Das Versagen der Europäische Union in der Migrationspolitik, bei der Verteilung von Geflüchteten und insbesondere bei der Seenotrettung im Mittelmeer führt zu einem faktischen menschenrechtlichen Schutzvakuum. Dies liegt auch daran, dass eine bloße „Koordination zwischen Staaten“, wie sie in (394) gefordert wird, nicht gelingt, insbesondere wenn die Mitgliedstaaten Verantwortlichkeiten gegenseitig hin- und herschieben. Eine Föderale Europäische Republik wäre unmittelbar und als solche in der Pflicht, die genannten Rechte zu gewährleisten und dürfte sich erst recht nicht in eine Koordinierungsrolle flüchten.
(Dieser Änderungsantrag wurde, vorgeschlagen von Thilo Zimmermann, vom Arbeitskreis Internationales & Europa des KV Köln am 24.09.2020 besprochen und mit einfacher Mehrheit befürwortet.)
Kommentare