Veranstaltung: | 45. Bundesdelegiertenkonferenz Karlsruhe |
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Tagesordnungspunkt: | GSP-Z Zusammen leben |
Status: | Beschluss (vorläufig) |
Beschluss durch: | Bundesdeligiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 21.11.2020 |
Eingereicht: | 22.11.2020, 15:04 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Kapitel 4: Zusammen leben
Beschlusstext
Kapitel 4: Zusammen leben
Zusammenhalt in Vielfalt
(165) Offen ist eine Gesellschaft, in der alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, die
gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht, die die Unterschiedlichkeit von Menschen und Regionen
als Stärke verteidigt, die soziale Ungleichheit verringern will, und den Schutz von
Minderheiten gewährleistet und Diskriminierung aktiv bekämpft. Individuelle Freiheit und
persönliche Identität werden geschützt. Die offene Gesellschaft ist eine gewaltfreie. Ihre
Grenzen findet sie in den Rechten und Freiheiten der Mitmenschen. Die offene Gesellschaft
hinterfragt sich, lernt und ist selbstkritisch. Sie beruht auf Bedingungen, die sie selbst
nicht schützen kann. Deshalb sind der Schutz und die Arbeit für sie eine dauernde politische
Aufgabe.
(166) Menschen sind unterschiedlich, aber ihre Rechte und ihre Würde sind gleich. Eine
vielfältige, diskriminierungsfreie, gleichberechtigte und inklusive Gesellschaft bedeutet
demokratischen Fortschritt für alle. Sie entwickelt sich stets weiter und handelt permanent
die Regeln ihres Zusammenlebens neu aus. In einer pluralistischen Gesellschaft bilden
gleichberechtigte Individuen aus vielfältigen Perspektiven ein Bündnis für ein gemeinsames
Wir zum Schutz und zur Förderung von Freiheit und Würde. Das gemeinsame Wir bedeutet
Zusammenhalt in einer vielfältigen und inklusiven Gesellschaft.
(167) Das gemeinsame Wir schließt alle ein, die in unserem Land leben. Wir sind
unterschiedlich, aber uns verbindet Respekt und Akzeptanz allen Menschen gegenüber,
unabhängig davon, wie sie leben, lieben, glauben und aussehen. Das macht den Reichtum
unseres „Wir“ aus.
(168) Eine vielfältige und inklusive Gesellschaft ist eine gleichberechtigte – mit gleichen
Rechten, Zugängen und gleicher Teilhabe. In einer vielfältigen Gesellschaft richtet sich
Zugehörigkeit nicht danach, wo jemand geboren ist, in welchem Stadtteil jemand wohnt, woher
die Eltern kommen oder wie viel sie verdienen, wen jemand liebt, wie jemand aussieht, was
jemand glaubt oder wie der Name klingt. Diese Vielfalt soll auch in unserer Partei gerecht
repräsentiert werden.
(169) Diskriminierung trifft nicht alle gleichermaßen, aber sie geht alle gleichermaßen an.
Eine vielfältige Gesellschaft ist diskriminierungskritisch und schützt alle Menschen vor
Diskriminierung und Gewalt – im Alltag, ob subtil oder durch gesellschaftliche Strukturen
und öffentliche Institutionen.
(170) In Deutschland leben Menschen zusammen, deren Familien bereits seit Generationen hier
ansässig sind, sowie Menschen, die in jüngerer Zeit eingewandert sind. Hier leben
Christ*innen, Jüdinnen und Juden, Muslim*innen, Angehörige anderer Religionen und nicht
religiöse Menschen genauso wie Nachkommen von Arbeitsmigrant*innen und von Geflüchteten.
Viele bezeichnen sich als Deutsche, manche als Neue Deutsche, Schwarze Deutsche, People of
Color, Menschen mit Romani-Hintergrund, Polnisch-Deutsche oder Türkisch-Deutsche und vieles
mehr. In einem offenen Deutschland werden alle von allen als dazugehörig anerkannt und
können sich zugehörig fühlen. Neuankommende erhalten Unterstützung für ihr Ankommen.
(171) Migration gehört zu unserem Alltag, sie prägt und verändert unsere Gesellschaft auf
allen Ebenen. Die Einwanderungsgesellschaft wird in Zukunft noch pluraler sein als sie es
bereits heute ist. In ihr wird niemand wie selbstverständlich als "Mensch mit
Migrationshintergrund" behandelt oder auf eine eventuelle Migrationsgeschichte reduziert und
Teilhabe, Rechte, Zugehörigkeit und soziale Positionen werden stets neu ausgehandelt. Eine
vielfältige Einwanderungsgesellschaft erfordert die gleichberechtigte politische, soziale
und kulturelle Teilhabe von Migrant*innen. Sie ist als Staatsziel im Grundgesetz zu
verankern.
(172) Menschen, die in Deutschland ihren Lebensmittelpunkt haben und Teil dieser
Gesellschaft geworden sind, sollen einen erleichterten Rechtsanspruch auf Einbürgerung
haben. Die Staatsangehörigkeit soll ein dauerhaftes Band rechtlicher Gleichheit, Teilhabe
und Zugehörigkeit sicherstellen. Dazu gehören die Ermöglichung von doppelter
Staatsangehörigkeit und die Ausweitung des Geburtsrechts. Die deutsche Staatsangehörigkeit
soll durch Geburt im Inland erworben werden können, wenn ein Elternteil rechtmäßig seinen
gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Mehrstaatigkeit bildet die Lebensrealität vieler
Menschen ab. Die Staatsangehörigkeit darf auch als Lehre aus dem nationalsozialistischen
Unrecht nicht einfach entzogen werden. Auch wer keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt,
aber hier seinen Lebensmittelpunkt hat, hat das Recht auf politische Teilhabe.
(173) Die deutsche Gesellschaft ist religiös und weltanschaulich plural. Eine plurale
Gesellschaft braucht den friedensorientierten Dialog zwischen Religionen und
Weltanschauungen, die unterschiedliche Zugänge zur einen Welt bieten. Es geht um die
Bewahrung und Durchsetzung der Freiheit, das persönliche Leben nach eigenen Lebensentwürfen
und Wertvorstellungen zu gestalten. Das schließt die Freiheit des religiösen und
weltanschaulichen Bekenntnisses ebenso ein wiedas Recht, nach anderen Vorstellungen zu
leben. Zu dieser Freiheit gehört auch Religions- und Weltanschauungskritik. Voraussetzung
für eine Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen ist die uneingeschränkte Anerkennung der
verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetzes und die Unabhängigkeit von autokratischen
Regimen. Die Wahrung der grundrechtlichen Normen und Werte kann durch keine Religion
relativiert werden, auch nicht bei Fragen der Geschlechtergerechtigkeit und LGBTIQ. Dass
Konfessionsfreie, die mehr als ein Drittel der Gesellschaft ausmachen, weltanschaulich meist
nicht organisiert sind, darf nicht zu ihrer Benachteiligung führen.
(174) Die christlichen Kirchen sind ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft und verleihen
ihr vielfältige Impulse. Der säkulare Staat muss sich am Neutralitätsprinzip ausrichten und
organisatorisch prinzipiell von ihnen getrennt sein. Das bedeutet aber nicht ein
Kooperationsverbot zwischen Staat und Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften. Das
kooperative Modell des Staatskirchenrechtes soll zu einem pluralen Religionsverfassungsrecht
weiterentwickelt werden. Auch in Betrieben in kirchlicher Trägerschaft sind
Koalitionsfreiheit, Streikrecht, betriebliche Mitbestimmung, Tarifverhandlungen und eine
umfassende Prüfung der Rechte von Arbeitnehmer*innen durch Arbeitsgerichte als soziale
Grundrechte zu gewährleisten.
(175) Aktives jüdisches Leben in Deutschland und Europa nach den schrecklichen Erfahrungen
der Shoa bedeutet eine immerwährende Verantwortung für den deutschen Staat und seine
Bürger*innen. Jüdisches Leben in Deutschland zu unterstützen sowie die Sicherheit von
Jüdinnen und Juden und jüdischer Einrichtungen zu gewährleisten ist eine wichtige Aufgabe
für unsere Gesellschaft. Sich Antisemitismus in jeder Form entgegenzustellen ist die
Verpflichtung unseres Rechtsstaates und die beständige Aufgabe aller Menschen in Deutschland
und in Europa Antisemitismus ist nicht nur eine Diskriminierungsform, sondern ein
Welterklärungsmuster, bei dem Jüdinnen und Juden typischerweise zugleich als minderwertig
und überlegen oder gar übermächtig imaginiert werden. Damit ist er oft Grundlage für
Verschwörungsideologien, denen konsequent entgegengetreten werden muss. Die Existenz und die
Sicherheit Israels als nationale Heimstätte des jüdischen Volkes mit gleichen Rechten für
all seine Bürger*innen sind unverhandelbar. Für Frieden und Sicherheit braucht es eine
Zweistaatenregelung mit der Schaffung eines souveränen, lebensfähigen und demokratischen
Staates Palästinas.
(176) Muslim*innen in ihrer Vielfalt sind nach den Angehörigen der großen christlichen
Konfessionen die größte religiöse Gruppe in diesem Land. Der Islam gehört damit
selbstverständlich zu Deutschland. Moscheen und muslimische Gemeinden müssen vor Bedrohungen
und Angriffen geschützt, die Sicherheit von Muslim*innen muss gewährleistet werden.
Muslim*innenfeindlichkeit zu bekämpfen ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Das Anliegen
vieler Muslim*innen, anerkannte und gleichberechtigte Religionsgemeinschaft(en) im Sinne und
nach den Regeln des Grundgesetzes bilden zu können, verdient Unterstützung. Das Ziel sind
Staatsverträge mit islamischen Religionsgemeinschaften, die in keiner strukturellen
Abhängigkeit zu einem Staat, einer Partei oder politischen Bewegung und deren oder dessen
jeweiliger Regierungspolitik stehen und sich religiös selbst bestimmen.
(177) Menschen mit Romani-Hintergrund sind die größte Minderheit in Europa. Sie sind Teil
der europäischen Geschichte und Gegenwart seit mehr als 600 Jahren und in Deutschland als
nationale Minderheit anerkannt. Kultur und Sprache sind vom Staat zu schützen und zu
fördern. Antiziganistische Diskriminierung ist jedoch weit verbreitet und bis in die Mitte
der Gesellschaft verankert. Sie findet zum Beispiel bei der Wohnungs- und Arbeitssuche, im
Bereich Bildung und Gesundheit statt. Dagegen einzutreten ist unsere Verpflichtung. Das
Erinnern an den lange ignorierten und nicht anerkannten Holocaust an Menschen mit Romani-
Hintergrund in der Zeit des Nationalsozialismus ist unser aller Verantwortung.
(178) Inklusion ist ein Menschenrecht. In einer inklusiven Gesellschaft können alle Menschen
in ihren Eigenschaften und Lebensformen verschieden sein. Die Rechte von Menschen mit
Behinderung und deren gesellschaftliche Teilhabe werden umfassend und wirksam realisiert und
geschützt. Um ausschließende und aussondernde Strukturen zu beseitigen, muss die VN-
Behindertenrechtskonvention in allen Punkten umgesetzt werden. Menschen mit Behinderung
tragen mit ihren Fähigkeiten und Ressourcen zu dieser Gesellschaft bei. Leben mit
Behinderung bedeutet besondere Anforderungen zur Selbstbestimmung. Die dafür notwendige
Unterstützung muss gewährt werden. Die Verbrechen gegenüber Menschen mit Behinderung in der
deutschen Geschichte müssen weiter aufgearbeitet und die Opfer entschädigt werden.
Feminismus, Geschlechtergerechtigkeit und queere Rechte
(179) Unser Ziel ist die geschlechtergerechte Gesellschaft, Feminismus der Weg dorthin. Er
verspricht, echte Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen einzulösen – rechtlich,
kulturell und ökonomisch. Feminismus ist eine geteilte Aufgabe aller Geschlechter. Es
braucht Männlichkeitsbilder für eine gleichberechtigte Gesellschaft, in der wir Macht,
Möglichkeiten und Verantwortung teilen.
(180) Eine Gesellschaft, in der gleiche Teilhabe für alle Geschlechter Wirklichkeit ist,
schützt und stärkt die Rechte aller Frauen, trans*, inter* und nicht-binären Menschen in
ihrer Unterschiedlichkeit und unabhängig von Herkunft, Alter, Behinderung, Sexualität oder
Klasse, Religion oder Weltanschauung.. Deshalb verfolgen wir einen Feminismus, der
verschiedene Diskriminierungsformen auch in ihrer Verschränkung erkennt und an ihrer
Beseitigung arbeitet.
(181) Gesellschaftlich vorgegebene Rollenzwänge führen zu ungleichen Chancen und häufig zu
individuellem Leid. Patriarchale Strukturen, die ihren Ausdruck in Sexismus und Gewalt
finden, behindern Frauen im Job, in der Schule, in der Uni, vor Gericht, im Familienleben,
in den Medien, im Internet. Menschen aller Geschlechter profitieren von der Überwindung
feststehender Geschlechterrollen. Menschen benötigen von klein auf vielfältige Vorbilder, um
sich frei entfalten zu können. Gemeinsam schaffen wir eine Gesellschaft, in der alle
Menschen frei von einschränkenden Rollenbildern leben können.
(182) Das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper und das eigene Leben muss für
alle Menschen, insbesondere auch Frauen, Mädchen, trans, inter und nicht-binäre Menschen mit
und ohne Behinderung uneingeschränkt gelten. Dieses Recht zu realisieren ist Teil einer
guten öffentlichen Gesundheitsversorgung. Zu ihr zählen auch selbstbestimmte
Schwangerschaftsabbrüche, die nichts im Strafgesetzbuch verloren haben und deren Kosten
grundsätzlich übernommen werden müssen. Alle Menschen haben ausschließlich selbst das Recht,
ihr Geschlecht zu definieren. Inter*, trans* und nichtbinäre Menschen haben das Recht, dass
ihr selbst definiertes Geschlecht ohne bürokratische oder medizinische Hürden offiziell
anerkannt wird.
Selbstbestimmung setzt einen umfassenden Schutz vor Gewalt voraus. Im Sinne der Istanbul-
Konvention ist jegliche Form geschlechtsspezifischer, körperlicher, seelischer und
sexualisierter Gewalt konsequent zu bekämpfen und als Basis dafür umfangreiche Daten zu
geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu erheben .
(183) Frauen sollen in allen Bereichen der Gesellschaft mitbestimmen und Verantwortung
übernehmen können. Gleichberechtigung bedeutet nicht nur, aber auch mehr Frauen in
Führungspositionen – in der Politik, in der Zivilgesellschaft, in der Wissenschaft, in der
Kultur und der Wirtschaft. Wo freiwillige Selbstverpflichtung nicht hilft, sind Quoten ein
wichtiges Instrument für mehr Parität. Sie zielen dabei immer auf eine Welt, in der sie sich
selbst überflüssig machen.
(184) Solidarische Queerpolitik führt die unterschiedlichen Perspektiven von Lesben,
Schwulen, Bisexuellen, trans*, inter*, nicht-binären und queeren Menschen zusammen.
Aufbauend auf vergangenen Erfolgen, arbeitet sie an der Überwindung bestehender
Diskriminierung und schafft damit eine vielfältige und diskriminierungsfreie Gesellschaft.
Das bedeutet auch eine Gesellschaft der Geschlechtervielfalt, in der alle Menschen ohne
Angst verschieden sein können. Diese geschlechtliche Vielfalt muss sich auch in den Gesetzen
unseres Staates widerspiegeln.
(185 neu) Freiheit und Würde bedeutet zum Beispiel, sich einem Geschlecht zuzuordnen oder
auch nicht. Und es bedeutet, die eigene sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität
selbstbestimmt finden und leben zu können. Freiheit und Würde bedeuten auch, gemäß der
eigenen sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität die Lebensform, die
Partnerschaft und das Familienmodell selbst zu wählen und dafür jeweils die gleichen Rechte
und den gleichen Schutz vom Staat zu erhalten. Die staatliche Diskriminierung von inter*,
trans* und nicht-binären Menschen ist zu beenden. Antiqueere, homo-, bi- und transfeindliche
Ressentiments und Diskriminierung sowie Angriffe auf lesbische, schwule, bisexuelle, trans*,
inter*, nicht-binäre und queere Menschen sind menschenrechtliche Verstöße und müssen von der
gesamten Gesellschaft klar zurückgewiesen werden. Die Verfolgung und Diskriminierung von
LSBTIQ* in der deutschen Vergangenheit muss vollständig aufgearbeitet werden.
Stadt und Land, Jung und Alt
(185) Die regionale Vielfalt, die verschiedenen historischen Erfahrungen und
unterschiedlichen Lebensstile der Menschen machen Deutschland aus. Auch die historische
Spaltung in Ost und West durch den Kalten Krieg sowie die Verwerfungen nach der
Wiedervereinigung haben Deutschland geprägt. Unterschiede anzuerkennen, zu schützen und
zugleich den sozialen Zusammenhalt zu stärken ist unsere Verpflichtung. Es ist Verantwortung
des Staates, die Lebensbedingungen in sich ökonomisch und strukturell unterschiedlich
entwickelnden Regionen im gesamten Bundesgebiet und auf allen Ebenen anzugleichen – etwa im
Verhältnis von ländlichen Gegenden zu Städten, vom Norden zum Süden, von Ost nach West, von
schrumpfenden zu wachsenden Regionen.
(186) (186) Unsere Gesellschaft ist geprägt durch demographischen Wandel.
Bevölkerungsverluste und -zuwächse sind sehr ungleich verteilt, vor allem zwischen Stadt und
Land, und sie prägen unterschiedliche Identitäten und kulturelle Erfahrungen. Gleichwertige
Lebensverhältnisse herzustellen ist Verfassungsgrundsatz und Kernaufgabe unserer Politik.
Was gleichwertig ist, ist aber schwer zu definieren und hängt immer auch von individuellen
Vorlieben ab. Während es in Grossstadtregionen oft gute Infrastruktur und staatlichen
Institutionen gibt, ist bezahlbarer Wohnraum dort Mangelware. In ländlichen Regionen
hingegen ist Wohnen, insbesondere im Eigentum, meist günstiger und die Umgebung grüner und
weniger schadstoffbelastet als in den Städten. Die Sicherung von gleichwertigen
Lebensverhältnissen wird nicht durch das gleiche Angebot in Grossstädten und ländlichen
Räumen zu erreichen sein. Gleichwertig ist nicht identisch mit gleich. Wichtig sind aber
eine überall ausreichende Versorgung mit Gütern der Daseinsvorsorge sowie eine
flächendeckende Versorgung mit digitaler Infrastruktur auch und gerade in den ländlichen
Räumen. Es geht um eine Politik des Ausgleichs, der Beteiligung und Teilhabe vor Ort sowie
um die Wahlfreiheit des Wohnortes für alle Menschen. Dazu dient eine neue
Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Daseinsvorsorge“
(187) Lebenswerte und sichere öffentliche Räume und Institutionen sind Voraussetzungen
dafür, dass die Gesellschaft zusammenhält. Damit Sicherheit und Gemeinsamkeit möglich
werden, garantiert der Staat gute Versorgung, Anbindung von ländlichen Regionen und Orte der
Begegnung. Zur Daseinsvorsorge gehören technische, soziale und kulturelle Infrastruktur
sowie ein umfassender Zugang zu Kultur, Künsten und kultureller Bildung, etwa
flächendeckende Breitbandanschlüsse und Mobilfunkversorgung, ein gut ausgebauter ÖPNV,
Frauenhäuser, Begegnungsräume für ältere Menschen, Ärzt*innen sowie Krankenhäuser, Kitas,
Jugendhäuser, Musikschulen und Bibliotheken, Sportplätze und Schwimmbäder in Stadt und Land.
Mit guter Baukultur, die Menschen an der Gestaltung ihrer gebauten Umwelt und ihrer
Kulturlandschaft beteiligt und teilhaben lässt, schaffen wir Identifikation mit unseren
Städten und Regionen. So helfen öffentliche Räume und Institutionen, Freiheit und
Selbstbestimmung zu ermöglichen, Chancengleichheit herzustellen und Aufstiegschancen zu
schaffen. Sie sind mehr als staatliche Daseinsvorsorge, sie sind ein Zusammenspiel von
demokratischer Staatlichkeit und bürgerschaftlichem Zusammenleben.
(188) Es braucht bessere regionale Wirtschaftskreisläufe. Sie sind nicht nur ökologischer,
sondern können auch Regionen mit Strukturproblemen helfen. Die regionale
Wirtschaftsförderung ist so auszurichten, dass regionale Kreisläufe unterstützt werden, vor
Ort eine gute Infrastruktur vorhanden ist und auch ländliche Regionen verlässlich vernetzt
und an die Zentren angebunden sind. Dafür braucht es starke regionale Zentren als
Ankerpunkte in den Regionen, die ein breites Angebot an öffentlichen und kulturellen
Dienstleistungen vorhalten. Bei der Ansiedelung von Bildungsinstitutionen, Landes- und
Bundesbehörden sollen dünn besiedelte Regionen besonders berücksichtigt werden.
(189)
(190) Das gute Zusammenleben aller Generationen und Gerechtigkeit zwischen ihnen wird in
einer alternden Gesellschaft zentraler. In ihr braucht es neue Formen des Zusammenlebens und
eine altersgerechte und inklusive Infrastruktur. Das wirkt Einsamkeit entgegen und stärkt
den sozialen Zusammenhalt. Im Zentrum sollte nicht nur die Versorgung älterer Menschen
stehen, sondern auch ihre Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben.
(191) Für viele Menschen ist die Familie das Fundament ihres Zusammenlebens und Glücks.
Deswegen stehen Familien zu Recht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Familie ist
da, wo Menschen mit dem Ziel der Dauerhaftigkeit Verantwortung füreinander übernehmen, sich
umeinander kümmern und füreinander da sind. Familien verdienen Unterstützung. Egal ob mit
oder ohne Trauschein, getrennt oder alleinerziehend, mit Partner*in, gleich- oder
mehrgeschlechtlich, Patchwork oder in Mehr-Eltern-Konstellationen – alle Formen sollen
rechtlich und sozial abgesichert sein.
(192) Viele Eltern wollen sich Sorge- und Erwerbsarbeit gleichberechtigt aufteilen. Das wird
möglich durch gesetzliche Rahmenbedingungen, ein flächendeckendes, zeitlich flexibles und
qualitativ hochwertiges Betreuungs-, Bildung- und Beratungssangebot, einen Wandel der
Arbeitswelt sowie eine Reduzierung der Arbeitszeit.
(193) Kinder brauchen die Freiheit, sich zu bewegen, zu spielen und zu lernen, zu lachen und
zu weinen, um sich bestmöglich entwickeln und frei entfalten zu können. Sie haben eigene
Rechte. Diese gehören in den Mittelpunkt von Politik und Gesellschaft und sind im
Grundgesetz eigenständig zu garantieren. Kinder sind Expert*innen in eigener Sache und
sollten bei den sie betreffenden Angelegenheiten beteiligt werden. Ihr Interesse muss
Leitlinie in der Ausstattung von öffentlichen Räumen und Institutionen sein.
(194) Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf besonderen Schutz und auf
diskriminierungsfreie Förderung, die über bundesweite Qualitätskriterien für Kitas, Schulen,
Jugendämter und freie Träger zu garantieren sind. Kinderrechte gehören in alle Curricula für
Jura, Medizin, Erziehungswissenschaften und Polizei. Kinder müssen bei Entscheidungen
gehört, ihre Rechte und ihr Wille im Mittelpunkt stehen. Überall, wo mit Kindern umgegangen
wird, muss Basiswissen über Kinderrechte, insbesondere über Beteiligung, über den Schutz vor
Kindeswohlgefährdung und vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, zur
Voraussetzung werden. In Kinderschutzverfahren muss die nötige Qualifikation bei allen
Beteiligten gesetzlich vorgegeben und tatsächlich gewährleistet sein. Regionale Netzwerke
gegen jegliche, insbesondere auch sexualisierte Gewalt gegen Kinder müssen flächendeckend
aufgebaut und gesichert werden. Sie ermöglichen ein stimmiges Miteinander von Jugendämtern,
unabhängigen Fachberatungsstellen und anderen Bereichen der sozialen Arbeit, der Bildung und
der Erziehung. Dazu gehören Standards für Prävention, Personalausstattung, Fortbildungen
sowie für Beratung und Therapie, die selbstverständlich eine gute Finanzierung voraussetzen.
Wohnen
(195) Wohnen ist nicht nur existentiell, sondern die Voraussetzung für Freiheit, Würde und
Selbstbestimmung und deshalb Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Das Recht auf Wohnen
soll im Grundgesetz verankert werden. Kein Mensch soll ohne Obdach und eine dauerhafte
würdevolle Unterbringung sein. Eine Diskriminierung bei der Wohnungssuche aufgrund von
Kriterien wie des Namens, der Herkunft, der sexuellen Identität, einer Behinderung, des
Familien- oder Bildungstandes oder trotz ausreichendem Einkommen darf es nicht geben. Auch
kleine Selbständige sowie soziale und kulturelle Angebote und deren Orte brauchen ein
soziales Gewerbemietrecht, damit sie durch steigende Mieten nicht aus ihren Vierteln
verdrängt werden. Es braucht ein starkes und soziales Mietrecht, das den unterschiedlichen
Wohnungsmärkten gerecht wird, und bessere Instrumente für eine gesetzliche Begrenzung der
Miethöhe und eine gesetzlich-verankerte Mieter*innen-Mitbestimmung. Es braucht Maßnahmen
gegen Spekulation mit Wohnraum und eine entschlossene Bekämpfung der Geldwäsche mit
Immobilien sowie der zunehmenden Vermögenskonzentration über den Immobilienmarkt
(196) Wohnen ist auch eine soziale Frage. Um das Recht auf Wohnen zu verwirklichen, ist ein
hoher Bestand an öffentlichem oder gemeinnützgem, langfristig sozial gebundenem Wohnraum
nötig, der möglichst dauerhaft in der Bindung bleiben sollte. Wohnraum und Boden dürfen
keine Spekulationsobjekte sein. Das Ziel ist eine gemeinwohlorientierte Wohnungswirtschaft,
eine "Neue Wohngemeinnützigkeit". Projekte, Initiativen und Gesellschaften des
gemeinschaftlichen, genossenschaftlichen, alternativen oder generationsübergreifendes Wohnen
sollen unterstützt werden. Dort, wo viele Menschen zuziehen, muss auch gebaut werden. Es
braucht nachhaltiges und flächensparendes Bauen, eine gute Baukultur und eine behutsame
Nachverdichtung und Stadtentwicklung unter Wahrung urbaner wie ländlicher Grün- und
Freiflächen.
(197)Lebendige, durchmischte, offene und barrierefreie Städte und Quartiere der kurzen Wege
sind das Leitbild: Dort leben Junge und Alte sowie Menschen verschiedener Herkunft gern in
ihren Wohnvierteln, haben es nicht weit zur Arbeit und zum nächsten Sportplatz. Der
demographische Wandel bringt neue Formen des Zusammenlebens. Ein ausreichender Bestand an
barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungen und Möglichkeiten für ältere Menschen, ein
aktives Leben zu führen, sind entscheidend.
(197a) Der ländliche Raum der Zukunft ist geprägt durch eine naturstarke Umgebung, durch
ökologische Landwirtschaft und eine leistungsstarke mittelständische Wirtschaftsstruktur. Er
braucht einen guter Anschluss an den ÖPNV, ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuung,
Schulen, medizinischer Versorgung und Pflegedienstleistungen sowie eine gute digitale
Infrastruktur, die Homeoffice und Coworking-Spaces ermöglicht. Das Land braucht Dörfer mit
einem aktiven Sozialleben, lebendigen Ortskernen und autofreien Spielräumen.
(198) Sport verbindet alle Menschen unabhängig ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer
sozialen und finanziellen Möglichkeiten, ihrer sexuellen Identität und sexuellen
Orientierung ob mit Behinderung oder ohne. Im Sport sind alle Menschen gleich. In
Deutschland treiben viele Millionen Menschen Sport im Verein oder in freien Gruppen . Im
Sport werden gesellschaftliche Werte einer offenen und solidarischen Gesellschaft
vermittelt. Der Sport ermöglicht aktives Naturerleben, er dient der Gesundhaltung und
Prävention sowie dem sozialen Wohlbefinden des Menschen. Der Sportverein ist einer der
wichtigsten Träger der außerschulischen Jugendarbeit und vermittelt sportliche Werte wie
Fairness, Teamgeist und Verantwortung . Diese vielfältigen Strukturen im Freizeit-,
Gesundheits-, Inklusions- und Leistungssport zu stärken bedeutet das friedliche
Zusammenleben zu erhalten.Auf internationaler Ebene leistet der Sport einen wichtigen
Beitrag zum Kulturaustausch und zu gegenseitiger Begegnung. Sport findet nicht im
politischen Vakuum statt. Das bedeutet Verantwortung für den Zusammenhalt in unserer
Gesellschaft, für den Schutz von Menschenrechten und der Natur, aber genauso als
wirtschaftlicher Akteur und im Kampf gegen Doping. Gleichzeitig gilt es, im Sport allen
Geschlechteridentitäten auf allen Ebenen die Teilhabe zu ermöglichen. Auch sind einengende
Geschlechterbilder beim Zugang zu Sportarten abzubauen.
(199) Privat übernehmen viele Menschen ehrenamtlich Verantwortung für andere, sei es in
Familie und Nachbarschaft oder in Vereinen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und
Initiativen. Das Ehrenamt hat eine konstitutive Rolle in unserer Demokratie und für unser
Zusammenleben. Dafür braucht es Zeit, Anerkennung, Weiterbildung und Förderung, die wir als
Gesellschaft bereitstellen müssen. Gesellschaftliches Engegament darf nicht das Privileg der
ökonomisch Abgesicherten bleiben.
(200) Viele Menschen sind motiviert, freiwilligen Einsatz für die Gesellschaft zu bringen.
Die bestehenden Freiwilligendienste können zu einem neuen gesellschaftlichen
Generationenprojekt werden, wenn sie ausgebaut und auch für Menschen im Ruhestand geöffnet
werden, die Erfahrung und Können weiter einbringen wollen. Ein solcher
„Zivilgesellschaftsdienst“ soll Rentner*innen wie allen jungen Menschen in Europa, die ihn
ausüben wollen, unabhängig vom eigenen Geldbeutel offenstehen und auch international möglich
sein.
Kultur und die Künste
(201) Kunst ist frei. Kunst dient niemandem. Sie lässt sich nicht auf ihren materiellen Wert
reduzieren. Kunst ist vielfältig und deutungsoffen und nie homogen, sie ist dynamisch und
hybrid und niemals statisch. Kultur und die Künste lassen aus dem Zusammenspiel
unterschiedlichster Einflüsse und Zusammenhänge Neues entstehen und sind so Motor
gesellschaftlicher Veränderung. Wir schützen die Freiheit der Künste und wenden uns dagegen,
Kultur und die Künste und die Künste vereinheitlichen zu wollen oder alleinige
Deutungshoheit über sie zu beanspruchen.
(202) Freie Kultur und Kunst sind eine Grundlage für Demokratie und friedliches
Zusammenleben. Sie gehören zur Daseinsvorsorge und sind Ausdruck und Anlass individueller
und gesellschaftlicher Reflexion, persönlichen und kollektiven Erkenntnisgewinns sowie
persönlicher und kollektiver Entwicklung. Kulturelle Vielfalt sowie Transkulturalität, also
die gegenseitige Durchdringung von Kulturen, zu fördern und zu schützen ist eine wichtige
Aufgabe in der offenen Gesellschaft. Der Zugang zu und die Teilhabe an Kultur und den
Künsten muss für alle gleich gewährleistet sein. Das gilt für kulturelle Bildung,
Kulturinstitutionen und Freiräume gleichermaßen. Es gilt für das Erleben ebenso wie für das
Schaffen von Kunst. Kultur ist ein relevanter Wirtschaftsfaktor, aber Kultur zeichnet sich
auch dadurch aus, dass sie sich oftmals der Wirtschaftlichkeit entzieht und
gesellschaftlichen Gegenentwürfen Raum geben kann. Kulturorte sind für die Gesellschaft
unverzichtbar. Kultur und Sprache nationaler Minderheiten und autochthoner Volksgruppen
sowie anerkannte Regionalsprachen sind zu schützen und zu fördern. Kultur ist umso
nachhaltiger, wenn sie ihrerseits mit Ressourcen sorgsam umgeht.
(neu 203) Kulturpolitk muss vernetzt gedacht werden, denn Kulturräume verlaufen nicht
entlang staatlicher Grenzen, sie sind gleichermaßen lokal, regional, national und
international. Nur eine prosperierende, vielfältige und offene Kulturlandschaft schafft
Zusammenhalt und lässt Neues entstehen. Freiräume für kulturelle Aktivitäten müssen erhalten
oder geschaffen werden, damit Kultur und die Künste ihren entscheidenden Beitrag zu einer
hohen Lebensqualität sowie zu Austausch und Zusammenleben leisten können.
(203) Kultur und die Künste brauchen öffentliche Förderung auf Grundlage transparenter
Kriterien, Kulturschaffende eine verlässliche und angemessene soziale Absicherung, die freie
Szene braucht professionelle Rahmenbedingungen, unabhängig von privater und
unternehmerischer Unterstützung. Dazu gehören auch transparente Strukturen, faire
Arbeitsbedingungen und eine faire Bezahlung sowie die Gleichstellung der Geschlechter in den
öffentlich geförderten Kultureinrichtungen sowie eine angemessene Vergütung für
Künstler*innen und Solo-Selbständige.
(204) Das Bewusstsein für die Singularität der Verbrechen des deutschen Staates während der
nationalsozialistischen Diktatur als universelle Mahnung wachzuhalten und die daraus
folgende historische Verantwortung wahrzunehmen ist vordringliche Aufgabe deutscher
Erinnerungskultur. Das Gedenken an den Holocaust ist grundlegend für die Demokratie in
Deutschland. Damit betraute öffentliche und staatliche Einrichtungen müssen angemessen
ausgestattet werden und ihren Bildungsauftrag zeitgemäß, wirksa und kohärent ausrichten. Es
kann keinen Schlussstrich geben. Dazu gehört, die Aufarbeitung der NS-Verbrechen
fortzuführen, Raubkunst an die Eigentümer*innen und ihre Erb*innen zurückzugeben, sowie
weiteren Verpflichtungen gegenüber Ländern, die unter der deutschen Besatzung gelitten
haben, nachzukommen.
(205) Das Erbe der DDR-Bürgerrechtsbewegung verpflichtet uns zur lebendigen Erinnerung an
die SED-Diktatur und ihrer weitere Aufarbeitung. Erlittenes und begangenes Unrecht dürfen
nicht in Vergessenheit geraten. Gleiches gilt für die Geschichte der DDR, der deutschen und
europäischen Teilung sowie die friedliche Revolution von 1989. Erinnerungsstätten und
Opferberatungen benötigen daher eine auskömmliche Finanzierung. Der Zugang zu den Stasi-
Akten muss weiterhin für Betroffene, für Publizistik und Forschung gewährleistet sein.
(206) Die Erinnerungskultur einer vielfältigen Einwanderungsgesellschaft zeigt sich offen
für die vielstimmigen Geschichten und Erzählungen sowie die unterschiedlichen historischen
Erfahrungen der Menschen, die hier leben. Auch die kritische Aufarbeitung der kolonialen
Vergangenheit und der damit verbundenen Verbrechen muss selbstverständlicher Teil unserer
Bildungs- und Erinnerungskultur sein. Das ist Voraussetzung für eine Gesellschaft, in der
alle Menschen frei von Rassismus leben können.
(207) Deutschlands Kolonialvergangenheit ist auch im Kulturbereich viel zu wenig
aufgearbeitet. Es braucht eine umfängliche Forschung über die Herkunft von Sammlungsobjekten
und immateriellen Kulturgütern aus kolonialen Kontexten, ihre Rückgabe an die
Herkunftsgesellschaften sowie die Dekolonisierung von Kultureinrichtungen und des
öffentlichen Raums. Dies kann nur in enger Zusammenarbeit mit den Nachkommen der ehemals
Kolonisierten international wie hierzulande geschehen.
(208) Der europäische und internationale Austausch im Bereich Kunst, Theater, Musik,
Literatur, Film und anderer Künste stärkt die Bindung zwischen den Menschen rund um den
Globus. Die Intensivierung der europäischen und internationalen Kulturbeziehungen ist ein
Beitrag zur Öffnung, zu Frieden und zum Schutz von Menschenrechten. Die Auswärtige Kultur-
und Bildungspolitik übernimmt dabei eine wichtige Rolle.
Gesundheit und Pflege
(209) Oberste Aufgabe jeder Gesundheitspolitik ist es, die Würde und Freiheit des Menschen
auch im Krankheits- und Pflegefall zu wahren und gleichzeitig Gesundheit zu fördern und
Gesundheitsrisiken vorzubeugen. Dabei ist Gesundheit nicht nur die Abwesenheit von
Krankheit, sondern umfasst das psychische, soziale und körperliche Wohlbefinden.
Gesundheitsversorgung und Pflege sind zentrale Pfeiler der Daseinsvorsorge. Es ist
öffentliche Aufgabe, jedem Menschen unabhängig von Alter, Einkommen,Geschlecht, sexueller
Orientierung, geschlechtlicher Identität, Herkunft, sozialer Lage oder Behinderung sowie vom
Wohnort und Aufenthaltsstatus Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Versorgung, die sich
an seinen Bedürfnissen orientiert, zu garantieren. Die Versorgung muss dem Stand der
wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen, den medizinischen Fortschritt berücksichtigen
und auch den Bedarfen von besonders verletzlichen Personengruppen gerecht werden.
(210) Gute Gesundheitspolitik setzt schon bei der Vermeidung von Erkrankungen und
Pflegebedürftigkeit an und gestaltet gesundheitsförderliche Lebenswelten. Sie nimmt auch das
psychische und soziale Wohlbefinden in den Blick. Prekäre Lebensverhältnisse machen in
vielen Fällen krank. Menschen, die in Armut leben, haben eine höhere Wahrscheinlichkeit zu
erkranken und oft einen schlechteren Zugang zum Gesundheitssystem. Bewegungsmöglichkeiten,
angemessener Wohnraum, gesunde Ernährung und saubere Luft müssen allen zur Verfügung stehen,
um gesund zu bleiben. Das heißt auch: Klimaschutz ist Gesundheitsschutz. Prävention,
Gesundheitsförderung und gesundheitliche Versorgungsind Querschnittsaufgaben, die in allen
Politikbereichen verfolgt werden müssen. Insbesondere eine gute Sozialpolitik ist Teil einer
umfassenden Gesundheitsvorsorge.
(211) Solidarische Kooperation - international und europäisch - bei Gesundheitsforschung und
beim Aufbau guter Gesundheitssysteme ist eine gemeinsame Aufgabe der Weltgemeinschaft.
Globale Gesundheitspolitik und -forschung müssen sich an gesundheitlichen Bedürfnissen aller
Menschen weltweit und nicht an hohen Renditeerwartungen orientieren und ausreichend
finanziert werden. Die Weltgesundheitsorganisation soll gestärkt werden. Es braucht weltweit
Versorgungssicherheit mit zentralen Arzneimitteln und Materialien. Sie müssen dezentraler
und auch in Europa produziert und vorgehalten werden, zusätzliche Produktionskapazitäten
müssen im Fall einer Krise schnell aktiviert werden können.
(212) Gesundheitsversorgung ist öffentliche Aufgabe. Egal ob bei der freiberuflichen
Landärztin, dem Medizintechnikunternehmen oder in der staatlichen Uniklinik – sie muss dem
Menschen und seiner Gesundheit zugutekommen. Die Planung und Finanzierung des
Gesundheitswesens muss am Bedarf der Patient*innen ausgerichtet werden. Entscheidend ist,
was medizinisch und menschlich geboten ist - und nicht die möglichst billige, schnelle oder
profitable Behandlung. Insbesondere im Krankenhausbereich soll die Gemeinwohlorientierung
gestärkt, die Benachteiligung öffentlicher Träger gegenüber privaten beendet und der Trend
hin zur Privatisierung umgekehrt werden. Klare politische Vorgaben zur Personalbemessung,
Behandlungs- und Versorgungsqualität sollen sicherstellen, dass alle Träger gleichermaßen
zum Nutzen der Patient*innen handeln. Dadurch werden Gewinnausschüttungen von Kliniken
beschränkt, damit öffentliches und beitragsfinanziertes Geld im System bleibt.
(214) Nur ein gut finanziertes Gesundheitssystem kann die Würde der Patient*innen und die
Rechte der Beschäftigten gleichermaßen schützen. Falsche politische Weichenstellungen und
der daraus folgende ökonomische Druck haben zu Fehlanreizen zulasten des Patient*innen-
Wohls, Kosteneinsparungen zulasten des Personals und einer falschen Verteilung von Geldern
geführt. Die Krankenhausfinanzierung muss neu gedacht und auf wohnortunabhängige
Versorgungssicherheit und -qualität, auf eine gute Bezahlung für Beschäftigte, auf Vorsorge
und auf Krisenfestigkeit ausgerichtet werden. Kliniken sollen nicht nur nach erbrachter
Leistung, sondern nach ihrem gesellschaftlichen Auftrag finanziert werden. Dafür braucht es
ein neues Finanzierungssystem für die Kliniken, das eine relevante strukturelle Finanzierung
beinhaltet. Dazu gehört auch die Investitionsfinanzierung durch Bund und Länder gemeinsam zu
verbessern. Die Versorgungsplanung im Gesundheitssystem soll gestärkt werden. Stationäre und
ambulante Versorgung sollen zusammen gedacht, geplant, finanziert und durchgeführt werden.
(213) Gleichwertige Lebensverhältnisse bedeuten eine gute Gesundheitsversorgung in der Stadt
und auf dem Land. Jeder Mensch muss Zugang zu medizinischer und psychotherapeutischer Hilfe
haben, ohne lange Wartezeiten, egal wo er oder sie lebt. Dafür müssen die Grenzen zwischen
ambulanter und stationärer Versorgung überwunden werden. Durch ein Stufenmodell von der
gesundheitlichen Grundversorgung bis hin zu Spezialangeboten kann die Versorgung im
ländlichen und städtischen Raum gestärkt und zeitgleich eine gute Versorgungsqualität
sichergestellt werden. Vor Ort werden verschiedene Angebote der Gesundheitsversorgung
bestmöglich miteinander verknüpft. Ambulante und stationäre Versorgung werden dabei
gemeinsam mit niedrigschwelligen Angeboten der Gesundheitsberatung geplant. Prävention und
Gesundheitsförderung werden in allen kommunalen Handlungsfeldern fest verankert.
(215) Eine bessere Vernetzung, Koordination und Zusammenarbeit über alle Berufsgruppen
hinweg ist notwendig, um den Bedarfen der Patient*innen in einer älter werdenden
Gesellschaft besser gerecht zu werden. Eine gut abgestimmte Versorgung muss zur Regel
werden. Das bedeutet, dass Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Pflegekräfte und andere
gesundheitsnahe Berufe sowie ein ausgebauter und gut ausgestatteter öffentlicher
Gesundheitsdienst Hand in Hand und auf Augenhöhe zusammenarbeiten, beispielsweise in
gemeinwohlorientierten Gesundheitszentren. Dabei helfen eine umfassende Versorgungsplanung,
Gesundheitsberichterstattung, eine Stärkung der Versorgungsforschung und die Aufwertung und
Ausweitung der Kompetenzen in Gesundheits- und Pflegefachberufen. Dabei sollen Pflegekräfte
mehr Steuerungsverantwortung für die Gestaltung der Pflege übernemen können.
Heilmittelerbringer*innen und gesundheitsnahe Berufe sind ein essenzieller Teil unseres
Gesundheitssystems und müssen finanziell besser abgesichert werden. Die Stärkung der
professionellen Pflege und der hausärztlichen Versorgung ist Voraussetzung für ein gutes
Versorgungsnetz in der Fläche.
(216) Gute Versorgung durch Hebammen - ob ambulant oder in Geburtshäusern und Kreißsälen -
muss sowohl in ländlichen Regionen als auch in Städten gesichert sein. Wir brauchen einen
Kulturwandel in der Geburtshilfe, weg von Personalmangel und Kostendruck, um die Bedürfnisse
von Mutter und Kind in den Mittelpunkt zu stellen. Die reproduktive Selbstbestimmung muss
gewährleistet sein. Das umfasst neben dem kostenfreien Zugang zu Verhütungsmitteln und der
Verhinderung von Gewalt unter der Geburt auch die Sicherstellung von ärztlich vorgenommenen
Schwangerschaftsabbrüchen und professioneller Beratungen zu diesen, die sich an den
Bedürfnissen der Frauen orientieren. Das sind wichtige Teile der Gesundheitsversorgung und
der Selbstbestimmung von Frauen. Die Forschung zu geschlechtsspezifischer Medizin und Pflege
sowie Frauengesundheit muss gestärkt und in die medizinische und pflegerische Praxis
umgesetzt werden.
(217) Gute Gesundheit und Pflege gibt es nur unter guten Arbeitsbedingungen in allen Pflege-
und Gesundheitsberufen und einer an den Bedürfnissen der Menschen ausgerichteten Pflege- und
Gesundheitsinfrastruktur. Ob Pfleger*innen in der Altenpflege oder anderswo, Hebammen oder
Physiotherapeut*innen, sie sind das Rückgrat unserer Gesellschaft. In diesem Arbeitsbereich
droht permanent die Gefahr von Überlastung und Überarbeitung. Sich um andere zu kümmern darf
nicht krank machen. Es braucht mehr Personal, mehr Lohn und mehr Zeit - und zwar für
Patient*innen statt für Bürokratie. Um überhaupt mehr Personal zu gewinnen, müssen die
Gesundheits- und Pflegeberufe Perspektiven bieten, sich die Arbeit mit der Familie
vereinbaren lassen und Fortbildung, Aufstiegschancen und Sicherheit bieten. Der Staat trägt
hier auch aufgrund des im Grundgesetz festgeschriebenen Sozialstaatsgebots eine besondere
Verantwortung.
(218) Digitalisierung und Automatisierung können helfen, Arbeitsabläufe im Gesundheitswesen
zu vereinfachen und Arbeitsbedingungen zu verbessern. Robotik und digitale Anwendungen
sollten dort eingesetzt werden, wo sie die Versorgung der Patient*innen verbessern und die
Arbeit erleichtern. Sie können und sollen menschliche Zuwendung nicht ersetzen.
(219) Die Chancen der Digitalisierung gilt es sowohl bei der Organisierung der
Gesundheitsversorgung und im Pflegebereich als auch bei der Verwaltung von Gesundheitsdaten
und der individuellen Prävention zu nutzen. So wird auch in Zeiten des demographischen
Wandels die Erhaltung eines zukunftsfähigen Gesundheitssystems unterstützt. Aufgrund der
Sensibilität von Gesundheitsdaten kommt dem Datenschutz dabei eine herausragende Rolle zu.
Gerade deshalb sollte die Infrastruktur öffentlich verantwortet und reguliert werden.
Gesundheitsdaten inklusive der Patient*innen-Daten können nur unter Wahrung höchster
Datenschutzstandards digital erfasst und anonymisiert der Forschung zur Verfügung gestellt
werden. Eine Weitergabe erfolgt nicht gegen den Willen von Patient*innen. Ihre eigenen
Gesundheitsdaten müssen Patient*innen möglichst barrierefrei und sicher zugänglich sein. Die
ärztliche Schweigepflicht und das Patient*innengeheimnis müssen auch für digitalisierte
Gesundheitsdaten jederzeit gewahrt bleiben.
(220) Solidarisch finanziert können die Herausforderungen der älter werdenden Gesellschaft
und die Kosten des medizinischen Fortschritts am besten bewältigt werden. Indem alle
Bevölkerungsgruppen in Abhängigkeit ihres Einkommens und unter Einbeziehung aller
Einkommensarten in die Finanzierung über eine Bürgerversicherung einbezogen werden, können
die Belastungen fair und für alle tragfähig ausgestaltet werden. Gesundheit und Pflege muss
allen Menschen gleich zur Verfügung stehen. Beim Zugang darf es keinen Unterschied nach
Einkommen oder Versicherungsstatus geben. Im Falle von Pflegebedürftigkeit muss durch eine
Reform der Pflegeversicherung sichergestellt werden, dass alle Menschen die Leistungen
erhalten, die sie benötigen und Pflegebedürftigkeit kein Armutsrisiko mehr ist.
(221) Leistungen, die medizinisch sinnvoll und gerechtfertigt sind und deren Wirksamkeit
wissenschaftlich erwiesen ist, müssen von der Solidargemeinschaft übernommen werden. Bei
Medikamenten und Impfstoffen, die etwa der Bekämpfung von Pandemien dienen und durch Patente
geschützt sind, sind kostengünstige Lizenzen notwendig, um Menschen weltweit versorgen zu
können. Diese Lizenzen müssen im Zweifel verpflichtend durchgesetzt werden.
(222) In der Drogenpolitik braucht es einen Paradigmenwechsel. Statt um eine
Kriminalisierung von Abhängigkeitserkrankten und Konsument*innen geht es um Prävention,
Selbstbestimmung, Schadensminimierung, Entkriminalisierung und passgenaue Beratungs- und
Hilfsangebote. Cannabis sollte zeitnah legalisiert werden. Eine kontrollierte Abgabe von
psychoaktiven Substanzen und eine an den gesundheitlichen Risiken orientierte Regulierung
sind der richtige Weg für wirksamen Jugend- und Gesundheitsschutz, zur Reduktion schädlichen
Gebrauchs von Suchtmitteln, zur Vermeidung von Drogentoten und um dazu beizutragen
kriminellen Strukturen und Drogenkriegen die Grundlage zu entziehen. Um einen wirksamen
Jugendschutz zu gewährleisten, setzen wir auf geeignete Präventionsmaßnahmen, Aufklärung und
einen faktenbasierten Umgang. Für Drogen soll nicht geworben werden. Der Nichtraucherschutz
muss gestärkt werden.
(223) Menschen sind immer Menschen, niemals „Fälle“, egal ob gesund, krank, pflegebedürftig
oder eingeschränkt. Patient*innen sind Akteur*innen mit starken Rechten. Sie sollen dabei
unterstützt werden ihre Rechte auch durchzusetzen, dafür müssen sie auch bei relevanten
Entscheidungen im Gesundheitswesen mitbestimmen und in entsprechende Gremien eingebunden
sein. Wahlfreiheit im Gesundheitswesen bedeutet, dass Versicherte die Möglichkeit haben,
sich im Krankheitsfall zwischen unterschiedlichen qualitätsgesicherten Angeboten und
Therapien zu entscheiden. Dafür braucht es Therapievielfalt und das Selbstbestimmungsrecht
der Patient*innen. Viele Menschen nutzen Komplementärmedizin, die somit eine relevante Rolle
in der heutigen Gesundheitsversorgung spielt. Die Forschung zur Wirksamkeit zum Beispiel von
Naturheilverfahren soll unterstützt werden. Die Förderung der Gesundheitskompetenz, die
Befähigung der Patient*innen und unabhängige Gesundheitsberatung sollen zu einem festen
Bestandteil unseres Gesundheitssystems werden.
(224 neu) Für queere Menschen muss das Gesundheitswesen diskriminierungsfrei zugänglich
sein. Die Gesundheitsversorgung für trans* und intergeschlechtliche Menschen muss
abgesichert und verbessert werden. Der Anspruch auf medizinische körperangleichende
Maßnahmen soll gesetzlich verankert und die Kostentragung durch das Gesundheitssystem
gewährleistet werden. Der Zugang zur Reproduktionsmedizin muss diskriminierungsfrei
erfolgen. Medizinisch nicht notwendige genitalverändernder Operationen bei
intergeschlechtlichen Menschen vor deren Einwilligungsfähigkeit und sogenannte
"Konversionstheraphien" gehören wirksam verboten. Um HIV positive Menschen zu unterstützen,
müssen der Zugang zu Medikamenten verbessert, medizinischer Fortschritt genutzt und Stigmata
abgebaut werden.
(225 neu)Auch im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit haben Menschen das Recht auf ein
selbstbestimmtes Leben. Die Sicherung einer Pflege, die Selbstbestimmung und Teilhabe
ermöglicht und die Würde Pflegebedürftiger schützt, ist gerade aufgrund des demografischen
Wandels eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe. In der Einwanderungsgesellschaft muss
Pflege außerdem diversitätssensibel gestaltet sein.
(225 neu) Menschen, die pflegebedürftig werden, wollen zumeist in ihrem gewohnten Umfeld
bleiben. Eine dezentrale Pflegestruktur, bei der die Wünsche, die Selbstbestimmung und
Selbstständigkeit der Betroffenen im Mittelpunkt stehen, ist dafür der beste Weg. Deshalb
sollen Kommunen mehr Möglichkeiten bekommen, das Angebot an Pflege und Betreuung vor Ort zu
gestalten, eine bedarfsgerechte Pflegeinfrastruktur zu schaffen und dabei insbesondere auf
einen umfassenden Ausbau von ambulanten Wohn- und Pflegeformen statt weiteren
Großeinrichtungen zu achten. Gute stationäre Pflege gibt es nur, wenn in Pflegeheimen die
Bedürfnisse und das Wohl der Bewohner*innen im Mittelpunkt stehen. Dass zu Gunsten von hohen
Renditen an der Qualität oder an den Beschäftigten gespart wird, muss unterbunden werden.
(226 neu) Ziel sind lebenswerte Quartiere für alle Generationen, in denen professionelle
Pflegeangebote und nachbarschaftliche Initiativen ineinandergreifen und diese ältere und
pflegebedürftige Menschen sowie pflegende Angehörige unterstützen. Pflegende Angehörige
verdienen generell mehr Anerkennung, sie sind als tragende Säule der häuslichen Pflege auf
Augenhöhe in das Versorgungsnetz einzubinden und zu unterstützen.
(225) Zu einem Leben in Würde gehört auch ein Sterben in Würde. Eine bedarfsgerechte
Palliativversorgung in Stadt und Land ist unerlässlich. Auch damit Menschen die Möglichkeit
haben, zu Hause im Kreis der Angehörigen zu sterben. Zusätzlich braucht es genügend
Hospizplätze, die auch auf die Bedürfnisse der Sterbenden eingestellt sind. Das Recht auf
selbstbestimmtes Leben schließt - nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts -
selbstbestimmtes Sterben frei von Druck ein.
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