Die Konsequenzen daraus, dass Fehlverhalten der Polizei durch die eigenen Kolleg*innen aufgeklärt werden soll, müssen wir leider oft genug sehen. Wir wissen, dass eine unabhängige Aufarbeitung durch die Polizei selbst nicht geleistet werden kann. Um endlich auch eine faire Bewertung des Fehlverhaltens von Polizist*innen zu erhalten ist zwingend die Einrichtung einer externe Stelle erforderlich.
Antrag: | Kapitel 5: Demokratie stärken |
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Antragsteller*in: | KV Münster (dort beschlossen am: 03.10.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.D-01-239 |
Eingereicht: | 03.10.2020, 19:48 |
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