Zu Satz 1: Auch nicht-tödliche autonome Waffensysteme können ethisch nicht akzeptabel sein. Wir sollten deshalb diesen Absatz verschärfen, indem wir unsere Forderung nach verbindlicher Regulierung und Ächtung von ethisch inakzeptablen Anwendungen auf ALLE autonomen Waffensysteme ausweiten.
Zu Satz 2: Gleichzeitig ist nicht JEDE Form von autonomen Waffensystemen ethisch problematisch, wie beispielweise Nah- und Nächstbereichsverteidigungssysteme zum Schutz von Zivilisten und Truppen. Technologien sollten immer kontextspezifisch betrachtet werden. In dem Fall von autonomen Waffensystemen sollten wir diese ächten und verbieten, sobald diese gegen ethische oder völkerrechtliche Grundsätze verstoßen. Dies wäre etwa der Fall, wenn ein Waffensystem vollständig autonom entscheidet, einem Menschen Schaden zuzufügen, wodurch eine ethische oder rechtliche Verantwortung für diesen Schaden niemandem mehr zugerechnet werden kann.
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