Im mittleren Teil Bereinigungen von Überschneidungen und Unschärfen durch Vereinfachung und Klarstellung (Abwehrrechte sind auch Grundrechte, Leistungsrechte gar nicht erwähnt, staatliche Eingriffe sind auch exekutives Handeln).
Am Ende wichtige Ergänzung zu einem niedrigschwelligen Zugang zum Recht. Dabei ist es mit finanzieller Unterstützung nicht getan. Auch ein Zurückfahren von zeitlichem- und Detailumfang vieler juristischer Möglichkeiten ist notwendig.
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