Präventive Maßnahmen dienen dem Jugendschutz, wirkt aber nicht einer Kriminalisierung von Abhängigkeitserkrankten entgegen. Deshalb sollten die beiden Begriffe getrennt werden. Bei Sucht wird in der Regel im medizinischen Kontext von Abhängigkeitserkrankungen gesprochen.
Antrag: | Kapitel 4: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | Dirk Herres (KV Köln) und 21 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 18%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 07.09.2020, 19:23 |
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