen es durch eine Garantiesicherung. Sie schützt vor Armut und garantiert ohne Sanktionen das soziokulturelle Existenzminimum. So macht sie Menschen in Zeiten des Wandels stark und eröffnet Chancen und Perspektiven für ein selbstbestimmtes Leben.
(294) Mit der Garantiesicherung überwinden wir Hartz IV. Sie schafft neben dem Existenzminimum die Möglichkeit zu sozialer und kultureller Teilhabe. Diese Garantie soll ohne weitere Bedingungen für jeden Menschen gelten, dessen eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreicht. Die Garantiesicherung schützt vor Armut. Eigenes Tätigwerden(294) Die Garantiesicherung ist ein individuelles Recht, soll sich an den Prinzipien der Teilhabe- und der Bedarfsgerechtigkeit orientieren und ohne weitere Bedingungen für jeden Menschen gelten, dessen eigene finanzielle Mittel nicht ausreichen. Sie soll Sicherheit geben und die konkrete Lebenssituation und den Wohnort berücksichtigen. Ihre Inanspruchnahme darf nicht durch bürokratische Hürden in den Antragsverfahren faktisch verhindert werden. Eigene Erwerbsarbeit muss sich immer lohnen und honoriert werden.
[Platzhalter aus technischen Gründen] (295) Existenzsichernde Sozialleistungen sollen Schritt für Schritt zusammengeführt und langfristig soll die Auszahlung in das Steuersystem integriert werden. So schaffen wir einen transparenten und einfachen sozialen Ausgleich. Verdeckte Armut wird überwunden. Dabei orientieren wir uns an der Leitidee eines Bedingungslosen Grundeinkommens.
Kapitel 6: Solidarität sichern
Sicherheitsversprechen
(274) Es braucht ein neues soziales Sicherheitsversprechen. Ein starkes soziales Netz ist
die Grundlage für persönliche Entfaltung und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Soziale
Politik schafft Teilhabe. Dafür braucht es soziale Infrastruktur, Orte des Miteinanders,
diskriminierungsfreie Zugänge sowie gleichwertige Lebensverhältnisse. Eine gute
Daseinsvorsorge ist Voraussetzung für Zusammenhalt.
(275) Freiheitsrechte bleiben ein Privileg von wenigen, wenn die sozialen Voraussetzungen
nicht beachtet werden. Das Grundgesetz soll deshalb um soziale Grundrechte ergänzt werden.
(276) Die weitere Angleichung der Lebensverhältnisse in der Europäischen Union ist eine
Voraussetzung für eine von allen positiv erlebte Freizügigkeit. Europa braucht daher
Investitionen in sozialen Zusammenhalt und Klimaschutz und keine destruktive Sparpolitik.
Sie hat die Europäische Union in der Vergangenheit auseinandergetrieben.
Arbeit
(277) Für die meisten Menschen ist Erwerbsarbeit mehr als Existenzsicherung. Arbeit stiftet
Sinn, man gehört dazu, bringt etwas voran. Erwerbsarbeit in Vollzeit muss immer so viel wert
sein, dass man davon auskömmlich leben kann. Arbeit umfasst aber auch Sorge- und
ehrenamtliche Arbeit, die für eine funktionierende Wirtschaft unerlässlich ist. Auch diese
Arbeit muss mehr Anerkennung erfahren und aufgewertet werden.
(278) Jeder Mensch muss von seiner Arbeit leben können und darf nicht ohne soziale
Absicherung sein. Dafür braucht es ein starkes Arbeitsrecht. Dazu zählen faire Löhne, ein
armutsfester Mindestlohn, Lohngleichheit bei gleicher und gleichwertiger Arbeit, klare
Vorgaben zu Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Regelung von Arbeitszeiten. Das
Arbeitsrecht muss auch in digitalen Arbeitsmodellen und Unternehmen vollständig gelten und
gestärkt werden.
(279) Die Vertretung von Arbeitnehmer*innen-Interessen durch Gewerkschaften und Betriebsräte
gilt in allen Unternehmen und Branchen. Die Sozialpartnerschaft muss auch im Wandel bewahrt
und ausgebaut werden. Für ihre Lebensplanung brauchen Menschen Verlässlichkeit, auch im
Erwerbsleben. Dazu gehören ein effektiver Kündigungsschutz, Tariflöhne und, wo möglich,
unbefristete Arbeitsverträge. Die Tarifbindung muss gestärkt werden und die öffentliche Hand
soll dies bei ihrer Auftragsvergabe berücksichtigen. Starke Gewerkschaften sind dabei starke
Partner.
(280) Eine vielfältige Gesellschaft bringt immer vielfältigere Formen der Beschäftigung und
Arbeit hervor, oftmals jenseits der Festanstellung. Um Solo-Selbstständige zu unterstützen
und gleichzeitig in das Sozialsystem einzubinden und um prekäre Lebensverhältnisse zu
verhindern, sollen neue Sicherungsmodelle entwickelt werden. Solo-Selbstständigen soll der
Eintritt in die Gesundheits- und Rentenversicherung erleichtert werden und sie sollen die
Möglichkeit haben, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Dabei haben die besonderen
Bedingungen des jeweiligen Berufsbildes Auswirkungen sowohl auf den Anspruch wie auf die
Auszahlung.
(281) Menschen mit Behinderung, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten oder dort
arbeiten möchten, sollen die dafür notwendige Unterstützung erhalten. Menschen mit
Behinderung, die bislang in Werkstätten arbeiten, sollen bessere Möglichkeiten bekommen, in
den allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu wechseln. Dafür sollen sich Werkstätten
weiter öffnen. Als echte Alternativen zu den Werkstätten sollen Integrationsunternehmen
ausgebaut werden. Das Ziel ist ein inklusiver Arbeitsmarkt.
(282) Die ökologische Transformation und der digitale Wandel ändern das Wirtschaften
grundlegend, und damit auch die Arbeit und die Arbeitsbedingungen. Die Hälfte der Kinder,
die in die Schule kommen, werden später in Berufen arbeiten, die es heute noch gar nicht
gibt. Die Digitalisierung der Arbeitswelt bietet Chancen und Risiken. Welche Tendenzen sich
durchsetzen, ist eine Frage der politischen Gestaltung. Ohne klare politische Steuerung
erleben wir neue Formen von Ausbeutung, Überforderung und Entfremdung, von Überwachung und
ständiger Erreichbarkeit. Doch wenn die Transformation politisch organisiert wird, bietet
sie große Chancen für mehr Freiheit und Selbstbestimmung. Es gilt, die Möglichkeiten der
Digitalisierung zu nutzen, um schwere Tätigkeiten zu erleichtern.
(283) Neben Einkommen ist Zeithaben für viele Menschen ein immer größerer Wert. Die
Verfügbarkeit über die eigene Zeit schafft Lebenszufriedenheit. Die Steigerung der
Produktivität soll so genutzt werden, dass Menschen freier und souveräner agieren können.
Die Möglichkeit, selbst über die eigene Arbeitszeit zu bestimmen, gilt es zu stärken.
Gleichzeitig kann durch eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung Arbeit gerechter verteilt
werden, so dass alle Menschen mehr Zeit für sich selbst, ihre Familien, ihre Hobbys und für
gesellschaftliches Engagement haben. In Zeiten der Erziehung, Pflege und Weiterbildung
braucht es eine solidarische Unterstützung und Förderung.
(284) Die Veränderung der Arbeitswelt verlangt den Menschen viel ab: Flexibilität,
Umstellung, Anstrengung. Es braucht einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung, der solidarisch
finanziert wird. Für Menschen, die durch den Strukturwandel ihre Arbeit verlieren, gibt es
eine besondere gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Arbeitslosigkeit darf nicht zum
Ausschluss vom Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe führen.
(285) Homeoffice bietet viele Möglichkeiten der selbstbestimmten Arbeitsgestaltung. Das
Recht auf Homeoffice muss gestärkt werden und grundsätzlich einhergehen mit einem Recht auf
einen Arbeitsort auch außerhalb der eigenen vier Wände. So wird die Gefahr einer
Doppelbelastung, insbesondere für Frauen und Mütter, gemindert.
(286) Arbeit soll sich stärker am Leben der Menschen ausrichten und nicht das Leben an der
Arbeit. Digitalisierung bietet die Möglichkeit für mehr Souveränität und Flexibilität. Dafür
ist mehr Mitsprache von Beschäftigten bei Umfang, Art und zeitlicher wie örtlicher Lage der
Arbeit nötig. Erwerbsarbeit darf nicht in andere Bereiche übergreifen. Überstunden müssen in
allen Bereichen erfasst und abgegolten werden.
(287) Menschen, die sich in sozialen und sorgenden Berufen um andere Menschen kümmern, sind
das Rückgrat unserer Gesellschaft. Doch es fehlt ihnen oft an gesellschaftlicher Anerkennung
und guten Arbeitsbedingungen. Das betrifft vor allem Frauen. Ihre Leistung für das
Gemeinwesen muss aufgewertet und besser bezahlt werden. Das umfasst vor allem eine bessere
finanzielle Ausstattung von kommunalen Einrichtungen sowie Investitionen in die
Daseinsvorsorge.
(288) Das System der dualen Ausbildung hat sich bewährt und ist eine wichtige Säule unserer
Arbeitswelt. Die Rechte von Auszubildenden müssen gestärkt werden und es braucht mehr
betriebliche Mitbestimmung. Ausbildungen umfassen Arbeit, sie muss gut entlohnt werden.
Geschlechtergleichstellung
(289) Noch immer bestehen große ökonomische und soziale Ungleichheiten zwischen den
Geschlechtern. Um Gleichberechtigung zu erreichen, ist das Arbeitsleben zentral. Das Prinzip
der gleichen Bezahlung für gleichwertige Arbeit muss durchgesetzt werden.
(290) Alleinerziehend zu sein ist oftmals trotz Arbeit ein hohes Armutsrisiko, überwiegend
für Mütter. Alleinerziehende müssen besonders vom Staat abgesichert werden.
(291) Durch zahlreiche Regelungen im Steuer- und Sozialrecht wird eine ungleiche Aufteilung
von Erwerbsarbeit zwischen Frauen und Männern gefördert. Statt den Trauschein zu fördern,
soll für künftig geschlossene Ehen eine individuelle Besteuerung gelten und stattdessen
sollen gezielt Kinder und Familien gefördert werden. Das Steuer-, das Arbeits- und das
Sozialrecht müssen auf gleichen Rechten beruhen und geschlechtsneutral wirken. Sie sollen
stärker an ökonomischer Unabhängigkeit ausgerichtet werden. Erwerbstätigkeit soll sich für
alle gleichermaßen lohnen.
(292) Nicht nur unser gesellschaftliches Zusammenleben, auch unser wirtschaftlicher
Wohlstand baut auf Sorgearbeit auf, die meistens unbezahlt oder unterbezahlt von Frauen
geleistet wird. Es gilt, die Voraussetzungen zu schaffen, damit diese Arbeit gerecht
zwischen den Geschlechtern verteilt werden kann. Insbesondere Kinderbetreuung und die Pflege
von Angehörigen und Freunden sind keine Privatsache, sondern gesellschaftliche Aufgabe.
Soziales Netz
(293) Soziale Transferleistungen sollen durch eine Garantiesicherung nach dem Prinzip der
Bedarfsgerechtigkeit erfolgen. So soll jedem Menschen ein Leben ohne Existenzangst
ermöglicht werden. Die Leistungen werden möglichst dort erbracht, wo man lebt, und
berücksichtigen die konkrete Situation. Ihre Inanspruchnahme darf nicht durch bürokratische
Hürden in den Antragsverfahren faktisch verhindert werden.
(293) Jeder Mensch hat das Recht auf soziale Teilhabe, auf ein würdevolles Leben ohne Existenzangst. Deswegen überwinden wir Hartz IV und ersetzen es durch eine Garantiesicherung. Sie schützt vor Armut und garantiert ohne Sanktionen das soziokulturelle Existenzminimum. So macht sie Menschen in Zeiten des Wandels stark und eröffnet Chancen und Perspektiven für ein selbstbestimmtes Leben.
(294) Mit der Garantiesicherung überwinden wir Hartz IV. Sie schafft neben dem
Existenzminimum die Möglichkeit zu sozialer und kultureller Teilhabe. Diese Garantie soll
ohne weitere Bedingungen für jeden Menschen gelten, dessen eigenes Einkommen und Vermögen
nicht ausreicht. Die Garantiesicherung schützt vor Armut. Eigenes Tätigwerden(294) Die Garantiesicherung ist ein individuelles Recht, soll sich an den Prinzipien der Teilhabe- und der Bedarfsgerechtigkeit orientieren und ohne weitere Bedingungen für jeden Menschen gelten, dessen eigene finanzielle Mittel nicht ausreichen. Sie soll Sicherheit geben und die konkrete Lebenssituation und den Wohnort berücksichtigen. Ihre Inanspruchnahme darf nicht durch bürokratische Hürden in den Antragsverfahren faktisch verhindert werden. Eigene Erwerbsarbeit muss sich
immer lohnen und honoriert werden.
[Platzhalter aus technischen Gründen]
(295) Existenzsichernde Sozialleistungen sollen Schritt für Schritt zusammengeführt und
langfristig soll die Auszahlung in das Steuersystem integriert werden. So schaffen wir einen
transparenten und einfachen sozialen Ausgleich. Verdeckte Armut wird überwunden. Dabei orientieren wir uns an der Leitidee eines Bedingungslosen Grundeinkommens.
(296) Ein starkes soziales Sicherungssystem gibt es nur mit einem sozialen Europa. Die
Währungsunion muss um einen sozialen Binnenmarkt erweitert werden, damit die Schieflage
zwischen weitreichenden wirtschaftlichen Freiheiten und wenig entwickelten Arbeits- und
Sozialstandards in der EU korrigiert wird. Dafür braucht es gemeinsame soziale Standards,
wie etwa zu Mindestlohn und Grundsicherung, sowie eine europaweite
Arbeitslosenrückversicherung.
(297) Einer Gesellschaft mit hoher Gleichheit geht es fast immer besser als einer
Gesellschaft mit hoher Ungleichheit. Dennoch hat die soziale Ungleichheit zugenommen.
Ungleiche Vermögen führen zu ungleichen Einkommen und ungleichen Lebenschancen, die sich
über Generationen vererben. Das bedeutet finanzielle Not für viele Menschen, einen Verlust
an Zufriedenheit, es treibt die Menschen auseinander und schadet dem friedlichen
Zusammenleben und der wirtschaftlichen Stabilität. Das Steuersystem soll Ungleichheit
reduzieren. Es braucht eine gleichere Verteilung von Einkommen, Vermögen, Erbschaften und
Chancen und die Verbesserung der öffentlichen Infrastrukturen, die sozialen Zusammenhalt und
Teilhabe schaffen.
(298) Gerade bei Kindern und Jugendlichen führen eine ungleiche Verteilung von Einkommen und
Vermögen sowie ungleiche Bedingungen je nach Wohnort oder Zugang zum Bildungssystem zu
ungleichen Lebenschancen. Alle Kinder brauchen funktionierende und zugängliche öffentliche
Orte wie Kitas und Schulen oder Sportvereine, Schwimmbäder und Bibliotheken. Kein Kind in
unseren reichen Gesellschaften darf arm oder ein Armutsrisiko für Eltern sein. Jedes Kind
ist gleich viel wert. Das soll über eine Kindergrundsicherung garantiert werden.
(299) Es gilt, die soziale Infrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge in ganz Europa
gemeinsam auszubauen und im Sinne geteilter Gemeingüter zu stärken.
Rente
(300) Solidarität lebt davon, dass sich alle an ihr beteiligen. Die Sozialversicherungen
sollen deshalb zu Bürgerversicherungen weiterentwickelt werden, so dass alle Menschen vom
Schutz der Sozialversicherungen profitieren und sich entsprechend ihren Einkommen, egal ob
aus selbstständiger Arbeit, Lohn oder Zins, solidarisch beteiligen.
(301) Das Umlagesystem der Rentenversicherung sichert als Generationenvertrag die
Altersvorsorge. Gleichzeitig stehen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung durch die
strukturelle Alterung der Gesellschaft vor großen Herausforderungen. Oberste Priorität ist,
die Altersarmut zu verhindern und ein lebensstandardsicherndes Rentenniveau zu erhalten.
Langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte dürfen im Alter nicht auf
Leistungen der Grundsicherung angewiesen sein.
(302) Die Einwanderung von Arbeitskräften, eine steigende Erwerbsbeteiligung von Frauen
sowie eine breitere Solidarität über eine Bürgerversicherung helfen dabei, das Rentenniveau
langfristig abzusichern. Auch die Abschaffung prekärer Beschäftigungsverhältnisse und das
Vermeiden prekärer Erwerbsbiographien trägt dazu bei, Altersarmut zu vermeiden.
(303) Private und betriebliche Altersvorsorge können die gesetzliche Rente sinnvoll
ergänzen. Die kapitalgedeckten Säulen der Altersvorsorge sollen künftig öffentlich
organisiert und verwaltet werden. Jede*r, die oder der nicht widerspricht, soll sich daran
beteiligen. So wird eine attraktive Rendite auch für Kleinanleger*innen erzielt.
Antragstext
Von Zeile 116 bis 118:
(295) Existenzsichernde Sozialleistungen sollen Schritt für Schritt zusammengeführt und langfristig soll die Auszahlung in das Steuersystem integriert werden. So schaffen wir einen transparenten und einfachen sozialen Ausgleich. Verdeckte Armut wird überwunden.in der Garantiesicherung zusammengeführt werden. Dabei orientieren wir uns an der Leitidee eines Bedingungslosen Grundeinkommens. Die Garantiesicherung ist ein individuelles Recht. Sie soll möglichst automatisch ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt und schrittweise in das Steuersystem integriert werden. Verdeckte Armut wird dadurch überwunden.
Kapitel 6: Solidarität sichern
Sicherheitsversprechen
(274) Es braucht ein neues soziales Sicherheitsversprechen. Ein starkes soziales Netz ist
die Grundlage für persönliche Entfaltung und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Soziale
Politik schafft Teilhabe. Dafür braucht es soziale Infrastruktur, Orte des Miteinanders,
diskriminierungsfreie Zugänge sowie gleichwertige Lebensverhältnisse. Eine gute
Daseinsvorsorge ist Voraussetzung für Zusammenhalt.
(275) Freiheitsrechte bleiben ein Privileg von wenigen, wenn die sozialen Voraussetzungen
nicht beachtet werden. Das Grundgesetz soll deshalb um soziale Grundrechte ergänzt werden.
(276) Die weitere Angleichung der Lebensverhältnisse in der Europäischen Union ist eine
Voraussetzung für eine von allen positiv erlebte Freizügigkeit. Europa braucht daher
Investitionen in sozialen Zusammenhalt und Klimaschutz und keine destruktive Sparpolitik.
Sie hat die Europäische Union in der Vergangenheit auseinandergetrieben.
Arbeit
(277) Für die meisten Menschen ist Erwerbsarbeit mehr als Existenzsicherung. Arbeit stiftet
Sinn, man gehört dazu, bringt etwas voran. Erwerbsarbeit in Vollzeit muss immer so viel wert
sein, dass man davon auskömmlich leben kann. Arbeit umfasst aber auch Sorge- und
ehrenamtliche Arbeit, die für eine funktionierende Wirtschaft unerlässlich ist. Auch diese
Arbeit muss mehr Anerkennung erfahren und aufgewertet werden.
(278) Jeder Mensch muss von seiner Arbeit leben können und darf nicht ohne soziale
Absicherung sein. Dafür braucht es ein starkes Arbeitsrecht. Dazu zählen faire Löhne, ein
armutsfester Mindestlohn, Lohngleichheit bei gleicher und gleichwertiger Arbeit, klare
Vorgaben zu Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Regelung von Arbeitszeiten. Das
Arbeitsrecht muss auch in digitalen Arbeitsmodellen und Unternehmen vollständig gelten und
gestärkt werden.
(279) Die Vertretung von Arbeitnehmer*innen-Interessen durch Gewerkschaften und Betriebsräte
gilt in allen Unternehmen und Branchen. Die Sozialpartnerschaft muss auch im Wandel bewahrt
und ausgebaut werden. Für ihre Lebensplanung brauchen Menschen Verlässlichkeit, auch im
Erwerbsleben. Dazu gehören ein effektiver Kündigungsschutz, Tariflöhne und, wo möglich,
unbefristete Arbeitsverträge. Die Tarifbindung muss gestärkt werden und die öffentliche Hand
soll dies bei ihrer Auftragsvergabe berücksichtigen. Starke Gewerkschaften sind dabei starke
Partner.
(280) Eine vielfältige Gesellschaft bringt immer vielfältigere Formen der Beschäftigung und
Arbeit hervor, oftmals jenseits der Festanstellung. Um Solo-Selbstständige zu unterstützen
und gleichzeitig in das Sozialsystem einzubinden und um prekäre Lebensverhältnisse zu
verhindern, sollen neue Sicherungsmodelle entwickelt werden. Solo-Selbstständigen soll der
Eintritt in die Gesundheits- und Rentenversicherung erleichtert werden und sie sollen die
Möglichkeit haben, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Dabei haben die besonderen
Bedingungen des jeweiligen Berufsbildes Auswirkungen sowohl auf den Anspruch wie auf die
Auszahlung.
(281) Menschen mit Behinderung, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten oder dort
arbeiten möchten, sollen die dafür notwendige Unterstützung erhalten. Menschen mit
Behinderung, die bislang in Werkstätten arbeiten, sollen bessere Möglichkeiten bekommen, in
den allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu wechseln. Dafür sollen sich Werkstätten
weiter öffnen. Als echte Alternativen zu den Werkstätten sollen Integrationsunternehmen
ausgebaut werden. Das Ziel ist ein inklusiver Arbeitsmarkt.
(282) Die ökologische Transformation und der digitale Wandel ändern das Wirtschaften
grundlegend, und damit auch die Arbeit und die Arbeitsbedingungen. Die Hälfte der Kinder,
die in die Schule kommen, werden später in Berufen arbeiten, die es heute noch gar nicht
gibt. Die Digitalisierung der Arbeitswelt bietet Chancen und Risiken. Welche Tendenzen sich
durchsetzen, ist eine Frage der politischen Gestaltung. Ohne klare politische Steuerung
erleben wir neue Formen von Ausbeutung, Überforderung und Entfremdung, von Überwachung und
ständiger Erreichbarkeit. Doch wenn die Transformation politisch organisiert wird, bietet
sie große Chancen für mehr Freiheit und Selbstbestimmung. Es gilt, die Möglichkeiten der
Digitalisierung zu nutzen, um schwere Tätigkeiten zu erleichtern.
(283) Neben Einkommen ist Zeithaben für viele Menschen ein immer größerer Wert. Die
Verfügbarkeit über die eigene Zeit schafft Lebenszufriedenheit. Die Steigerung der
Produktivität soll so genutzt werden, dass Menschen freier und souveräner agieren können.
Die Möglichkeit, selbst über die eigene Arbeitszeit zu bestimmen, gilt es zu stärken.
Gleichzeitig kann durch eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung Arbeit gerechter verteilt
werden, so dass alle Menschen mehr Zeit für sich selbst, ihre Familien, ihre Hobbys und für
gesellschaftliches Engagement haben. In Zeiten der Erziehung, Pflege und Weiterbildung
braucht es eine solidarische Unterstützung und Förderung.
(284) Die Veränderung der Arbeitswelt verlangt den Menschen viel ab: Flexibilität,
Umstellung, Anstrengung. Es braucht einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung, der solidarisch
finanziert wird. Für Menschen, die durch den Strukturwandel ihre Arbeit verlieren, gibt es
eine besondere gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Arbeitslosigkeit darf nicht zum
Ausschluss vom Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe führen.
(285) Homeoffice bietet viele Möglichkeiten der selbstbestimmten Arbeitsgestaltung. Das
Recht auf Homeoffice muss gestärkt werden und grundsätzlich einhergehen mit einem Recht auf
einen Arbeitsort auch außerhalb der eigenen vier Wände. So wird die Gefahr einer
Doppelbelastung, insbesondere für Frauen und Mütter, gemindert.
(286) Arbeit soll sich stärker am Leben der Menschen ausrichten und nicht das Leben an der
Arbeit. Digitalisierung bietet die Möglichkeit für mehr Souveränität und Flexibilität. Dafür
ist mehr Mitsprache von Beschäftigten bei Umfang, Art und zeitlicher wie örtlicher Lage der
Arbeit nötig. Erwerbsarbeit darf nicht in andere Bereiche übergreifen. Überstunden müssen in
allen Bereichen erfasst und abgegolten werden.
(287) Menschen, die sich in sozialen und sorgenden Berufen um andere Menschen kümmern, sind
das Rückgrat unserer Gesellschaft. Doch es fehlt ihnen oft an gesellschaftlicher Anerkennung
und guten Arbeitsbedingungen. Das betrifft vor allem Frauen. Ihre Leistung für das
Gemeinwesen muss aufgewertet und besser bezahlt werden. Das umfasst vor allem eine bessere
finanzielle Ausstattung von kommunalen Einrichtungen sowie Investitionen in die
Daseinsvorsorge.
(288) Das System der dualen Ausbildung hat sich bewährt und ist eine wichtige Säule unserer
Arbeitswelt. Die Rechte von Auszubildenden müssen gestärkt werden und es braucht mehr
betriebliche Mitbestimmung. Ausbildungen umfassen Arbeit, sie muss gut entlohnt werden.
Geschlechtergleichstellung
(289) Noch immer bestehen große ökonomische und soziale Ungleichheiten zwischen den
Geschlechtern. Um Gleichberechtigung zu erreichen, ist das Arbeitsleben zentral. Das Prinzip
der gleichen Bezahlung für gleichwertige Arbeit muss durchgesetzt werden.
(290) Alleinerziehend zu sein ist oftmals trotz Arbeit ein hohes Armutsrisiko, überwiegend
für Mütter. Alleinerziehende müssen besonders vom Staat abgesichert werden.
(291) Durch zahlreiche Regelungen im Steuer- und Sozialrecht wird eine ungleiche Aufteilung
von Erwerbsarbeit zwischen Frauen und Männern gefördert. Statt den Trauschein zu fördern,
soll für künftig geschlossene Ehen eine individuelle Besteuerung gelten und stattdessen
sollen gezielt Kinder und Familien gefördert werden. Das Steuer-, das Arbeits- und das
Sozialrecht müssen auf gleichen Rechten beruhen und geschlechtsneutral wirken. Sie sollen
stärker an ökonomischer Unabhängigkeit ausgerichtet werden. Erwerbstätigkeit soll sich für
alle gleichermaßen lohnen.
(292) Nicht nur unser gesellschaftliches Zusammenleben, auch unser wirtschaftlicher
Wohlstand baut auf Sorgearbeit auf, die meistens unbezahlt oder unterbezahlt von Frauen
geleistet wird. Es gilt, die Voraussetzungen zu schaffen, damit diese Arbeit gerecht
zwischen den Geschlechtern verteilt werden kann. Insbesondere Kinderbetreuung und die Pflege
von Angehörigen und Freunden sind keine Privatsache, sondern gesellschaftliche Aufgabe.
Soziales Netz
(293) Soziale Transferleistungen sollen durch eine Garantiesicherung nach dem Prinzip der
Bedarfsgerechtigkeit erfolgen. So soll jedem Menschen ein Leben ohne Existenzangst
ermöglicht werden. Die Leistungen werden möglichst dort erbracht, wo man lebt, und
berücksichtigen die konkrete Situation. Ihre Inanspruchnahme darf nicht durch bürokratische
Hürden in den Antragsverfahren faktisch verhindert werden.
(294) Mit der Garantiesicherung überwinden wir Hartz IV. Sie schafft neben dem
Existenzminimum die Möglichkeit zu sozialer und kultureller Teilhabe. Diese Garantie soll
ohne weitere Bedingungen für jeden Menschen gelten, dessen eigenes Einkommen und Vermögen
nicht ausreicht. Die Garantiesicherung schützt vor Armut. Eigenes Tätigwerden muss sich
immer lohnen und honoriert werden.
(295) Existenzsichernde Sozialleistungen sollen Schritt für Schritt zusammengeführt und
langfristig soll die Auszahlung in das Steuersystem integriert werden. So schaffen wir einen
transparenten und einfachen sozialen Ausgleich. Verdeckte Armut wird überwunden.in der Garantiesicherung zusammengeführt werden. Dabei orientieren wir uns an der Leitidee eines Bedingungslosen Grundeinkommens. Die Garantiesicherung ist ein individuelles Recht. Sie soll möglichst automatisch ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt und schrittweise in das Steuersystem integriert werden. Verdeckte Armut wird dadurch überwunden.
(296) Ein starkes soziales Sicherungssystem gibt es nur mit einem sozialen Europa. Die
Währungsunion muss um einen sozialen Binnenmarkt erweitert werden, damit die Schieflage
zwischen weitreichenden wirtschaftlichen Freiheiten und wenig entwickelten Arbeits- und
Sozialstandards in der EU korrigiert wird. Dafür braucht es gemeinsame soziale Standards,
wie etwa zu Mindestlohn und Grundsicherung, sowie eine europaweite
Arbeitslosenrückversicherung.
(297) Einer Gesellschaft mit hoher Gleichheit geht es fast immer besser als einer
Gesellschaft mit hoher Ungleichheit. Dennoch hat die soziale Ungleichheit zugenommen.
Ungleiche Vermögen führen zu ungleichen Einkommen und ungleichen Lebenschancen, die sich
über Generationen vererben. Das bedeutet finanzielle Not für viele Menschen, einen Verlust
an Zufriedenheit, es treibt die Menschen auseinander und schadet dem friedlichen
Zusammenleben und der wirtschaftlichen Stabilität. Das Steuersystem soll Ungleichheit
reduzieren. Es braucht eine gleichere Verteilung von Einkommen, Vermögen, Erbschaften und
Chancen und die Verbesserung der öffentlichen Infrastrukturen, die sozialen Zusammenhalt und
Teilhabe schaffen.
(298) Gerade bei Kindern und Jugendlichen führen eine ungleiche Verteilung von Einkommen und
Vermögen sowie ungleiche Bedingungen je nach Wohnort oder Zugang zum Bildungssystem zu
ungleichen Lebenschancen. Alle Kinder brauchen funktionierende und zugängliche öffentliche
Orte wie Kitas und Schulen oder Sportvereine, Schwimmbäder und Bibliotheken. Kein Kind in
unseren reichen Gesellschaften darf arm oder ein Armutsrisiko für Eltern sein. Jedes Kind
ist gleich viel wert. Das soll über eine Kindergrundsicherung garantiert werden.
(299) Es gilt, die soziale Infrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge in ganz Europa
gemeinsam auszubauen und im Sinne geteilter Gemeingüter zu stärken.
Rente
(300) Solidarität lebt davon, dass sich alle an ihr beteiligen. Die Sozialversicherungen
sollen deshalb zu Bürgerversicherungen weiterentwickelt werden, so dass alle Menschen vom
Schutz der Sozialversicherungen profitieren und sich entsprechend ihren Einkommen, egal ob
aus selbstständiger Arbeit, Lohn oder Zins, solidarisch beteiligen.
(301) Das Umlagesystem der Rentenversicherung sichert als Generationenvertrag die
Altersvorsorge. Gleichzeitig stehen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung durch die
strukturelle Alterung der Gesellschaft vor großen Herausforderungen. Oberste Priorität ist,
die Altersarmut zu verhindern und ein lebensstandardsicherndes Rentenniveau zu erhalten.
Langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte dürfen im Alter nicht auf
Leistungen der Grundsicherung angewiesen sein.
(302) Die Einwanderung von Arbeitskräften, eine steigende Erwerbsbeteiligung von Frauen
sowie eine breitere Solidarität über eine Bürgerversicherung helfen dabei, das Rentenniveau
langfristig abzusichern. Auch die Abschaffung prekärer Beschäftigungsverhältnisse und das
Vermeiden prekärer Erwerbsbiographien trägt dazu bei, Altersarmut zu vermeiden.
(303) Private und betriebliche Altersvorsorge können die gesetzliche Rente sinnvoll
ergänzen. Die kapitalgedeckten Säulen der Altersvorsorge sollen künftig öffentlich
organisiert und verwaltet werden. Jede*r, die oder der nicht widerspricht, soll sich daran
beteiligen. So wird eine attraktive Rendite auch für Kleinanleger*innen erzielt.
weitere Antragsteller*innen
Insgesamt 175 Unterstützer*innen.- Wolfgang Strengmann-Kuhn (KV Offenbach-Stadt)
- Beate Müller-Gemmeke (KV Reutlingen)
- Christian Kühn (KV Tübingen)
- Monika Lazar (KV Landkreis Leipzig)
- Corinna Rüffer (KV Trier)
- Sylvia Kotting-Uhl (KV Karlsruhe)
- Katharina Dröge (KV Köln)
- Canan Bayram (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Thomas Poreski (KV Reutlingen)
- Torsten Leveringhaus (KV Darmstadt-Dieburg)
- Julia Schmidt (KV Oberhavel)
- Felix Banaszak (KV Duisburg)
- Klaudia Stürmer (KV Esslingen)
- Dorothee Schulte-Basta (KV Berlin-Neukölln)
- Andreas Audretsch (KV Berlin-Neukölln)
- Johannes Mehrer (KV Marburg-Biedenkopf)
- Natalie Pavlovic (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Charlotte Schneidewind-Hartnagel (KV Neckar-Odenwald-Kreis)
- Claudia Roth (KV Augsburg-Stadt)
- Edith Ailinger (KV Reutlingen)
- Simon Dylla (KV Main-Taunus)
- Lennard Gottmann (KV Berlin-Mitte)
- Armin Grau (KV Rhein-Pfalz)
- Sabine Grützmacher (KV Oberberg)
- Sebastian Karg (KV Schwäbisch Hall)
- Ralf Bohr (KV Bremen-Ost)
- Gerrit Alino Prange (KV Potsdam)
- Joana Zühlke (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Marc Kersten (KV Köln)
- Bruno Hönel (KV Lübeck)
- Achim Jooß (KV Ortenau)
- Silke Gajek (KV Schwerin)
- Sylvia Momsen (KV Frankfurt)
- Linda Guzzetti (KV Berlin-Kreisfrei)
- Rasmus Andresen (KV Flensburg)
- Johannes Mihram (KV Berlin-Mitte)
- Stephan Wiese (KV Lübeck)
- Elisabeth Kömm-Häfner (KV Heidenheim)
- Nabiha Ghanem (KV Soest)
- Gianina Zimmermann (KV Main-Taunus)
- Lauren Schubbe (KV Wuppertal)
- Dániel Fehér (KV Berlin-Pankow)
- Kerstin Täubner-Benicke (KV Starnberg)
- Joachim Schmitt (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Elke Struzena (KV Fürstenfeldbruck)
- Anna Katharina Boertz (KV Celle)
- Wolfried Pauly (KV Rosenheim)
- Bernadette Eisenbart (KV Vogelsberg)
- Susanne Hilbrecht (KV Dithmarschen)
- John Haberle (KV Mark)
- Falco Weichselbaum (KV Bonn)
- Ulrike Siemens (KV Wolfenbüttel)
- Christina Johanne Schröder (KV Wesermarsch)
- Frank Geraets (KV Berlin-Kreisfrei)
- Karsten Schade (KV Saarbrücken)
- Gabriele Raasch (KV Schwerin)
- Angelika Uminski-Schmidt (KV Wolfenbüttel)
- Birgit Brennecke (KV Rotenburg/Wümme)
- Nyke Slawik (KV Leverkusen)
- Lena Maria Zingsheim-Zobel (KV Mönchengladbach)
- Bettina Beigelbeck (KV Karlsruhe)
- Dirk Jahreis (KV Göttingen)
- Georg Buchholz (KV Freiburg)
- Julia Woller (KV Köln)
- Kerstin Wilde (KV Leipzig)
- Gabriele Küstermann (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Karsten Ludwig (Krefeld KV)
- Eleonore Grabowski (KV Wesel)
- Jens Christoph Parker (KV Osnabrück-Stadt)
- Marie Zoey Wolters (Hannover RV)
- Jan Büssers (KV Braunschweig)
- Florian Wielens (KV Borken)
- Daniel Köbler (KV Mainz)
- Michael Opielka (KV Rhein-Sieg)
- Jürgen van Loosen (KV Köln)
- Claudia Laux (KV Bernkastel-Wittlich)
- Susanne Bauer (KV Bayreuth-Land)
- Nils Kriegeskorte (KV Ennepe-Ruhr)
- Niklas Geßner (KV Solingen)
- Felix Lütke (KV Duisburg)
- Chris Cranz (KV Köln)
- Johannes Spenn (KV Leipzig)
- Ulrike Tadema (KV Duisburg)
- Corinna Faßbender (KV Solingen)
- Stephanie Aeffner (KV Kurpfalz-Hardt)
- Harry von Bargen (KV Krefeld)
- Eike Heinicke (KV Kaiserslautern)
- Ursula Hertel-Lenz (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Thomas Vöhringer-Kuhnt (KV Aschaffenburg-Land)
- Anna Weyand (KV München)
- Sara Nanni (KV Düsseldorf)
- Maximilian Ruta (KV Köln)
- Jörg Thiele (KV Krefeld)
- Katja Dörner (KV Bonn)
- Eiko Saathoff (Hannover RV)
- Daniel Sandhaus (KV Düsseldorf)
- Daniel Wedekind (KV Regensburg-Stadt)
- Andreas Hundertmark (Wartburgkreis/Stadt Eisenach RV)
- Michael Görg (KV Wetterau)
- Joachim Schneider (KV Miltenberg)
- Erich Pawlik (KV Hochtaunus)
- René Adiyaman (KV Ennepe-Ruhr)
- Marvin Schuth (KV Köln)
- Irene Mihalic (KV Gelsenkirchen)
- Ulrike Bues (KV Pinneberg)
- Manuel Mundt (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Astrid Rothe-Beinlich (Erfurt KV)
- Frank Schellenberger (KV Odenwald)
- Stefan Maas (KV Aurich-Norden)
- Constantin Jahn (KV München)
- Martin Schmitt (KV Mayen-Koblenz)
- Harald Wölter (KV Münster)
- Susanne Dirkner (KV Dortmund)
- Benedict Wieters (KV Köln)
- Ernst Potthoff (KV Essen)
- Philipp Sean Giesinger (KV Düsseldorf)
- Peter Holzschuh (KV Heidelberg)
- Sebastian Weise (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Lars Denkena (KV Berlin-Treptow/Köpenick)
- Robin Danzl (KV Trier)
- Benedikt Clemens Mader (KV Erlangen-Stadt)
- Christa Fischer (KV Berlin-Kreisfrei)
- Hendrik Pelzl (KV Main-Kinzig)
- Sammy Siegel (KV Wesel)
- Markus Rieger (KV Paderborn)
- Thomas Schremmer (Hannover RV)
- Daniel Wesener (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Björn Eckert (KV Siegen-Wittgenstein)
- Peter Schmithüsen (KV Nienburg)
- Marcus Schmitt (KV Main-Taunus)
- Antonius Naumann (KV Potsdam)
- Nadine Milde (KV Köln)
- Bettina Deutelmoser (KV Stade)
- Timo Hilleke (KV Köln)
- Katrin Langensiepen (Hannover RV)
- Timm Schulze (KV Bamberg-Stadt)
- Lars Heidemann (Hannover RV)
- Leon Schlömer (KV Köln)
- Franziska Hilfinger (KV Lörrach)
- Christian Becher (KV Köln)
- Nicole van der Made (Hannover RV)
- Peter Alexander (KV Konstanz)
- Verena Degen (KV Wuppertal)
- Käthe Hientz (KV Reutlingen)
- Gunther Schenk (KV Tübingen)
- Margarete Moll (KV Düren)
- Wolfgang Behl (KV Rhein-Sieg)
- Martin Greifenstein (KV Landsberg-Lech)
- Mechthild Bock (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Susanne Keppler-Brandt (KV Dahme-Spreewald)
- Thorsten Lange (KV Göttingen)
- Uwe Müller (KV Dortmund)
- Klaus Kittler (KV Tübingen)
- Philipp Ahrens (KV Berlin-Lichtenberg)
- Katrin Lögering (KV Dortmund)
- Sven-Christian Kindler (Hannover RV)
- Sonja Daniels (KV Neuwied)
- Ben Seel (KV Frankfurt)
- Max Lucks (KV Bochum)
- Kirsten Kappert-Gonther (KV Bremen-Nordost)
- Erhard Grundl (KV Straubing-Bogen)
- Beate Sattler-Ashoff (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Ernst-Christoph Stolper (KV Neustadt-Weinstraße)
- Manfred Cuntz (KV Main-Kinzig)
- Joachim Schäfer (KV Frankfurt)
- Andreas Köhler (KV Frankfurt)
- Oliver Messer (KV Hochtaunus)
- Jonas Neubürger (KV Dortmund)
- Uwe Kekeritz (KV Neustadt/Aisch-Bad Windsheim)
- Lisa Badum (KV Forchheim)
- Volker Tüllner (KV Dortmund)
- Ingolf Schömann (KV Offenbach-Land)
- Klaus-Uwe Gerhardt (KV Offenbach-Land)
- Tobias Dondelinger (KV Offenbach-Stadt)
- Cornelia Wicht-Gerhardt (KV Offenbach-Land)
- Sven-Christian Kindler (Hannover RV)
- Sonja Daniels (KV Neuwied)
- Ben Seel (KV Frankfurt)
- Max Lucks (KV Bochum)
- Kirsten Kappert-Gonther (KV Bremen-Nordost)
- Erhard Grundl (KV Straubing-Bogen)
- Beate Sattler-Ashoff (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Ernst-Christoph Stolper (KV Neustadt-Weinstraße)
- Manfred Cuntz (KV Main-Kinzig)
- Joachim Schäfer (KV Frankfurt)
- Andreas Köhler (KV Frankfurt)
- Oliver Messer (KV Hochtaunus)
- Jonas Neubürger (KV Dortmund)
- Uwe Kekeritz (KV Neustadt/Aisch-Bad Windsheim)
- Lisa Badum (KV Forchheim)
- Volker Tüllner (KV Dortmund)
- Ingolf Schömann (KV Offenbach-Land)
- Klaus-Uwe Gerhardt (KV Offenbach-Land)
- Tobias Dondelinger (KV Offenbach-Stadt)
- Cornelia Wicht-Gerhardt (KV Offenbach-Land)
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(293) Soziale Transferleistungen sollen durch eine Garantiesicherung nach dem Prinzip der Bedarfsgerechtigkeit erfolgen. So soll jedem Menschen ein Leben ohne Existenzangst ermöglicht werden. Die Leistungen werden möglichst dort erbracht, wo man lebt, und berücksichtigen die konkrete Situation. Ihre Inanspruchnahme darf nicht durch bürokratische Hürden in den Antragsverfahren faktisch verhindert werden.
(293) Jeder Mensch hat das Recht auf soziale Teilhabe, auf ein würdevolles Leben ohne Existenzangst. Deswegen überwinden wir Hartz IV und ersetzen es durch eine Garantiesicherung. Sie schützt vor Armut und garantiert ohne Sanktionen das soziokulturelle Existenzminimum. So macht sie Menschen in Zeiten des Wandels stark und eröffnet Chancen und Perspektiven für ein selbstbestimmtes Leben.
(294) Mit der Garantiesicherung überwinden wir Hartz IV. Sie schafft neben dem Existenzminimum die Möglichkeit zu sozialer und kultureller Teilhabe. Diese Garantie soll ohne weitere Bedingungen für jeden Menschen gelten, dessen eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreicht. Die Garantiesicherung schützt vor Armut. Eigenes Tätigwerden(294) Die Garantiesicherung ist ein individuelles Recht, soll sich an den Prinzipien der Teilhabe- und der Bedarfsgerechtigkeit orientieren und ohne weitere Bedingungen für jeden Menschen gelten, dessen eigene finanzielle Mittel nicht ausreichen. Sie soll Sicherheit geben und die konkrete Lebenssituation und den Wohnort berücksichtigen. Ihre Inanspruchnahme darf nicht durch bürokratische Hürden in den Antragsverfahren faktisch verhindert werden. Eigene Erwerbsarbeit muss sich immer lohnen und honoriert werden.
[Platzhalter aus technischen Gründen] (295) Existenzsichernde Sozialleistungen sollen Schritt für Schritt zusammengeführt und langfristig soll die Auszahlung in das Steuersystem integriert werden. So schaffen wir einen transparenten und einfachen sozialen Ausgleich. Verdeckte Armut wird überwunden. Dabei orientieren wir uns an der Leitidee eines Bedingungslosen Grundeinkommens.
Kapitel 6: Solidarität sichern
Sicherheitsversprechen
(274) Es braucht ein neues soziales Sicherheitsversprechen. Ein starkes soziales Netz ist
die Grundlage für persönliche Entfaltung und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Soziale
Politik schafft Teilhabe. Dafür braucht es soziale Infrastruktur, Orte des Miteinanders,
diskriminierungsfreie Zugänge sowie gleichwertige Lebensverhältnisse. Eine gute
Daseinsvorsorge ist Voraussetzung für Zusammenhalt.
(275) Freiheitsrechte bleiben ein Privileg von wenigen, wenn die sozialen Voraussetzungen
nicht beachtet werden. Das Grundgesetz soll deshalb um soziale Grundrechte ergänzt werden.
(276) Die weitere Angleichung der Lebensverhältnisse in der Europäischen Union ist eine
Voraussetzung für eine von allen positiv erlebte Freizügigkeit. Europa braucht daher
Investitionen in sozialen Zusammenhalt und Klimaschutz und keine destruktive Sparpolitik.
Sie hat die Europäische Union in der Vergangenheit auseinandergetrieben.
Arbeit
(277) Für die meisten Menschen ist Erwerbsarbeit mehr als Existenzsicherung. Arbeit stiftet
Sinn, man gehört dazu, bringt etwas voran. Erwerbsarbeit in Vollzeit muss immer so viel wert
sein, dass man davon auskömmlich leben kann. Arbeit umfasst aber auch Sorge- und
ehrenamtliche Arbeit, die für eine funktionierende Wirtschaft unerlässlich ist. Auch diese
Arbeit muss mehr Anerkennung erfahren und aufgewertet werden.
(278) Jeder Mensch muss von seiner Arbeit leben können und darf nicht ohne soziale
Absicherung sein. Dafür braucht es ein starkes Arbeitsrecht. Dazu zählen faire Löhne, ein
armutsfester Mindestlohn, Lohngleichheit bei gleicher und gleichwertiger Arbeit, klare
Vorgaben zu Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Regelung von Arbeitszeiten. Das
Arbeitsrecht muss auch in digitalen Arbeitsmodellen und Unternehmen vollständig gelten und
gestärkt werden.
(279) Die Vertretung von Arbeitnehmer*innen-Interessen durch Gewerkschaften und Betriebsräte
gilt in allen Unternehmen und Branchen. Die Sozialpartnerschaft muss auch im Wandel bewahrt
und ausgebaut werden. Für ihre Lebensplanung brauchen Menschen Verlässlichkeit, auch im
Erwerbsleben. Dazu gehören ein effektiver Kündigungsschutz, Tariflöhne und, wo möglich,
unbefristete Arbeitsverträge. Die Tarifbindung muss gestärkt werden und die öffentliche Hand
soll dies bei ihrer Auftragsvergabe berücksichtigen. Starke Gewerkschaften sind dabei starke
Partner.
(280) Eine vielfältige Gesellschaft bringt immer vielfältigere Formen der Beschäftigung und
Arbeit hervor, oftmals jenseits der Festanstellung. Um Solo-Selbstständige zu unterstützen
und gleichzeitig in das Sozialsystem einzubinden und um prekäre Lebensverhältnisse zu
verhindern, sollen neue Sicherungsmodelle entwickelt werden. Solo-Selbstständigen soll der
Eintritt in die Gesundheits- und Rentenversicherung erleichtert werden und sie sollen die
Möglichkeit haben, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Dabei haben die besonderen
Bedingungen des jeweiligen Berufsbildes Auswirkungen sowohl auf den Anspruch wie auf die
Auszahlung.
(281) Menschen mit Behinderung, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten oder dort
arbeiten möchten, sollen die dafür notwendige Unterstützung erhalten. Menschen mit
Behinderung, die bislang in Werkstätten arbeiten, sollen bessere Möglichkeiten bekommen, in
den allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu wechseln. Dafür sollen sich Werkstätten
weiter öffnen. Als echte Alternativen zu den Werkstätten sollen Integrationsunternehmen
ausgebaut werden. Das Ziel ist ein inklusiver Arbeitsmarkt.
(282) Die ökologische Transformation und der digitale Wandel ändern das Wirtschaften
grundlegend, und damit auch die Arbeit und die Arbeitsbedingungen. Die Hälfte der Kinder,
die in die Schule kommen, werden später in Berufen arbeiten, die es heute noch gar nicht
gibt. Die Digitalisierung der Arbeitswelt bietet Chancen und Risiken. Welche Tendenzen sich
durchsetzen, ist eine Frage der politischen Gestaltung. Ohne klare politische Steuerung
erleben wir neue Formen von Ausbeutung, Überforderung und Entfremdung, von Überwachung und
ständiger Erreichbarkeit. Doch wenn die Transformation politisch organisiert wird, bietet
sie große Chancen für mehr Freiheit und Selbstbestimmung. Es gilt, die Möglichkeiten der
Digitalisierung zu nutzen, um schwere Tätigkeiten zu erleichtern.
(283) Neben Einkommen ist Zeithaben für viele Menschen ein immer größerer Wert. Die
Verfügbarkeit über die eigene Zeit schafft Lebenszufriedenheit. Die Steigerung der
Produktivität soll so genutzt werden, dass Menschen freier und souveräner agieren können.
Die Möglichkeit, selbst über die eigene Arbeitszeit zu bestimmen, gilt es zu stärken.
Gleichzeitig kann durch eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung Arbeit gerechter verteilt
werden, so dass alle Menschen mehr Zeit für sich selbst, ihre Familien, ihre Hobbys und für
gesellschaftliches Engagement haben. In Zeiten der Erziehung, Pflege und Weiterbildung
braucht es eine solidarische Unterstützung und Förderung.
(284) Die Veränderung der Arbeitswelt verlangt den Menschen viel ab: Flexibilität,
Umstellung, Anstrengung. Es braucht einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung, der solidarisch
finanziert wird. Für Menschen, die durch den Strukturwandel ihre Arbeit verlieren, gibt es
eine besondere gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Arbeitslosigkeit darf nicht zum
Ausschluss vom Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe führen.
(285) Homeoffice bietet viele Möglichkeiten der selbstbestimmten Arbeitsgestaltung. Das
Recht auf Homeoffice muss gestärkt werden und grundsätzlich einhergehen mit einem Recht auf
einen Arbeitsort auch außerhalb der eigenen vier Wände. So wird die Gefahr einer
Doppelbelastung, insbesondere für Frauen und Mütter, gemindert.
(286) Arbeit soll sich stärker am Leben der Menschen ausrichten und nicht das Leben an der
Arbeit. Digitalisierung bietet die Möglichkeit für mehr Souveränität und Flexibilität. Dafür
ist mehr Mitsprache von Beschäftigten bei Umfang, Art und zeitlicher wie örtlicher Lage der
Arbeit nötig. Erwerbsarbeit darf nicht in andere Bereiche übergreifen. Überstunden müssen in
allen Bereichen erfasst und abgegolten werden.
(287) Menschen, die sich in sozialen und sorgenden Berufen um andere Menschen kümmern, sind
das Rückgrat unserer Gesellschaft. Doch es fehlt ihnen oft an gesellschaftlicher Anerkennung
und guten Arbeitsbedingungen. Das betrifft vor allem Frauen. Ihre Leistung für das
Gemeinwesen muss aufgewertet und besser bezahlt werden. Das umfasst vor allem eine bessere
finanzielle Ausstattung von kommunalen Einrichtungen sowie Investitionen in die
Daseinsvorsorge.
(288) Das System der dualen Ausbildung hat sich bewährt und ist eine wichtige Säule unserer
Arbeitswelt. Die Rechte von Auszubildenden müssen gestärkt werden und es braucht mehr
betriebliche Mitbestimmung. Ausbildungen umfassen Arbeit, sie muss gut entlohnt werden.
Geschlechtergleichstellung
(289) Noch immer bestehen große ökonomische und soziale Ungleichheiten zwischen den
Geschlechtern. Um Gleichberechtigung zu erreichen, ist das Arbeitsleben zentral. Das Prinzip
der gleichen Bezahlung für gleichwertige Arbeit muss durchgesetzt werden.
(290) Alleinerziehend zu sein ist oftmals trotz Arbeit ein hohes Armutsrisiko, überwiegend
für Mütter. Alleinerziehende müssen besonders vom Staat abgesichert werden.
(291) Durch zahlreiche Regelungen im Steuer- und Sozialrecht wird eine ungleiche Aufteilung
von Erwerbsarbeit zwischen Frauen und Männern gefördert. Statt den Trauschein zu fördern,
soll für künftig geschlossene Ehen eine individuelle Besteuerung gelten und stattdessen
sollen gezielt Kinder und Familien gefördert werden. Das Steuer-, das Arbeits- und das
Sozialrecht müssen auf gleichen Rechten beruhen und geschlechtsneutral wirken. Sie sollen
stärker an ökonomischer Unabhängigkeit ausgerichtet werden. Erwerbstätigkeit soll sich für
alle gleichermaßen lohnen.
(292) Nicht nur unser gesellschaftliches Zusammenleben, auch unser wirtschaftlicher
Wohlstand baut auf Sorgearbeit auf, die meistens unbezahlt oder unterbezahlt von Frauen
geleistet wird. Es gilt, die Voraussetzungen zu schaffen, damit diese Arbeit gerecht
zwischen den Geschlechtern verteilt werden kann. Insbesondere Kinderbetreuung und die Pflege
von Angehörigen und Freunden sind keine Privatsache, sondern gesellschaftliche Aufgabe.
Soziales Netz
(293) Soziale Transferleistungen sollen durch eine Garantiesicherung nach dem Prinzip der
Bedarfsgerechtigkeit erfolgen. So soll jedem Menschen ein Leben ohne Existenzangst
ermöglicht werden. Die Leistungen werden möglichst dort erbracht, wo man lebt, und
berücksichtigen die konkrete Situation. Ihre Inanspruchnahme darf nicht durch bürokratische
Hürden in den Antragsverfahren faktisch verhindert werden.
(293) Jeder Mensch hat das Recht auf soziale Teilhabe, auf ein würdevolles Leben ohne Existenzangst. Deswegen überwinden wir Hartz IV und ersetzen es durch eine Garantiesicherung. Sie schützt vor Armut und garantiert ohne Sanktionen das soziokulturelle Existenzminimum. So macht sie Menschen in Zeiten des Wandels stark und eröffnet Chancen und Perspektiven für ein selbstbestimmtes Leben.
(294) Die Garantiesicherung ist ein individuelles Recht, soll sich an den Prinzipien der Teilhabe- und der Bedarfsgerechtigkeit orientieren und ohne weitere Bedingungen für jeden Menschen gelten, dessen eigene finanzielle Mittel nicht ausreichen. Sie soll Sicherheit geben und die konkrete Lebenssituation und den Wohnort berücksichtigen. Ihre Inanspruchnahme darf nicht durch bürokratische Hürden in den Antragsverfahren faktisch verhindert werden. Eigene Erwerbsarbeit muss sich
(294) Mit der Garantiesicherung überwinden wir Hartz IV. Sie schafft neben dem
Existenzminimum die Möglichkeit zu sozialer und kultureller Teilhabe. Diese Garantie soll
ohne weitere Bedingungen für jeden Menschen gelten, dessen eigenes Einkommen und Vermögen
nicht ausreicht. Die Garantiesicherung schützt vor Armut. Eigenes Tätigwerden
immer lohnen und honoriert werden.
[Platzhalter aus technischen Gründen]
(295) Existenzsichernde Sozialleistungen sollen Schritt für Schritt zusammengeführt und
langfristig soll die Auszahlung in das Steuersystem integriert werden. So schaffen wir einen
transparenten und einfachen sozialen Ausgleich. Verdeckte Armut wird überwunden. Dabei orientieren wir uns an der Leitidee eines Bedingungslosen Grundeinkommens.
(296) Ein starkes soziales Sicherungssystem gibt es nur mit einem sozialen Europa. Die
Währungsunion muss um einen sozialen Binnenmarkt erweitert werden, damit die Schieflage
zwischen weitreichenden wirtschaftlichen Freiheiten und wenig entwickelten Arbeits- und
Sozialstandards in der EU korrigiert wird. Dafür braucht es gemeinsame soziale Standards,
wie etwa zu Mindestlohn und Grundsicherung, sowie eine europaweite
Arbeitslosenrückversicherung.
(297) Einer Gesellschaft mit hoher Gleichheit geht es fast immer besser als einer
Gesellschaft mit hoher Ungleichheit. Dennoch hat die soziale Ungleichheit zugenommen.
Ungleiche Vermögen führen zu ungleichen Einkommen und ungleichen Lebenschancen, die sich
über Generationen vererben. Das bedeutet finanzielle Not für viele Menschen, einen Verlust
an Zufriedenheit, es treibt die Menschen auseinander und schadet dem friedlichen
Zusammenleben und der wirtschaftlichen Stabilität. Das Steuersystem soll Ungleichheit
reduzieren. Es braucht eine gleichere Verteilung von Einkommen, Vermögen, Erbschaften und
Chancen und die Verbesserung der öffentlichen Infrastrukturen, die sozialen Zusammenhalt und
Teilhabe schaffen.
(298) Gerade bei Kindern und Jugendlichen führen eine ungleiche Verteilung von Einkommen und
Vermögen sowie ungleiche Bedingungen je nach Wohnort oder Zugang zum Bildungssystem zu
ungleichen Lebenschancen. Alle Kinder brauchen funktionierende und zugängliche öffentliche
Orte wie Kitas und Schulen oder Sportvereine, Schwimmbäder und Bibliotheken. Kein Kind in
unseren reichen Gesellschaften darf arm oder ein Armutsrisiko für Eltern sein. Jedes Kind
ist gleich viel wert. Das soll über eine Kindergrundsicherung garantiert werden.
(299) Es gilt, die soziale Infrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge in ganz Europa
gemeinsam auszubauen und im Sinne geteilter Gemeingüter zu stärken.
Rente
(300) Solidarität lebt davon, dass sich alle an ihr beteiligen. Die Sozialversicherungen
sollen deshalb zu Bürgerversicherungen weiterentwickelt werden, so dass alle Menschen vom
Schutz der Sozialversicherungen profitieren und sich entsprechend ihren Einkommen, egal ob
aus selbstständiger Arbeit, Lohn oder Zins, solidarisch beteiligen.
(301) Das Umlagesystem der Rentenversicherung sichert als Generationenvertrag die
Altersvorsorge. Gleichzeitig stehen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung durch die
strukturelle Alterung der Gesellschaft vor großen Herausforderungen. Oberste Priorität ist,
die Altersarmut zu verhindern und ein lebensstandardsicherndes Rentenniveau zu erhalten.
Langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte dürfen im Alter nicht auf
Leistungen der Grundsicherung angewiesen sein.
(302) Die Einwanderung von Arbeitskräften, eine steigende Erwerbsbeteiligung von Frauen
sowie eine breitere Solidarität über eine Bürgerversicherung helfen dabei, das Rentenniveau
langfristig abzusichern. Auch die Abschaffung prekärer Beschäftigungsverhältnisse und das
Vermeiden prekärer Erwerbsbiographien trägt dazu bei, Altersarmut zu vermeiden.
(303) Private und betriebliche Altersvorsorge können die gesetzliche Rente sinnvoll
ergänzen. Die kapitalgedeckten Säulen der Altersvorsorge sollen künftig öffentlich
organisiert und verwaltet werden. Jede*r, die oder der nicht widerspricht, soll sich daran
beteiligen. So wird eine attraktive Rendite auch für Kleinanleger*innen erzielt.
Antragstext
Von Zeile 116 bis 118:
(295) Existenzsichernde Sozialleistungen sollen Schritt für Schritt zusammengeführt und langfristig soll die Auszahlung in das Steuersystem integriert werden. So schaffen wir einen transparenten und einfachen sozialen Ausgleich. Verdeckte Armut wird überwunden.in der Garantiesicherung zusammengeführt werden. Dabei orientieren wir uns an der Leitidee eines Bedingungslosen Grundeinkommens. Die Garantiesicherung ist ein individuelles Recht. Sie soll möglichst automatisch ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt und schrittweise in das Steuersystem integriert werden. Verdeckte Armut wird dadurch überwunden.
Kapitel 6: Solidarität sichern
Sicherheitsversprechen
(274) Es braucht ein neues soziales Sicherheitsversprechen. Ein starkes soziales Netz ist
die Grundlage für persönliche Entfaltung und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Soziale
Politik schafft Teilhabe. Dafür braucht es soziale Infrastruktur, Orte des Miteinanders,
diskriminierungsfreie Zugänge sowie gleichwertige Lebensverhältnisse. Eine gute
Daseinsvorsorge ist Voraussetzung für Zusammenhalt.
(275) Freiheitsrechte bleiben ein Privileg von wenigen, wenn die sozialen Voraussetzungen
nicht beachtet werden. Das Grundgesetz soll deshalb um soziale Grundrechte ergänzt werden.
(276) Die weitere Angleichung der Lebensverhältnisse in der Europäischen Union ist eine
Voraussetzung für eine von allen positiv erlebte Freizügigkeit. Europa braucht daher
Investitionen in sozialen Zusammenhalt und Klimaschutz und keine destruktive Sparpolitik.
Sie hat die Europäische Union in der Vergangenheit auseinandergetrieben.
Arbeit
(277) Für die meisten Menschen ist Erwerbsarbeit mehr als Existenzsicherung. Arbeit stiftet
Sinn, man gehört dazu, bringt etwas voran. Erwerbsarbeit in Vollzeit muss immer so viel wert
sein, dass man davon auskömmlich leben kann. Arbeit umfasst aber auch Sorge- und
ehrenamtliche Arbeit, die für eine funktionierende Wirtschaft unerlässlich ist. Auch diese
Arbeit muss mehr Anerkennung erfahren und aufgewertet werden.
(278) Jeder Mensch muss von seiner Arbeit leben können und darf nicht ohne soziale
Absicherung sein. Dafür braucht es ein starkes Arbeitsrecht. Dazu zählen faire Löhne, ein
armutsfester Mindestlohn, Lohngleichheit bei gleicher und gleichwertiger Arbeit, klare
Vorgaben zu Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Regelung von Arbeitszeiten. Das
Arbeitsrecht muss auch in digitalen Arbeitsmodellen und Unternehmen vollständig gelten und
gestärkt werden.
(279) Die Vertretung von Arbeitnehmer*innen-Interessen durch Gewerkschaften und Betriebsräte
gilt in allen Unternehmen und Branchen. Die Sozialpartnerschaft muss auch im Wandel bewahrt
und ausgebaut werden. Für ihre Lebensplanung brauchen Menschen Verlässlichkeit, auch im
Erwerbsleben. Dazu gehören ein effektiver Kündigungsschutz, Tariflöhne und, wo möglich,
unbefristete Arbeitsverträge. Die Tarifbindung muss gestärkt werden und die öffentliche Hand
soll dies bei ihrer Auftragsvergabe berücksichtigen. Starke Gewerkschaften sind dabei starke
Partner.
(280) Eine vielfältige Gesellschaft bringt immer vielfältigere Formen der Beschäftigung und
Arbeit hervor, oftmals jenseits der Festanstellung. Um Solo-Selbstständige zu unterstützen
und gleichzeitig in das Sozialsystem einzubinden und um prekäre Lebensverhältnisse zu
verhindern, sollen neue Sicherungsmodelle entwickelt werden. Solo-Selbstständigen soll der
Eintritt in die Gesundheits- und Rentenversicherung erleichtert werden und sie sollen die
Möglichkeit haben, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Dabei haben die besonderen
Bedingungen des jeweiligen Berufsbildes Auswirkungen sowohl auf den Anspruch wie auf die
Auszahlung.
(281) Menschen mit Behinderung, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten oder dort
arbeiten möchten, sollen die dafür notwendige Unterstützung erhalten. Menschen mit
Behinderung, die bislang in Werkstätten arbeiten, sollen bessere Möglichkeiten bekommen, in
den allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu wechseln. Dafür sollen sich Werkstätten
weiter öffnen. Als echte Alternativen zu den Werkstätten sollen Integrationsunternehmen
ausgebaut werden. Das Ziel ist ein inklusiver Arbeitsmarkt.
(282) Die ökologische Transformation und der digitale Wandel ändern das Wirtschaften
grundlegend, und damit auch die Arbeit und die Arbeitsbedingungen. Die Hälfte der Kinder,
die in die Schule kommen, werden später in Berufen arbeiten, die es heute noch gar nicht
gibt. Die Digitalisierung der Arbeitswelt bietet Chancen und Risiken. Welche Tendenzen sich
durchsetzen, ist eine Frage der politischen Gestaltung. Ohne klare politische Steuerung
erleben wir neue Formen von Ausbeutung, Überforderung und Entfremdung, von Überwachung und
ständiger Erreichbarkeit. Doch wenn die Transformation politisch organisiert wird, bietet
sie große Chancen für mehr Freiheit und Selbstbestimmung. Es gilt, die Möglichkeiten der
Digitalisierung zu nutzen, um schwere Tätigkeiten zu erleichtern.
(283) Neben Einkommen ist Zeithaben für viele Menschen ein immer größerer Wert. Die
Verfügbarkeit über die eigene Zeit schafft Lebenszufriedenheit. Die Steigerung der
Produktivität soll so genutzt werden, dass Menschen freier und souveräner agieren können.
Die Möglichkeit, selbst über die eigene Arbeitszeit zu bestimmen, gilt es zu stärken.
Gleichzeitig kann durch eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung Arbeit gerechter verteilt
werden, so dass alle Menschen mehr Zeit für sich selbst, ihre Familien, ihre Hobbys und für
gesellschaftliches Engagement haben. In Zeiten der Erziehung, Pflege und Weiterbildung
braucht es eine solidarische Unterstützung und Förderung.
(284) Die Veränderung der Arbeitswelt verlangt den Menschen viel ab: Flexibilität,
Umstellung, Anstrengung. Es braucht einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung, der solidarisch
finanziert wird. Für Menschen, die durch den Strukturwandel ihre Arbeit verlieren, gibt es
eine besondere gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Arbeitslosigkeit darf nicht zum
Ausschluss vom Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe führen.
(285) Homeoffice bietet viele Möglichkeiten der selbstbestimmten Arbeitsgestaltung. Das
Recht auf Homeoffice muss gestärkt werden und grundsätzlich einhergehen mit einem Recht auf
einen Arbeitsort auch außerhalb der eigenen vier Wände. So wird die Gefahr einer
Doppelbelastung, insbesondere für Frauen und Mütter, gemindert.
(286) Arbeit soll sich stärker am Leben der Menschen ausrichten und nicht das Leben an der
Arbeit. Digitalisierung bietet die Möglichkeit für mehr Souveränität und Flexibilität. Dafür
ist mehr Mitsprache von Beschäftigten bei Umfang, Art und zeitlicher wie örtlicher Lage der
Arbeit nötig. Erwerbsarbeit darf nicht in andere Bereiche übergreifen. Überstunden müssen in
allen Bereichen erfasst und abgegolten werden.
(287) Menschen, die sich in sozialen und sorgenden Berufen um andere Menschen kümmern, sind
das Rückgrat unserer Gesellschaft. Doch es fehlt ihnen oft an gesellschaftlicher Anerkennung
und guten Arbeitsbedingungen. Das betrifft vor allem Frauen. Ihre Leistung für das
Gemeinwesen muss aufgewertet und besser bezahlt werden. Das umfasst vor allem eine bessere
finanzielle Ausstattung von kommunalen Einrichtungen sowie Investitionen in die
Daseinsvorsorge.
(288) Das System der dualen Ausbildung hat sich bewährt und ist eine wichtige Säule unserer
Arbeitswelt. Die Rechte von Auszubildenden müssen gestärkt werden und es braucht mehr
betriebliche Mitbestimmung. Ausbildungen umfassen Arbeit, sie muss gut entlohnt werden.
Geschlechtergleichstellung
(289) Noch immer bestehen große ökonomische und soziale Ungleichheiten zwischen den
Geschlechtern. Um Gleichberechtigung zu erreichen, ist das Arbeitsleben zentral. Das Prinzip
der gleichen Bezahlung für gleichwertige Arbeit muss durchgesetzt werden.
(290) Alleinerziehend zu sein ist oftmals trotz Arbeit ein hohes Armutsrisiko, überwiegend
für Mütter. Alleinerziehende müssen besonders vom Staat abgesichert werden.
(291) Durch zahlreiche Regelungen im Steuer- und Sozialrecht wird eine ungleiche Aufteilung
von Erwerbsarbeit zwischen Frauen und Männern gefördert. Statt den Trauschein zu fördern,
soll für künftig geschlossene Ehen eine individuelle Besteuerung gelten und stattdessen
sollen gezielt Kinder und Familien gefördert werden. Das Steuer-, das Arbeits- und das
Sozialrecht müssen auf gleichen Rechten beruhen und geschlechtsneutral wirken. Sie sollen
stärker an ökonomischer Unabhängigkeit ausgerichtet werden. Erwerbstätigkeit soll sich für
alle gleichermaßen lohnen.
(292) Nicht nur unser gesellschaftliches Zusammenleben, auch unser wirtschaftlicher
Wohlstand baut auf Sorgearbeit auf, die meistens unbezahlt oder unterbezahlt von Frauen
geleistet wird. Es gilt, die Voraussetzungen zu schaffen, damit diese Arbeit gerecht
zwischen den Geschlechtern verteilt werden kann. Insbesondere Kinderbetreuung und die Pflege
von Angehörigen und Freunden sind keine Privatsache, sondern gesellschaftliche Aufgabe.
Soziales Netz
(293) Soziale Transferleistungen sollen durch eine Garantiesicherung nach dem Prinzip der
Bedarfsgerechtigkeit erfolgen. So soll jedem Menschen ein Leben ohne Existenzangst
ermöglicht werden. Die Leistungen werden möglichst dort erbracht, wo man lebt, und
berücksichtigen die konkrete Situation. Ihre Inanspruchnahme darf nicht durch bürokratische
Hürden in den Antragsverfahren faktisch verhindert werden.
(294) Mit der Garantiesicherung überwinden wir Hartz IV. Sie schafft neben dem
Existenzminimum die Möglichkeit zu sozialer und kultureller Teilhabe. Diese Garantie soll
ohne weitere Bedingungen für jeden Menschen gelten, dessen eigenes Einkommen und Vermögen
nicht ausreicht. Die Garantiesicherung schützt vor Armut. Eigenes Tätigwerden muss sich
immer lohnen und honoriert werden.
(295) Existenzsichernde Sozialleistungen sollen Schritt für Schritt zusammengeführt und
langfristig soll die Auszahlung in das Steuersystem integriert werden. So schaffen wir einen
transparenten und einfachen sozialen Ausgleich. Verdeckte Armut wird überwunden.in der Garantiesicherung zusammengeführt werden. Dabei orientieren wir uns an der Leitidee eines Bedingungslosen Grundeinkommens. Die Garantiesicherung ist ein individuelles Recht. Sie soll möglichst automatisch ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt und schrittweise in das Steuersystem integriert werden. Verdeckte Armut wird dadurch überwunden.
(296) Ein starkes soziales Sicherungssystem gibt es nur mit einem sozialen Europa. Die
Währungsunion muss um einen sozialen Binnenmarkt erweitert werden, damit die Schieflage
zwischen weitreichenden wirtschaftlichen Freiheiten und wenig entwickelten Arbeits- und
Sozialstandards in der EU korrigiert wird. Dafür braucht es gemeinsame soziale Standards,
wie etwa zu Mindestlohn und Grundsicherung, sowie eine europaweite
Arbeitslosenrückversicherung.
(297) Einer Gesellschaft mit hoher Gleichheit geht es fast immer besser als einer
Gesellschaft mit hoher Ungleichheit. Dennoch hat die soziale Ungleichheit zugenommen.
Ungleiche Vermögen führen zu ungleichen Einkommen und ungleichen Lebenschancen, die sich
über Generationen vererben. Das bedeutet finanzielle Not für viele Menschen, einen Verlust
an Zufriedenheit, es treibt die Menschen auseinander und schadet dem friedlichen
Zusammenleben und der wirtschaftlichen Stabilität. Das Steuersystem soll Ungleichheit
reduzieren. Es braucht eine gleichere Verteilung von Einkommen, Vermögen, Erbschaften und
Chancen und die Verbesserung der öffentlichen Infrastrukturen, die sozialen Zusammenhalt und
Teilhabe schaffen.
(298) Gerade bei Kindern und Jugendlichen führen eine ungleiche Verteilung von Einkommen und
Vermögen sowie ungleiche Bedingungen je nach Wohnort oder Zugang zum Bildungssystem zu
ungleichen Lebenschancen. Alle Kinder brauchen funktionierende und zugängliche öffentliche
Orte wie Kitas und Schulen oder Sportvereine, Schwimmbäder und Bibliotheken. Kein Kind in
unseren reichen Gesellschaften darf arm oder ein Armutsrisiko für Eltern sein. Jedes Kind
ist gleich viel wert. Das soll über eine Kindergrundsicherung garantiert werden.
(299) Es gilt, die soziale Infrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge in ganz Europa
gemeinsam auszubauen und im Sinne geteilter Gemeingüter zu stärken.
Rente
(300) Solidarität lebt davon, dass sich alle an ihr beteiligen. Die Sozialversicherungen
sollen deshalb zu Bürgerversicherungen weiterentwickelt werden, so dass alle Menschen vom
Schutz der Sozialversicherungen profitieren und sich entsprechend ihren Einkommen, egal ob
aus selbstständiger Arbeit, Lohn oder Zins, solidarisch beteiligen.
(301) Das Umlagesystem der Rentenversicherung sichert als Generationenvertrag die
Altersvorsorge. Gleichzeitig stehen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung durch die
strukturelle Alterung der Gesellschaft vor großen Herausforderungen. Oberste Priorität ist,
die Altersarmut zu verhindern und ein lebensstandardsicherndes Rentenniveau zu erhalten.
Langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte dürfen im Alter nicht auf
Leistungen der Grundsicherung angewiesen sein.
(302) Die Einwanderung von Arbeitskräften, eine steigende Erwerbsbeteiligung von Frauen
sowie eine breitere Solidarität über eine Bürgerversicherung helfen dabei, das Rentenniveau
langfristig abzusichern. Auch die Abschaffung prekärer Beschäftigungsverhältnisse und das
Vermeiden prekärer Erwerbsbiographien trägt dazu bei, Altersarmut zu vermeiden.
(303) Private und betriebliche Altersvorsorge können die gesetzliche Rente sinnvoll
ergänzen. Die kapitalgedeckten Säulen der Altersvorsorge sollen künftig öffentlich
organisiert und verwaltet werden. Jede*r, die oder der nicht widerspricht, soll sich daran
beteiligen. So wird eine attraktive Rendite auch für Kleinanleger*innen erzielt.
weitere Antragsteller*innen
Insgesamt 175 Unterstützer*innen.- Wolfgang Strengmann-Kuhn (KV Offenbach-Stadt)
- Beate Müller-Gemmeke (KV Reutlingen)
- Christian Kühn (KV Tübingen)
- Monika Lazar (KV Landkreis Leipzig)
- Corinna Rüffer (KV Trier)
- Sylvia Kotting-Uhl (KV Karlsruhe)
- Katharina Dröge (KV Köln)
- Canan Bayram (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Thomas Poreski (KV Reutlingen)
- Torsten Leveringhaus (KV Darmstadt-Dieburg)
- Julia Schmidt (KV Oberhavel)
- Felix Banaszak (KV Duisburg)
- Klaudia Stürmer (KV Esslingen)
- Dorothee Schulte-Basta (KV Berlin-Neukölln)
- Andreas Audretsch (KV Berlin-Neukölln)
- Johannes Mehrer (KV Marburg-Biedenkopf)
- Natalie Pavlovic (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Charlotte Schneidewind-Hartnagel (KV Neckar-Odenwald-Kreis)
- Claudia Roth (KV Augsburg-Stadt)
- Edith Ailinger (KV Reutlingen)
- Simon Dylla (KV Main-Taunus)
- Lennard Gottmann (KV Berlin-Mitte)
- Armin Grau (KV Rhein-Pfalz)
- Sabine Grützmacher (KV Oberberg)
- Sebastian Karg (KV Schwäbisch Hall)
- Ralf Bohr (KV Bremen-Ost)
- Gerrit Alino Prange (KV Potsdam)
- Joana Zühlke (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Marc Kersten (KV Köln)
- Bruno Hönel (KV Lübeck)
- Achim Jooß (KV Ortenau)
- Silke Gajek (KV Schwerin)
- Sylvia Momsen (KV Frankfurt)
- Linda Guzzetti (KV Berlin-Kreisfrei)
- Rasmus Andresen (KV Flensburg)
- Johannes Mihram (KV Berlin-Mitte)
- Stephan Wiese (KV Lübeck)
- Elisabeth Kömm-Häfner (KV Heidenheim)
- Nabiha Ghanem (KV Soest)
- Gianina Zimmermann (KV Main-Taunus)
- Lauren Schubbe (KV Wuppertal)
- Dániel Fehér (KV Berlin-Pankow)
- Kerstin Täubner-Benicke (KV Starnberg)
- Joachim Schmitt (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Elke Struzena (KV Fürstenfeldbruck)
- Anna Katharina Boertz (KV Celle)
- Wolfried Pauly (KV Rosenheim)
- Bernadette Eisenbart (KV Vogelsberg)
- Susanne Hilbrecht (KV Dithmarschen)
- John Haberle (KV Mark)
- Falco Weichselbaum (KV Bonn)
- Ulrike Siemens (KV Wolfenbüttel)
- Christina Johanne Schröder (KV Wesermarsch)
- Frank Geraets (KV Berlin-Kreisfrei)
- Karsten Schade (KV Saarbrücken)
- Gabriele Raasch (KV Schwerin)
- Angelika Uminski-Schmidt (KV Wolfenbüttel)
- Birgit Brennecke (KV Rotenburg/Wümme)
- Nyke Slawik (KV Leverkusen)
- Lena Maria Zingsheim-Zobel (KV Mönchengladbach)
- Bettina Beigelbeck (KV Karlsruhe)
- Dirk Jahreis (KV Göttingen)
- Georg Buchholz (KV Freiburg)
- Julia Woller (KV Köln)
- Kerstin Wilde (KV Leipzig)
- Gabriele Küstermann (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Karsten Ludwig (Krefeld KV)
- Eleonore Grabowski (KV Wesel)
- Jens Christoph Parker (KV Osnabrück-Stadt)
- Marie Zoey Wolters (Hannover RV)
- Jan Büssers (KV Braunschweig)
- Florian Wielens (KV Borken)
- Daniel Köbler (KV Mainz)
- Michael Opielka (KV Rhein-Sieg)
- Jürgen van Loosen (KV Köln)
- Claudia Laux (KV Bernkastel-Wittlich)
- Susanne Bauer (KV Bayreuth-Land)
- Nils Kriegeskorte (KV Ennepe-Ruhr)
- Niklas Geßner (KV Solingen)
- Felix Lütke (KV Duisburg)
- Chris Cranz (KV Köln)
- Johannes Spenn (KV Leipzig)
- Ulrike Tadema (KV Duisburg)
- Corinna Faßbender (KV Solingen)
- Stephanie Aeffner (KV Kurpfalz-Hardt)
- Harry von Bargen (KV Krefeld)
- Eike Heinicke (KV Kaiserslautern)
- Ursula Hertel-Lenz (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Thomas Vöhringer-Kuhnt (KV Aschaffenburg-Land)
- Anna Weyand (KV München)
- Sara Nanni (KV Düsseldorf)
- Maximilian Ruta (KV Köln)
- Jörg Thiele (KV Krefeld)
- Katja Dörner (KV Bonn)
- Eiko Saathoff (Hannover RV)
- Daniel Sandhaus (KV Düsseldorf)
- Daniel Wedekind (KV Regensburg-Stadt)
- Andreas Hundertmark (Wartburgkreis/Stadt Eisenach RV)
- Michael Görg (KV Wetterau)
- Joachim Schneider (KV Miltenberg)
- Erich Pawlik (KV Hochtaunus)
- René Adiyaman (KV Ennepe-Ruhr)
- Marvin Schuth (KV Köln)
- Irene Mihalic (KV Gelsenkirchen)
- Ulrike Bues (KV Pinneberg)
- Manuel Mundt (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Astrid Rothe-Beinlich (Erfurt KV)
- Frank Schellenberger (KV Odenwald)
- Stefan Maas (KV Aurich-Norden)
- Constantin Jahn (KV München)
- Martin Schmitt (KV Mayen-Koblenz)
- Harald Wölter (KV Münster)
- Susanne Dirkner (KV Dortmund)
- Benedict Wieters (KV Köln)
- Ernst Potthoff (KV Essen)
- Philipp Sean Giesinger (KV Düsseldorf)
- Peter Holzschuh (KV Heidelberg)
- Sebastian Weise (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Lars Denkena (KV Berlin-Treptow/Köpenick)
- Robin Danzl (KV Trier)
- Benedikt Clemens Mader (KV Erlangen-Stadt)
- Christa Fischer (KV Berlin-Kreisfrei)
- Hendrik Pelzl (KV Main-Kinzig)
- Sammy Siegel (KV Wesel)
- Markus Rieger (KV Paderborn)
- Thomas Schremmer (Hannover RV)
- Daniel Wesener (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Björn Eckert (KV Siegen-Wittgenstein)
- Peter Schmithüsen (KV Nienburg)
- Marcus Schmitt (KV Main-Taunus)
- Antonius Naumann (KV Potsdam)
- Nadine Milde (KV Köln)
- Bettina Deutelmoser (KV Stade)
- Timo Hilleke (KV Köln)
- Katrin Langensiepen (Hannover RV)
- Timm Schulze (KV Bamberg-Stadt)
- Lars Heidemann (Hannover RV)
- Leon Schlömer (KV Köln)
- Franziska Hilfinger (KV Lörrach)
- Christian Becher (KV Köln)
- Nicole van der Made (Hannover RV)
- Peter Alexander (KV Konstanz)
- Verena Degen (KV Wuppertal)
- Käthe Hientz (KV Reutlingen)
- Gunther Schenk (KV Tübingen)
- Margarete Moll (KV Düren)
- Wolfgang Behl (KV Rhein-Sieg)
- Martin Greifenstein (KV Landsberg-Lech)
- Mechthild Bock (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Susanne Keppler-Brandt (KV Dahme-Spreewald)
- Thorsten Lange (KV Göttingen)
- Uwe Müller (KV Dortmund)
- Klaus Kittler (KV Tübingen)
- Philipp Ahrens (KV Berlin-Lichtenberg)
- Katrin Lögering (KV Dortmund)
- Sven-Christian Kindler (Hannover RV)
- Sonja Daniels (KV Neuwied)
- Ben Seel (KV Frankfurt)
- Max Lucks (KV Bochum)
- Kirsten Kappert-Gonther (KV Bremen-Nordost)
- Erhard Grundl (KV Straubing-Bogen)
- Beate Sattler-Ashoff (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Ernst-Christoph Stolper (KV Neustadt-Weinstraße)
- Manfred Cuntz (KV Main-Kinzig)
- Joachim Schäfer (KV Frankfurt)
- Andreas Köhler (KV Frankfurt)
- Oliver Messer (KV Hochtaunus)
- Jonas Neubürger (KV Dortmund)
- Uwe Kekeritz (KV Neustadt/Aisch-Bad Windsheim)
- Lisa Badum (KV Forchheim)
- Volker Tüllner (KV Dortmund)
- Ingolf Schömann (KV Offenbach-Land)
- Klaus-Uwe Gerhardt (KV Offenbach-Land)
- Tobias Dondelinger (KV Offenbach-Stadt)
- Cornelia Wicht-Gerhardt (KV Offenbach-Land)
- Sven-Christian Kindler (Hannover RV)
- Sonja Daniels (KV Neuwied)
- Ben Seel (KV Frankfurt)
- Max Lucks (KV Bochum)
- Kirsten Kappert-Gonther (KV Bremen-Nordost)
- Erhard Grundl (KV Straubing-Bogen)
- Beate Sattler-Ashoff (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Ernst-Christoph Stolper (KV Neustadt-Weinstraße)
- Manfred Cuntz (KV Main-Kinzig)
- Joachim Schäfer (KV Frankfurt)
- Andreas Köhler (KV Frankfurt)
- Oliver Messer (KV Hochtaunus)
- Jonas Neubürger (KV Dortmund)
- Uwe Kekeritz (KV Neustadt/Aisch-Bad Windsheim)
- Lisa Badum (KV Forchheim)
- Volker Tüllner (KV Dortmund)
- Ingolf Schömann (KV Offenbach-Land)
- Klaus-Uwe Gerhardt (KV Offenbach-Land)
- Tobias Dondelinger (KV Offenbach-Stadt)
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(295) Existenzsichernde Sozialleistungen sollen Schritt für Schritt zusammengeführt und langfristig soll die Auszahlung in das Steuersystem integriert werden. So schaffen wir einen transparenten und einfachen sozialen Ausgleich. Verdeckte Armut wird überwunden.in der Garantiesicherung zusammengeführt werden. Dabei orientieren wir uns an der Leitidee eines Bedingungslosen Grundeinkommens. Die Garantiesicherung ist ein individuelles Recht. Sie soll möglichst automatisch ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt und schrittweise in das Steuersystem integriert werden. Verdeckte Armut wird dadurch überwunden.
Kapitel 6: Solidarität sichern
Sicherheitsversprechen
(274) Es braucht ein neues soziales Sicherheitsversprechen. Ein starkes soziales Netz ist
die Grundlage für persönliche Entfaltung und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Soziale
Politik schafft Teilhabe. Dafür braucht es soziale Infrastruktur, Orte des Miteinanders,
diskriminierungsfreie Zugänge sowie gleichwertige Lebensverhältnisse. Eine gute
Daseinsvorsorge ist Voraussetzung für Zusammenhalt.
(275) Freiheitsrechte bleiben ein Privileg von wenigen, wenn die sozialen Voraussetzungen
nicht beachtet werden. Das Grundgesetz soll deshalb um soziale Grundrechte ergänzt werden.
(276) Die weitere Angleichung der Lebensverhältnisse in der Europäischen Union ist eine
Voraussetzung für eine von allen positiv erlebte Freizügigkeit. Europa braucht daher
Investitionen in sozialen Zusammenhalt und Klimaschutz und keine destruktive Sparpolitik.
Sie hat die Europäische Union in der Vergangenheit auseinandergetrieben.
Arbeit
(277) Für die meisten Menschen ist Erwerbsarbeit mehr als Existenzsicherung. Arbeit stiftet
Sinn, man gehört dazu, bringt etwas voran. Erwerbsarbeit in Vollzeit muss immer so viel wert
sein, dass man davon auskömmlich leben kann. Arbeit umfasst aber auch Sorge- und
ehrenamtliche Arbeit, die für eine funktionierende Wirtschaft unerlässlich ist. Auch diese
Arbeit muss mehr Anerkennung erfahren und aufgewertet werden.
(278) Jeder Mensch muss von seiner Arbeit leben können und darf nicht ohne soziale
Absicherung sein. Dafür braucht es ein starkes Arbeitsrecht. Dazu zählen faire Löhne, ein
armutsfester Mindestlohn, Lohngleichheit bei gleicher und gleichwertiger Arbeit, klare
Vorgaben zu Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Regelung von Arbeitszeiten. Das
Arbeitsrecht muss auch in digitalen Arbeitsmodellen und Unternehmen vollständig gelten und
gestärkt werden.
(279) Die Vertretung von Arbeitnehmer*innen-Interessen durch Gewerkschaften und Betriebsräte
gilt in allen Unternehmen und Branchen. Die Sozialpartnerschaft muss auch im Wandel bewahrt
und ausgebaut werden. Für ihre Lebensplanung brauchen Menschen Verlässlichkeit, auch im
Erwerbsleben. Dazu gehören ein effektiver Kündigungsschutz, Tariflöhne und, wo möglich,
unbefristete Arbeitsverträge. Die Tarifbindung muss gestärkt werden und die öffentliche Hand
soll dies bei ihrer Auftragsvergabe berücksichtigen. Starke Gewerkschaften sind dabei starke
Partner.
(280) Eine vielfältige Gesellschaft bringt immer vielfältigere Formen der Beschäftigung und
Arbeit hervor, oftmals jenseits der Festanstellung. Um Solo-Selbstständige zu unterstützen
und gleichzeitig in das Sozialsystem einzubinden und um prekäre Lebensverhältnisse zu
verhindern, sollen neue Sicherungsmodelle entwickelt werden. Solo-Selbstständigen soll der
Eintritt in die Gesundheits- und Rentenversicherung erleichtert werden und sie sollen die
Möglichkeit haben, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Dabei haben die besonderen
Bedingungen des jeweiligen Berufsbildes Auswirkungen sowohl auf den Anspruch wie auf die
Auszahlung.
(281) Menschen mit Behinderung, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten oder dort
arbeiten möchten, sollen die dafür notwendige Unterstützung erhalten. Menschen mit
Behinderung, die bislang in Werkstätten arbeiten, sollen bessere Möglichkeiten bekommen, in
den allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu wechseln. Dafür sollen sich Werkstätten
weiter öffnen. Als echte Alternativen zu den Werkstätten sollen Integrationsunternehmen
ausgebaut werden. Das Ziel ist ein inklusiver Arbeitsmarkt.
(282) Die ökologische Transformation und der digitale Wandel ändern das Wirtschaften
grundlegend, und damit auch die Arbeit und die Arbeitsbedingungen. Die Hälfte der Kinder,
die in die Schule kommen, werden später in Berufen arbeiten, die es heute noch gar nicht
gibt. Die Digitalisierung der Arbeitswelt bietet Chancen und Risiken. Welche Tendenzen sich
durchsetzen, ist eine Frage der politischen Gestaltung. Ohne klare politische Steuerung
erleben wir neue Formen von Ausbeutung, Überforderung und Entfremdung, von Überwachung und
ständiger Erreichbarkeit. Doch wenn die Transformation politisch organisiert wird, bietet
sie große Chancen für mehr Freiheit und Selbstbestimmung. Es gilt, die Möglichkeiten der
Digitalisierung zu nutzen, um schwere Tätigkeiten zu erleichtern.
(283) Neben Einkommen ist Zeithaben für viele Menschen ein immer größerer Wert. Die
Verfügbarkeit über die eigene Zeit schafft Lebenszufriedenheit. Die Steigerung der
Produktivität soll so genutzt werden, dass Menschen freier und souveräner agieren können.
Die Möglichkeit, selbst über die eigene Arbeitszeit zu bestimmen, gilt es zu stärken.
Gleichzeitig kann durch eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung Arbeit gerechter verteilt
werden, so dass alle Menschen mehr Zeit für sich selbst, ihre Familien, ihre Hobbys und für
gesellschaftliches Engagement haben. In Zeiten der Erziehung, Pflege und Weiterbildung
braucht es eine solidarische Unterstützung und Förderung.
(284) Die Veränderung der Arbeitswelt verlangt den Menschen viel ab: Flexibilität,
Umstellung, Anstrengung. Es braucht einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung, der solidarisch
finanziert wird. Für Menschen, die durch den Strukturwandel ihre Arbeit verlieren, gibt es
eine besondere gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Arbeitslosigkeit darf nicht zum
Ausschluss vom Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe führen.
(285) Homeoffice bietet viele Möglichkeiten der selbstbestimmten Arbeitsgestaltung. Das
Recht auf Homeoffice muss gestärkt werden und grundsätzlich einhergehen mit einem Recht auf
einen Arbeitsort auch außerhalb der eigenen vier Wände. So wird die Gefahr einer
Doppelbelastung, insbesondere für Frauen und Mütter, gemindert.
(286) Arbeit soll sich stärker am Leben der Menschen ausrichten und nicht das Leben an der
Arbeit. Digitalisierung bietet die Möglichkeit für mehr Souveränität und Flexibilität. Dafür
ist mehr Mitsprache von Beschäftigten bei Umfang, Art und zeitlicher wie örtlicher Lage der
Arbeit nötig. Erwerbsarbeit darf nicht in andere Bereiche übergreifen. Überstunden müssen in
allen Bereichen erfasst und abgegolten werden.
(287) Menschen, die sich in sozialen und sorgenden Berufen um andere Menschen kümmern, sind
das Rückgrat unserer Gesellschaft. Doch es fehlt ihnen oft an gesellschaftlicher Anerkennung
und guten Arbeitsbedingungen. Das betrifft vor allem Frauen. Ihre Leistung für das
Gemeinwesen muss aufgewertet und besser bezahlt werden. Das umfasst vor allem eine bessere
finanzielle Ausstattung von kommunalen Einrichtungen sowie Investitionen in die
Daseinsvorsorge.
(288) Das System der dualen Ausbildung hat sich bewährt und ist eine wichtige Säule unserer
Arbeitswelt. Die Rechte von Auszubildenden müssen gestärkt werden und es braucht mehr
betriebliche Mitbestimmung. Ausbildungen umfassen Arbeit, sie muss gut entlohnt werden.
Geschlechtergleichstellung
(289) Noch immer bestehen große ökonomische und soziale Ungleichheiten zwischen den
Geschlechtern. Um Gleichberechtigung zu erreichen, ist das Arbeitsleben zentral. Das Prinzip
der gleichen Bezahlung für gleichwertige Arbeit muss durchgesetzt werden.
(290) Alleinerziehend zu sein ist oftmals trotz Arbeit ein hohes Armutsrisiko, überwiegend
für Mütter. Alleinerziehende müssen besonders vom Staat abgesichert werden.
(291) Durch zahlreiche Regelungen im Steuer- und Sozialrecht wird eine ungleiche Aufteilung
von Erwerbsarbeit zwischen Frauen und Männern gefördert. Statt den Trauschein zu fördern,
soll für künftig geschlossene Ehen eine individuelle Besteuerung gelten und stattdessen
sollen gezielt Kinder und Familien gefördert werden. Das Steuer-, das Arbeits- und das
Sozialrecht müssen auf gleichen Rechten beruhen und geschlechtsneutral wirken. Sie sollen
stärker an ökonomischer Unabhängigkeit ausgerichtet werden. Erwerbstätigkeit soll sich für
alle gleichermaßen lohnen.
(292) Nicht nur unser gesellschaftliches Zusammenleben, auch unser wirtschaftlicher
Wohlstand baut auf Sorgearbeit auf, die meistens unbezahlt oder unterbezahlt von Frauen
geleistet wird. Es gilt, die Voraussetzungen zu schaffen, damit diese Arbeit gerecht
zwischen den Geschlechtern verteilt werden kann. Insbesondere Kinderbetreuung und die Pflege
von Angehörigen und Freunden sind keine Privatsache, sondern gesellschaftliche Aufgabe.
Soziales Netz
(293) Soziale Transferleistungen sollen durch eine Garantiesicherung nach dem Prinzip der
Bedarfsgerechtigkeit erfolgen. So soll jedem Menschen ein Leben ohne Existenzangst
ermöglicht werden. Die Leistungen werden möglichst dort erbracht, wo man lebt, und
berücksichtigen die konkrete Situation. Ihre Inanspruchnahme darf nicht durch bürokratische
Hürden in den Antragsverfahren faktisch verhindert werden.
(294) Mit der Garantiesicherung überwinden wir Hartz IV. Sie schafft neben dem
Existenzminimum die Möglichkeit zu sozialer und kultureller Teilhabe. Diese Garantie soll
ohne weitere Bedingungen für jeden Menschen gelten, dessen eigenes Einkommen und Vermögen
nicht ausreicht. Die Garantiesicherung schützt vor Armut. Eigenes Tätigwerden muss sich
immer lohnen und honoriert werden.
(295) Existenzsichernde Sozialleistungen sollen Schritt für Schritt zusammengeführt und in der Garantiesicherung zusammengeführt werden. Dabei orientieren wir uns an der Leitidee eines Bedingungslosen Grundeinkommens. Die Garantiesicherung ist ein individuelles Recht. Sie soll möglichst automatisch ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt und schrittweise in das Steuersystem integriert werden. Verdeckte Armut wird dadurch überwunden.
langfristig soll die Auszahlung in das Steuersystem integriert werden. So schaffen wir einen
transparenten und einfachen sozialen Ausgleich. Verdeckte Armut wird überwunden.
(296) Ein starkes soziales Sicherungssystem gibt es nur mit einem sozialen Europa. Die
Währungsunion muss um einen sozialen Binnenmarkt erweitert werden, damit die Schieflage
zwischen weitreichenden wirtschaftlichen Freiheiten und wenig entwickelten Arbeits- und
Sozialstandards in der EU korrigiert wird. Dafür braucht es gemeinsame soziale Standards,
wie etwa zu Mindestlohn und Grundsicherung, sowie eine europaweite
Arbeitslosenrückversicherung.
(297) Einer Gesellschaft mit hoher Gleichheit geht es fast immer besser als einer
Gesellschaft mit hoher Ungleichheit. Dennoch hat die soziale Ungleichheit zugenommen.
Ungleiche Vermögen führen zu ungleichen Einkommen und ungleichen Lebenschancen, die sich
über Generationen vererben. Das bedeutet finanzielle Not für viele Menschen, einen Verlust
an Zufriedenheit, es treibt die Menschen auseinander und schadet dem friedlichen
Zusammenleben und der wirtschaftlichen Stabilität. Das Steuersystem soll Ungleichheit
reduzieren. Es braucht eine gleichere Verteilung von Einkommen, Vermögen, Erbschaften und
Chancen und die Verbesserung der öffentlichen Infrastrukturen, die sozialen Zusammenhalt und
Teilhabe schaffen.
(298) Gerade bei Kindern und Jugendlichen führen eine ungleiche Verteilung von Einkommen und
Vermögen sowie ungleiche Bedingungen je nach Wohnort oder Zugang zum Bildungssystem zu
ungleichen Lebenschancen. Alle Kinder brauchen funktionierende und zugängliche öffentliche
Orte wie Kitas und Schulen oder Sportvereine, Schwimmbäder und Bibliotheken. Kein Kind in
unseren reichen Gesellschaften darf arm oder ein Armutsrisiko für Eltern sein. Jedes Kind
ist gleich viel wert. Das soll über eine Kindergrundsicherung garantiert werden.
(299) Es gilt, die soziale Infrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge in ganz Europa
gemeinsam auszubauen und im Sinne geteilter Gemeingüter zu stärken.
Rente
(300) Solidarität lebt davon, dass sich alle an ihr beteiligen. Die Sozialversicherungen
sollen deshalb zu Bürgerversicherungen weiterentwickelt werden, so dass alle Menschen vom
Schutz der Sozialversicherungen profitieren und sich entsprechend ihren Einkommen, egal ob
aus selbstständiger Arbeit, Lohn oder Zins, solidarisch beteiligen.
(301) Das Umlagesystem der Rentenversicherung sichert als Generationenvertrag die
Altersvorsorge. Gleichzeitig stehen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung durch die
strukturelle Alterung der Gesellschaft vor großen Herausforderungen. Oberste Priorität ist,
die Altersarmut zu verhindern und ein lebensstandardsicherndes Rentenniveau zu erhalten.
Langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte dürfen im Alter nicht auf
Leistungen der Grundsicherung angewiesen sein.
(302) Die Einwanderung von Arbeitskräften, eine steigende Erwerbsbeteiligung von Frauen
sowie eine breitere Solidarität über eine Bürgerversicherung helfen dabei, das Rentenniveau
langfristig abzusichern. Auch die Abschaffung prekärer Beschäftigungsverhältnisse und das
Vermeiden prekärer Erwerbsbiographien trägt dazu bei, Altersarmut zu vermeiden.
(303) Private und betriebliche Altersvorsorge können die gesetzliche Rente sinnvoll
ergänzen. Die kapitalgedeckten Säulen der Altersvorsorge sollen künftig öffentlich
organisiert und verwaltet werden. Jede*r, die oder der nicht widerspricht, soll sich daran
beteiligen. So wird eine attraktive Rendite auch für Kleinanleger*innen erzielt.
weitere Antragsteller*innen
- Wolfgang Strengmann-Kuhn (KV Offenbach-Stadt)
- Beate Müller-Gemmeke (KV Reutlingen)
- Christian Kühn (KV Tübingen)
- Monika Lazar (KV Landkreis Leipzig)
- Corinna Rüffer (KV Trier)
- Sylvia Kotting-Uhl (KV Karlsruhe)
- Katharina Dröge (KV Köln)
- Canan Bayram (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Thomas Poreski (KV Reutlingen)
- Torsten Leveringhaus (KV Darmstadt-Dieburg)
- Julia Schmidt (KV Oberhavel)
- Felix Banaszak (KV Duisburg)
- Klaudia Stürmer (KV Esslingen)
- Dorothee Schulte-Basta (KV Berlin-Neukölln)
- Andreas Audretsch (KV Berlin-Neukölln)
- Johannes Mehrer (KV Marburg-Biedenkopf)
- Natalie Pavlovic (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Charlotte Schneidewind-Hartnagel (KV Neckar-Odenwald-Kreis)
- Claudia Roth (KV Augsburg-Stadt)
- Edith Ailinger (KV Reutlingen)
- Simon Dylla (KV Main-Taunus)
- Lennard Gottmann (KV Berlin-Mitte)
- Armin Grau (KV Rhein-Pfalz)
- Sabine Grützmacher (KV Oberberg)
- Sebastian Karg (KV Schwäbisch Hall)
- Ralf Bohr (KV Bremen-Ost)
- Gerrit Alino Prange (KV Potsdam)
- Joana Zühlke (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Marc Kersten (KV Köln)
- Bruno Hönel (KV Lübeck)
- Achim Jooß (KV Ortenau)
- Silke Gajek (KV Schwerin)
- Sylvia Momsen (KV Frankfurt)
- Linda Guzzetti (KV Berlin-Kreisfrei)
- Rasmus Andresen (KV Flensburg)
- Johannes Mihram (KV Berlin-Mitte)
- Stephan Wiese (KV Lübeck)
- Elisabeth Kömm-Häfner (KV Heidenheim)
- Nabiha Ghanem (KV Soest)
- Gianina Zimmermann (KV Main-Taunus)
- Lauren Schubbe (KV Wuppertal)
- Dániel Fehér (KV Berlin-Pankow)
- Kerstin Täubner-Benicke (KV Starnberg)
- Joachim Schmitt (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Elke Struzena (KV Fürstenfeldbruck)
- Anna Katharina Boertz (KV Celle)
- Wolfried Pauly (KV Rosenheim)
- Bernadette Eisenbart (KV Vogelsberg)
- Susanne Hilbrecht (KV Dithmarschen)
- John Haberle (KV Mark)
- Falco Weichselbaum (KV Bonn)
- Ulrike Siemens (KV Wolfenbüttel)
- Christina Johanne Schröder (KV Wesermarsch)
- Frank Geraets (KV Berlin-Kreisfrei)
- Karsten Schade (KV Saarbrücken)
- Gabriele Raasch (KV Schwerin)
- Angelika Uminski-Schmidt (KV Wolfenbüttel)
- Birgit Brennecke (KV Rotenburg/Wümme)
- Nyke Slawik (KV Leverkusen)
- Lena Maria Zingsheim-Zobel (KV Mönchengladbach)
- Bettina Beigelbeck (KV Karlsruhe)
- Dirk Jahreis (KV Göttingen)
- Georg Buchholz (KV Freiburg)
- Julia Woller (KV Köln)
- Kerstin Wilde (KV Leipzig)
- Gabriele Küstermann (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Karsten Ludwig (Krefeld KV)
- Eleonore Grabowski (KV Wesel)
- Jens Christoph Parker (KV Osnabrück-Stadt)
- Marie Zoey Wolters (Hannover RV)
- Jan Büssers (KV Braunschweig)
- Florian Wielens (KV Borken)
- Daniel Köbler (KV Mainz)
- Michael Opielka (KV Rhein-Sieg)
- Jürgen van Loosen (KV Köln)
- Claudia Laux (KV Bernkastel-Wittlich)
- Susanne Bauer (KV Bayreuth-Land)
- Nils Kriegeskorte (KV Ennepe-Ruhr)
- Niklas Geßner (KV Solingen)
- Felix Lütke (KV Duisburg)
- Chris Cranz (KV Köln)
- Johannes Spenn (KV Leipzig)
- Ulrike Tadema (KV Duisburg)
- Corinna Faßbender (KV Solingen)
- Stephanie Aeffner (KV Kurpfalz-Hardt)
- Harry von Bargen (KV Krefeld)
- Eike Heinicke (KV Kaiserslautern)
- Ursula Hertel-Lenz (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Thomas Vöhringer-Kuhnt (KV Aschaffenburg-Land)
- Anna Weyand (KV München)
- Sara Nanni (KV Düsseldorf)
- Maximilian Ruta (KV Köln)
- Jörg Thiele (KV Krefeld)
- Katja Dörner (KV Bonn)
- Eiko Saathoff (Hannover RV)
- Daniel Sandhaus (KV Düsseldorf)
- Daniel Wedekind (KV Regensburg-Stadt)
- Andreas Hundertmark (Wartburgkreis/Stadt Eisenach RV)
- Michael Görg (KV Wetterau)
- Joachim Schneider (KV Miltenberg)
- Erich Pawlik (KV Hochtaunus)
- René Adiyaman (KV Ennepe-Ruhr)
- Marvin Schuth (KV Köln)
- Irene Mihalic (KV Gelsenkirchen)
- Ulrike Bues (KV Pinneberg)
- Manuel Mundt (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Astrid Rothe-Beinlich (Erfurt KV)
- Frank Schellenberger (KV Odenwald)
- Stefan Maas (KV Aurich-Norden)
- Constantin Jahn (KV München)
- Martin Schmitt (KV Mayen-Koblenz)
- Harald Wölter (KV Münster)
- Susanne Dirkner (KV Dortmund)
- Benedict Wieters (KV Köln)
- Ernst Potthoff (KV Essen)
- Philipp Sean Giesinger (KV Düsseldorf)
- Peter Holzschuh (KV Heidelberg)
- Sebastian Weise (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Lars Denkena (KV Berlin-Treptow/Köpenick)
- Robin Danzl (KV Trier)
- Benedikt Clemens Mader (KV Erlangen-Stadt)
- Christa Fischer (KV Berlin-Kreisfrei)
- Hendrik Pelzl (KV Main-Kinzig)
- Sammy Siegel (KV Wesel)
- Markus Rieger (KV Paderborn)
- Thomas Schremmer (Hannover RV)
- Daniel Wesener (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Björn Eckert (KV Siegen-Wittgenstein)
- Peter Schmithüsen (KV Nienburg)
- Marcus Schmitt (KV Main-Taunus)
- Antonius Naumann (KV Potsdam)
- Nadine Milde (KV Köln)
- Bettina Deutelmoser (KV Stade)
- Timo Hilleke (KV Köln)
- Katrin Langensiepen (Hannover RV)
- Timm Schulze (KV Bamberg-Stadt)
- Lars Heidemann (Hannover RV)
- Leon Schlömer (KV Köln)
- Franziska Hilfinger (KV Lörrach)
- Christian Becher (KV Köln)
- Nicole van der Made (Hannover RV)
- Peter Alexander (KV Konstanz)
- Verena Degen (KV Wuppertal)
- Käthe Hientz (KV Reutlingen)
- Gunther Schenk (KV Tübingen)
- Margarete Moll (KV Düren)
- Wolfgang Behl (KV Rhein-Sieg)
- Martin Greifenstein (KV Landsberg-Lech)
- Mechthild Bock (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Susanne Keppler-Brandt (KV Dahme-Spreewald)
- Thorsten Lange (KV Göttingen)
- Uwe Müller (KV Dortmund)
- Klaus Kittler (KV Tübingen)
- Philipp Ahrens (KV Berlin-Lichtenberg)
- Katrin Lögering (KV Dortmund)
- Sven-Christian Kindler (Hannover RV)
- Sonja Daniels (KV Neuwied)
- Ben Seel (KV Frankfurt)
- Max Lucks (KV Bochum)
- Kirsten Kappert-Gonther (KV Bremen-Nordost)
- Erhard Grundl (KV Straubing-Bogen)
- Beate Sattler-Ashoff (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Ernst-Christoph Stolper (KV Neustadt-Weinstraße)
- Manfred Cuntz (KV Main-Kinzig)
- Joachim Schäfer (KV Frankfurt)
- Andreas Köhler (KV Frankfurt)
- Oliver Messer (KV Hochtaunus)
- Jonas Neubürger (KV Dortmund)
- Uwe Kekeritz (KV Neustadt/Aisch-Bad Windsheim)
- Lisa Badum (KV Forchheim)
- Volker Tüllner (KV Dortmund)
- Ingolf Schömann (KV Offenbach-Land)
- Klaus-Uwe Gerhardt (KV Offenbach-Land)
- Tobias Dondelinger (KV Offenbach-Stadt)
- Cornelia Wicht-Gerhardt (KV Offenbach-Land)
- Sven-Christian Kindler (Hannover RV)
- Sonja Daniels (KV Neuwied)
- Ben Seel (KV Frankfurt)
- Max Lucks (KV Bochum)
- Kirsten Kappert-Gonther (KV Bremen-Nordost)
- Erhard Grundl (KV Straubing-Bogen)
- Beate Sattler-Ashoff (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Ernst-Christoph Stolper (KV Neustadt-Weinstraße)
- Manfred Cuntz (KV Main-Kinzig)
- Joachim Schäfer (KV Frankfurt)
- Andreas Köhler (KV Frankfurt)
- Oliver Messer (KV Hochtaunus)
- Jonas Neubürger (KV Dortmund)
- Uwe Kekeritz (KV Neustadt/Aisch-Bad Windsheim)
- Lisa Badum (KV Forchheim)
- Volker Tüllner (KV Dortmund)
- Ingolf Schömann (KV Offenbach-Land)
- Klaus-Uwe Gerhardt (KV Offenbach-Land)
- Tobias Dondelinger (KV Offenbach-Stadt)
- Cornelia Wicht-Gerhardt (KV Offenbach-Land)
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