Veranstaltung: | 45. Bundesdelegiertenkonferenz Karlsruhe |
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Tagesordnungspunkt: | SV Satzung Vielfaltsstatut |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Bundesdeligiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 20.11.2020 |
Eingereicht: | 24.11.2020, 14:50 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Statut für eine vielfältige Partei
Beschlusstext
I. Präambel
Die Vielfalt unserer Partei ist unsere Stärke. Wir teilen politische Macht und verstehen uns
als Bündnispartei, die auf der Grundlage gemeinsamer Überzeugungen offen ist für
unterschiedliche Erfahrungen, Vorstellungen und Ansätze. Wir sind auf vielfältiges
biographisches Erfahrungswissen und vielfältige Perspektiven aus der ganzen Breite der
Gesellschaft angewiesen, um als Partei umfassende Antworten auf Fragen zu finden, die uns
als gesamte Gesellschaft betreffen.
Seit unserer Gründung setzen wir uns für die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen ein.
Vieles hat sich in unserer Gesellschaft in den letzten Jahren zum Positiven verändert: bei
der Gleichstellung der Geschlechter, bei der Angleichung der Lebensverhältnisse von Ost und
West, beim Staatsangehörigkeitsrecht, bei der Ehe für alle oder bei der Inklusion. Doch
trotz dieser unbestreitbaren Fortschritte sind nach wie vor große gesellschaftliche Gruppen
unterrepräsentiert, ist das Bildungssystem noch immer nicht so, dass alle Kinder die
gleichen Startchancen haben, gibt es soziale Barrieren, fehlenden Zugang zu
gesellschaftlicher Teilhabe und Infrastruktur. Wir wollen, dass alle mit am Tisch sitzen.
Diesem Selbstverständnis nach ist es unser Anspruch, dass bei uns alle Menschen, die unsere
Werte und Ziele teilen, die Möglichkeit haben, sich gleichberechtigt einzubringen, ihre
Interessen zu vertreten und ihre Themen zu repräsentieren – ohne Barrieren, Hürden oder
Vorurteile. Diese wollen wir in unseren Parteistrukturen finden und einreißen. Dazu gehört
auch, unsichtbare, ausschließende Strukturen sichtbar zu machen. Wir wollen sie überwinden
und den Zugang zu gleichberechtigter politischer Teilhabe gewährleisten.
Unser Ziel ist Zusammenhalt in Vielfalt. Wir wollen, dass sich vielfältige Perspektiven in
unserer Partei abbilden. Die Repräsentation von gesellschaftlich diskriminierten oder
benachteiligten Gruppen mindestens gemäß ihrem gesellschaftlichen Anteil auf der jeweiligen
Ebene ist unser Ziel. Viele Menschen sind jedoch aufgrund von gesellschaftlichen
Verhältnissen strukturell von Ungleichbehandlung betroffen.
Deswegen setzen wir uns zur Aufgabe, unsere Strukturen so zu gestalten, dass sie in Bezug
auf das Geschlecht, eine rassistische, antisemitische oder antiziganistische Zuschreibung,
die Religion und Weltanschauung, eine Behinderung oder Erkrankung, das Lebensalter, die
Sprache, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität, den sozialen oder
Bildungsstatus oder die Herkunft inklusiv und nicht diskriminierend wirken.
Wir stellen uns Diskriminierung auch innerhalb unserer Partei entschlossen entgegen. Durch
kritische Selbstreflexion auf allen Ebenen wollen wir Wissen und Bewusstsein über bestehende
oder mögliche Diskriminierungsmechanismen – gerade auch mehrdimensional wirkende – in
unserer Partei verankern und diese Mechanismen abbauen. Diskriminierungsfälle innerhalb
grüner Strukturen werden wir aktiv bearbeiten und Betroffene vor Diskriminierung und
Rassismus schützen. Dafür sind wir auf die Erfahrungen und Expertise der Parteimitglieder,
die eigene Diskriminierungserfahrungen haben, angewiesen.
Wir etablieren und stärken innerhalb unserer Strukturen Räume, in denen gerade Menschen mit
Diskriminierungserfahrungen sich in geschütztem Rahmen austauschen, vernetzen und
gegenseitig stärken können, und stellen dafür Ressourcen zur Verfügung.
Politische Teilhabe darf nicht vom Einkommen, dem Bildungsabschluss oder der Lebenssituation
abhängen. Unsere Strukturen wollen wir so gestalten, dass sie für alle verständlich,
zugänglich und durchlässig sind.
Durch solidarische Bündnisse unterstützen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vertretungen diskriminierter
Gruppen und ihr zivilgesellschaftliches Engagement.
Alle Untergliederungen und Teilorganisationen sowie Gremien und Versammlungen sind dazu
angehalten, diese Ziele zu achten und zu stärken.
§ 1 Repräsentation
- Wir wollen, dass sich vielfältige Perspektiven in unserer Partei abbilden. Die
Repräsentation von gesellschaftlich diskriminierten oder benachteiligten Gruppen
mindestens gemäß ihrem gesellschaftlichen Anteil auf der jeweiligen Ebene ist unser
Ziel.
- Der Bundesvorstand und der Diversitätsrat werden alle zwei Jahre eine wissenschaftlich
fundierte Evaluierung zur Zusammensetzung von Funktionär*innen, Parlamentarier*innen
und Angestellten auf europäischer, Bundes- und Landesebene durchführen. Dabei soll
dargestellt werden, inwiefern sich die Vielfalt der Gesellschaft in der
Zusammensetzung der Befragten widerspiegelt und welche Diskriminierungserfahrungen es
gibt. Ein Bericht dazu wird alle zwei Jahre auf der BDK vorgestellt und diskutiert.
- Der Diversitätsrat und der Bundesvorstand werden auf Grundlage der Ergebnisse der
Evaluierungen Instrumente wie etwa Diversity-Trainings, Quoten oder Empowerment-
Maßnahmen diskutieren und entwickeln, um dem in Absatz 1 genannten Ziel näher zu
kommen.
§ 2 Versammlungen
- Präsidien werden divers besetzt, sodass sie gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln.
- Bei Veranstaltungen, die von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN organisiert werden, wird darauf
geachtet, dass die Referent*innen die gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln.
- Alle Veranstaltungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind grundsätzlich barrierefrei zu
gestalten. Näheres regelt der Leitfaden für Inklusion bei Bündnis 90/DIE GRÜNEN.
- Tagungszeiten und -räume sollen nicht sozial ausschließen.
§ 3 Einstellung von Arbeitnehmer*innen
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verpflichtet sich als Arbeitgeber*in dem Vielfaltsstatut und der
Stärkung von Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören. Bei bezahlten Stellen
soll sich auf allen Qualifikationsebenen die gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln.
- Dazu sind Stellenausschreibungen so zu gestalten, dass sie den Zielen des
Vielfaltsstatuts entsprechen und Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören,
besonders ansprechen.
- In Bereichen, in denen Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören,
unterrepräsentiert sind, werden diese bei Einstellungen bei gleicher Kompetenz
bevorzugt.
- Bei der Zusammenarbeit mit Partner*innen und Dienstleister*innen wird darauf geachtet,
dass diese diskriminierungsfrei arbeiten.
§ 4 Empowerment und Weiterbildung
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schafft Angebote zum Empowerment von diskriminierten oder in der
Partei unterrepräsentierten Gruppen.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schafft Angebote für die diversitätspolitische und
diskriminierungskritische Aus-und Weiterbildung der Amtsträger*innen und
Führungskräfte der Partei.
- Die Landesverbände und der Bundesverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellen für die in
Absatz 1 und 2 genannten Aufgaben Mittel zur Verfügung. Zur Sicherstellung eines
Mindestmaßes an Mitteln wird ein Vielfaltscent eingeführt.
II. Innerparteiliche Strukturen
§ 5 Diversitätsrat
- Der Diversitätsrat berät oder beschließt über Angelegenheiten der Diversitätspolitik
der Partei zwischen den Bundesversammlungen und befasst sich mit Angelegenheiten, die
die Bundesversammlung an ihn delegiert. Der Diversitätsrat kontrolliert die Einhaltung
und die Umsetzung des Diversitätsstatuts. Der Diversitätsrat koordiniert die Arbeit
zwischen den Gremien der Bundespartei, den Fraktionen und den Landesverbänden.
- Dem Diversitätsrat gehören an:
- zwei Delegierte pro Landesverband, davon in der Regel ein
Landesvorstandsmitglied und ein weiteres Mitglied. Die Wahl der Mitglieder aus
den Landesverbänden sowie ihrer Stellvertreter*innen regeln die Landesverbände.
Bei der Delegation ist die Repräsentanz der Vielfalt der Gesellschaft zu
beachten; - ein Mitglied des Bundesvorstands;
- ein Mitglied der Bundestagsfraktion und ein Mitglied der Gruppe von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN im Europaparlament, die von der Fraktion bzw. der Gruppe entsandt
werden; - je ein*e Delegierte*r der Bundesarbeitsgemeinschaften Migration & Flucht,
Behindertenpolitik, Frauenpolitik, Arbeit, Soziales und Gesundheit sowie Bildung
und zwei Delegierte der Dachstruktur QueerGrün. - ein Mitglied der GRÜNEN JUGEND;
- ein Mitglied der Grünen Alten
- vier kooptierte Mitglieder;
- ein*e Delegierte*r des (Empowerment-)Netzwerks Bunt-Grün;
- die Vielfaltsreferent*innen aus Bund und Ländern als beratende Mitglieder.
- zwei Delegierte pro Landesverband, davon in der Regel ein
- Alle Mitglieder des Diversitätsrates müssen, mit Ausnahme der kooptierten Mitglieder,
Mitglieder der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein. Die Amtszeit der Mitglieder im
Diversitätsrat beträgt zwei Jahre; Wiederwahl ist möglich. Alle Delegierten sind
mindestquotiert zu wählen. Das volle Stimmrecht im Diversitätsrat erhalten nur die
mindestquotiert entsandten Delegationen.
- Der Diversitätsrat tagt mindestens zweimal jährlich. Zu weiteren Sitzungen tritt der
Diversitätsrat zusammen, wenn ein Fünftel der Mitglieder oder der Bundesvorstand dies
verlangen.
- Der Diversitätsrat tagt in der Regel parteiöffentlich; er kann die Öffentlichkeit mit
einfacher Mehrheit ausschließen.
- Der Diversitätsrat gibt sich eine Geschäftsordnung.
§ 6 Votum
- Bei der Behandlung von Anträgen, die die Lebensbereiche von im Vielfaltsstatut
benannten Gruppen betreffen hat der Diversitätsrat das Recht, auf der
Bundesversammlung und auf dem Länderrat ein Votum zu vergeben.
- Der Diversitätsrat hat das Recht, zu allen Anträgen an die Bundesversammlung, die die
vielfaltspolitischen Grundsätze von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffen, in einem
Redebeitrag Stellung zu nehmen.
§7 Vielfalts-Kongress
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lädt alle zwei Jahre zu einem Vielfalts-Kongress ein und stellt
die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung.
- Der Vielfalts-Kongress ist öffentlich. Er hat u.a. die Aufgabe, den Dialog mit
Verbänden und Vertretungen diskriminierter Gruppen zu stärken.
- Der Diversitätsrat bereitet den Vielfalts-Kongress zusammen mit dem*der Vielfalts-
Referent*in vor.
§ 8 Bundesarbeitsgemeinschaften
- Zu den für Vielfalt zuständigen Gremien gehören neben dem Diversitätsrat die BAG
Behindertenpolitik, die BAG Migration und Flucht, die Dachstruktur QueerGrün, die BAG
Arbeit, Soziales und Gesundheit, die BAG Bildung und die BAG Frauenpolitik.
- Vielfalt ist gleichzeitig ein Querschnittsthema für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das von
allen Bundesarbeitsgemeinschaften bearbeitet werden soll.
§ 9 Vielfalts-Referat
- In der Bundesgeschäftsstelle wird ein Vielfalts-Referat eingerichtet. Hierzu stellt
der Bundesvorstand eine*n Vielfalts-Referent*in ein.
- Das Vielfalts-Referat wird mit einem Budget finanziell und materiell angemessen
ausgestattet.
- Das Vielfalts-Referat entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand und dem
Diversitätsrat Maßnahmen, die zur angestrebten gleichberechtigten Teilhabe und der
Repräsentanz von diskriminierten Gruppen und Menschen innerhalb von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und in der Gesellschaft beitragen.
- Der*die Vielfalts-Referent*in hat Zutritts-, Einsichts-und Mitspracherecht in den
Gremien des Bundesverbands. Der*die Vielfalts-Referent*in soll Landes-, Kreis- und
Ortsverbände beraten.
III. Geltung
§ 10 Geltung
- Das Vielfalts-Statut ist Bestandteil der Satzung des Bundesverbands von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN. Es tritt am Tag seiner Beschlussfassung in Kraft.
- Die Landes- und Kreisverbände sind aufgefordert, Regelungen in ihre Satzungen
aufzunehmen und Maßnahmen zu ergreifen, die zur gesellschaftlichen Vielfalt in ihren
Gremien beitragen, soweit die Regelungen dieses Statuts nicht direkt anwendbar sind.
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