Veranstaltung: | 45. Bundesdelegiertenkonferenz Karlsruhe |
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Tagesordnungspunkt: | S Satzungsänderungen |
Antragsteller*in: | Hermann Hager (KV Mühldorf) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 40%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 06.10.2020, 07:50 |
S-12: Ergänzung zu §13 (10)
Antragstext
1. Die Beschlüsse sind von einer Beschlusskommission in einer zentralen Sammlung geordnet zu
verwalten und den Mitgliedern frei zugänglich zu machen.
Diese Kommission setzt sich zusammen aus der/dem politischen Geschäftsführer*in, einem
Mitglied des Parteirates, einem weiteren Mitglied des Bundesvorstandes, sowie fünf durch die
Bundesversammlung zu wählende Mitglieder. Die Amtszeit der zu wählenden Mitglieder beträgt
zwei Jahre.
Die Kommission kann der Bundestagsfraktion auf Basis der Beschlüsse Empfehlungen für
Gesetzes-Anträge geben. Ihre Empfehlungen bedürfen der Zustimmung des Bundesvorstandes und
sind der jährlichen Bundesversammlung von der aus der Kommission für 2 Jahre gewählten
Sprecher*In zu berichten.
2. Jeder Beschluss gilt maximal für eine Zeitdauer von 5 Jahren, ab Beschlussfassung.
Nach dieser Zeitdauer muss er automatisch wieder von der Beschlusskommission zur Diskussion
auf die Tagesordnung gesetzt, und von der Bundesversammlung beschlossen werden.
Die Beschlusskommission arbeitet mit der Antragskommission eng zusammen und weist auf
mögliche Überschneidungen von neuen Anträgen mit bestehenden Beschlüssen hin.
Begründung
Bei jeder BDK werden etliche Themen-Anträge gestellt, die mit großem Eifer und viel zeitlichen Debattenaufwand beschlossen werden.
Diese Debattenkultur ist ein Markenkern GRÜNER Parteipolitik.
Allerdings gibt es keinerlei Regel, was mit den daraus resultierenden Beschlüssen dauerhaft geschehen soll,
welche Auswirkung sie haben sollen
und wie lange die Beschlüsse gelten sollen.
Niemand prüft nach, wie weit sie in irgend einer Form in die GRÜNE Bundespolitik übergeführt werden.
Dies ist eine Unschärfe in unserer Partei-internen Kommunikation und Organisation, die dem Aufwand für die Entstehung derartiger Anträge/Beschlüsse und die den kommenden Aufgaben als führende Partei nicht gerecht wird.
Daher sollen diese beiden Satzungs - Änderungen beschlossen werden.
Zu 1. Es muss eine parteiinterne Kommission geben, die die Verwendung der Beschlüsse überwacht und dazu auch bei jeder BDK Bericht erstattet.
Diese Kommission ist von den Deligierten als eigenständige vom Bundesvorstand weitgehend
unabhängige Einheit zu wählen.
Diese Kommission ist keine Spitzeltruppe, die mit dem erhobenen Zeigefinger, auf die Einhaltung von I-Punkt und Komma achten soll, sondern sie soll den Bundesvorstand als beratende Einheit bei Verhandlungen mit der Bundestagsfraktion in Gesetzgebungsverfahren unterstützen und die Bundesversammlung über die Fortschritte regelmässig berichten.
Zu 2. Mit dieser Massnahme wird verhindert, dass gleichartige Themen immer wieder als Neu-Themen behandelt werden (müssen), die sich dann oft mit älteren Anträgen überschneiden oder diesen gar widersprechen können, ohne dass dies jemals bemerkt oder korrigiert werden kann, da es dafür keine Regelung gibt.
Stichwort: „das Rad muss nicht immer völlig neu erfunden werden“.
Anmerkung
Aus diesem Grund ist die Qualität von Anträgen auch dahingehend zu beachten und zu verbessern.
Dann machen die längeren Fristen für die Bearbeitung der Anträge siehe die Anträge S03 und S08 auch Sinn.
Klar werden nicht alle Beschlüsse der Bundesversammlung 1 : 1 in Gesetze übergeführt werden können.
Das liegt in der Natur des demokratischen Gesetzgebungsverfahrens, das ja immer in Kompromissen mündet. Was tatsächlich gesetzesmässig umsetzbar ist bringt die Zeit.
Aber eine Instanz, die die Fraktion an die Parteilinie erinnert, wäre sehr hilfreich, um zu verhindern, dass die Fraktion mittelfristig eine abgehobene , elitäre Einheit bildet , wie es bei nahezu allen anderen Parteien der Fall ist.
In der Partei muss und soll es dauerhaft möglich sein auf der Antrags-Ebene Themen frei und ohne Fraktions-Schere im Kopf formulieren und diskutieren und dann als wirkende Beschlüsse fixieren zu können.
Aus diesem Grund gab es ja auch mal die Vorgabe von der Trennung von Partei-AMT und Fraktions-MANDAT.
gez, Hermann Hager, KV-Mühldorf, Oberbayern
Anhang:
Ist-Stand Satzungs-§13 Kapitel (10)
Beschlüsse und Wahlergebnisse der Bundesversammlung sind zu protokollieren und von dem/der Protokollführer*in zu unterzeichnen. Das Protokoll wird den Mitgliedern des Präsidiums und der Antragskommission der Bundesversammlung sofort nach Erstellung zur Prüfung übersandt. Wenn vier Wochen nach Übersendung vonseiten der Präsidiumsmitglieder kein Einspruch erfolgt, gilt das Protokoll als angenommen.
Hier soll dann 1. und 2. aus meinem Antrag folgen.
weitere Antragsteller*innen
- Kerstin Daser (KV Mühldorf)
- Philipp Diwo (KV Mühldorf)
- Bianca Hegmann (KV Mühldorf)
- Monika Spanjaart (KV Mühldorf)
- Andreas Gumminger (KV Mühldorf)
- Klaus-Jürgen Falk (KV Mühldorf)
- Rudolf Schmidhuber (KV Mühldorf)
- Marieberthe Hoffmann-Falk (KV Mühldorf)
- Judith Bogner (KV Mühldorf)
- Bernhard Ziegler (KV Frankfurt-Oder)
- Bianca Spiegel (KV Mühldorf)
- Andrea Braun (KV Mühldorf)
- Peter Johann Mundigl (KV Mühldorf)
- Georg Kiefinger (KV Mühldorf)
- Janina Huber (KV Mühldorf)
- Klaus Junk (KV Mühldorf)
- Sophia Aigner (KV Mühldorf)
- Marcel Reuter (KV Mühldorf)
- Willi Kreck (KV Mühldorf)
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