Eine Auszahlung des Steuerfreibetrags vorab hat den Vorteil, dass sie auch den Einkommensgruppen zugutekommt, die kaum Steuern zahlen und ihren Freibetrag sonst gar nicht oder nicht vollständig nützen können. Das gilt insbesondere für Teilzeittätige und Frauen. Gleichzeitig würde durch eine anschließende Besteuerung des Einkommens ab dem ersten Euro das Ehegattensplitting überflüssig. Ein wichtiger Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit und mehr Geschlechtergerechtigkeit.
Im Prinzip könnte hierfür das gleiche Verfahren wie beim Kindergeld angewendet werden, welches auch nach einmaligem Antrag für jedes Kind ausgezahlt wird und bei der Steuererklärung je nach Günstigerprüfung in den Kinderfreibetrag umgewandelt werden kann.
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