Viele Krankenhäuser befinden sich in kirchlicher Trägerschaft. Wer öffentliche Aufgaben – zudem unter öffentlicher Finanzierung – wahrnimmt, muss sich auch an die einschlägigen Gesetze halten, die jedwede Diskriminierung von Menschen verbieten.
Antrag: | Kapitel 4: Zusammen leben |
---|---|
Antragsteller*in: | BAG Säkulare Grüne (dort beschlossen am: 26.09.2020) |
Status: | Zurückgezogen |
Verfahrensvorschlag: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 05.10.2020, 08:37 |
Kommentare