Antrag: | Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen |
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Antragsteller*in: | Antragskommission (beschlossen am: 16.11.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.L-01-020 |
Eingereicht: | 17.11.2020, 16:49 |
mÜ GSP.L-01-020 (Variante): Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen
Verfahrensvorschlag zu GSP.L-01-020: Antragstext
Von Zeile 18 bis 23:
Ausmaße an. Es ist Aufgabe der Menschheit, die Katastrophe so weit wie möglich zu verhindern. Leitlinie ist das Klimaabkommen von Paris, das vorsieht, die Erderhitzung auf deutlich unter zwei Grad, möglichst auf 1,5 Grad, zu begrenzen. Europa muss so schnell wie möglich Klimaneutralität erreichen. Deutschland als einem der größten Verursacher von Treibhausgasen kommt dabei eine besondere Verantwortung zu. Jedes Zehntelgrad weniger Erhitzung zählt.Zentrale Grundlage unserer Politik ist das Klimaabkommen von Paris sowie der Bericht des Weltklimarates zum 1,5-Grad-Limit, der verdeutlicht, dass jedes Zehntelgrad zählt, um das Überschreiten von relevanten Kipppunkten im Klimasystem zu verhindern. Es ist daher notwendig, auf den 1,5-Grad-Pfad zu kommen. Dafür ist unmittelbares und substanzielles Handeln in den nächsten Jahren entscheidend. Mehr erneuerbare Energien zu nutzen, ist nicht nur günstiger und nachhaltiger, sondern führt auch schneller zu europäischer Klimaneutralität – die deutlich vor Mitte des Jahrhunderts erreicht werden muss.
Original-Änderungsantrag: Antragstext
Von Zeile 17 bis 19 einfügen:
Hitzesommer und Wetterextreme sorgen für extreme Schäden und nehmen lebensbedrohliche Ausmaße an. (Änderungsantrag der Antragskommission zur Einfügung einer Abstimmungsalternative) Es ist Aufgabe der Menschheit, die Katastrophe so weit wie möglich zu verhindern. Leitlinie ist das Klimaabkommen von Paris, das vorsieht, die Erderhitzung auf
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