Die Europäische Republik hat den Auftrag, die europäischen Grundrechte zu garantieren – unabhängig davon, in welchem Land der Republik jemand lebt. Die EU hat diese europäischen Grundrechte bereits definiert: Die europäische Grundrechtecharta beinhaltet politische, soziale und ökologische Rechte.
Nun muss es darum gehen, dass auch die Verwirklichung dieser gemeinsam definierten Rechte der Bürgerinnen und Bürger Gegenstand des Subsidiaritätsprinzips wird. Das heißt, wir müssen klären: Welche Ebenen können diese Rechte gemeinsam am besten garantieren? Es geht nicht mehr nur um die optimale Zuordnung, sondern um den Prozess des optimalen Ineinandergreifens.
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