Antrag: | Kapitel 7: In Bildung investieren |
---|---|
Antragsteller*in: | Tabea Rößner (KV Mainz) und 23 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 50%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch anderen Antrag |
Eingereicht: | 02.10.2020, 14:42 |
GSP.B-01-022: Kapitel 7: In Bildung investieren
Antragstext
Von Zeile 21 bis 22 einfügen:
Bildungseinrichtungen reflektiert und daher auch in der Ausbildung pädagogischer Berufe thematisiert und kritisch hinterfragt werden. Daneben sollte Alltagswissen erworben werden: Betrugsmaschen erkennen, Geld anlegen, mit seinem Geld auskommen etc. Dafür muss Verbraucherbildung in den formalen Bildungsstrukturen formal verankert sein.
Kapitel 7: In Bildung investieren
Recht auf Bildung
(304) Bildung ermöglicht es Menschen, ihr Leben eigenverantwortlich und selbstbestimmt zu
gestalten. Bildung befähigt Menschen dazu, ihre Potentiale und Interessen zu entwickeln und
offen für neue Erkenntnisse und Erfahrungen zu bleiben. Das Recht auf Bildung ist ein Recht
auf Selbstbestimmung, Mündigkeit und gesellschaftliche Teilhabe.
(305) Das Bildungssystem fördert Zukunftskompetenzen – Kooperation, Kommunikation,
Kreativität, kritisches Denken. Und es muss Freiheit lassen für neue Ideen und
Lernerfahrungen aller Beteiligten. Ein gleichberechtigter Zugang zu Bildung ist Grundlage
für gesellschaftliche Weiterentwicklung. Das Bildungssystem muss Kinder, Jugendliche und
alle Lernenden befähigen, eine Zukunft zu gestalten, die von Unwägbarkeiten, Klimakrise,
digitalem Wandel und sozialen Veränderungen geprägt sein wird.
(306) Das Bildungssystem soll zu ganzheitlichem Denken, zu nachhaltigem Handeln und zu
verantwortungsvollem Entscheiden befähigen und Menschen die selbstbestimmte Teilhabe an der
Gesellschaft ermöglichen. Es ist damit die Grundlage für eine freie und demokratische
Gesellschaft. Das heißt auch, gesellschaftliche und technologische Entwicklungen einordnen
zu können, um nicht Fake News oder Verschwörungstheorien zu erliegen. Kitas und Schulen
sollen Orte sein, an denen Kinder und Jugendliche Wertschätzung erfahren, demokratisches
Zusammenleben praktisch erleben und mitbestimmen können. Rollenbilder und
Geschlechternormen, rassistische, diskriminierende sowie Dominanzstrukturen müssen in allen
Bildungseinrichtungen reflektiert und daher auch in der Ausbildung pädagogischer Berufe
thematisiert und kritisch hinterfragt werden. Daneben sollte Alltagswissen erworben werden: Betrugsmaschen erkennen, Geld anlegen, mit seinem Geld auskommen etc. Dafür muss Verbraucherbildung in den formalen Bildungsstrukturen formal verankert sein.
(307) Gute Bildung zeichnet sich dadurch aus, dass sie bestehende Ungleichheiten nicht
zementiert, sondern sie überwinden hilft. Es ist staatliche Aufgabe, ungleiche
Startbedingungen aufgrund von sozialen Benachteiligungen, dem Wohn- und Lebensumfeld, von
Diskriminierung oder Sprachvoraussetzungen auszugleichen. Ziel ist, dass alle jungen
Menschen bestmögliche Bildungsabschlüsse unabhängig vom Bildungsgrad und Einkommen ihrer
Eltern erwerben. Unser Bildungssystem soll an die internationale Spitzengruppe
anschlussfähig werden. Dafür ist wesentlich, sicherzustellen, dass alle Jugendlichen mit
Verlassen der Schule über eine ausreichende Qualifikation in Schlüsselkompetenzen verfügen.
Gleichzeitig soll die Begabungsförderung ausgebaut werden.
(308) Bildung ist die wichtigste Grundlage für gute Entwicklungschancen im Leben und trägt
maßgeblich dazu bei, dass Menschen in der modernen Arbeitswelt ihren Platz finden. Ein
starkes Bildungssystem ist zugleich zentral für die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes.
Kita und Schule
(309) Die Grundlagen für einen guten Bildungsweg werden in der frühen Kindheit gelegt.
Unterschiede bei den sozialen Voraussetzungen werden vor allem durch eine qualitativ
hochwertige frühkindliche Bildung ausgeglichen. Das stellt neue Anforderungen an das
pädagogische Fachpersonal in den Kitas, weswegen es überall im Land gute Personalschlüssel
und verbindliche Qualitätsstandards braucht. Um den unterschiedlichen Bedarfen der Kinder
gerecht zu werden, arbeiten Menschen unterschiedlicher Qualifikationen in Teams. Um der
Individualität von Kindern gerecht zu werden, ist eine gute Personalausstattung bei
angemessener Bezahlung sicherzustellen.
(310) Der Ganztag an Schulen soll nicht nur Wissen vermitteln, sondern soziale Kompetenzen
und das Miteinander fördern sowie eine stärkere Verknüpfung zwischen Lernen, Erfahren und
Erforschen gewährleisten. So können gezielt soziale und kulturelle Benachteiligungen
überwunden werden. Die individuelle Förderung der Kinder je nach Potentialen ist
entscheidend, deshalb sind Klassengrößen auf unter 20 Kinder zu reduzieren oder größere
Gruppen mit zusätzlicher Unterstützung auszustatten. Auf den Ganztag soll es einen
Rechtsanspruch geben.
(311) Bildungspolitik und Sozialpolitik gehören zusammen. Bildungsorte müssen
dementsprechend eingebettet sein in Netzwerke sozialer Unterstützungsleistungen, die das
Leben von Kindern und Jugendlichen ganzheitlich betrachten, passgenaue Hilfen anbieten und
verhindern, dass Einzelne den Anschluss verlieren.
(312) Die Finanzierung des Bildungssystems ist eine zentrale Aufgabe für eine
zukunftsgewandte Gesellschaft und Voraussetzung für Gerechtigkeit. Denn Vermögen und
Bildungszugang hängen immer noch besonders stark zusammen. Bund und Länder sollen deshalb
die höhere Besteuerung von Vermögen bzw. Erbschaften zur besseren Ausstattung eines
Bildungssystems nutzen, das allen Kindern und Jugendlichen die gleichen Chancen bietet.
(313) Die Lernmittel an Schulen sollen für Lernende und Lehrende frei sein, einschließlich
digitaler Endgeräte, benötigter Software und Internetzugang.
(314) Alle Kitas und Schulen in Deutschland sollen sich zu inklusiven Orten
weiterentwickeln. Das muss sich in einer ausreichenden Anzahl an entsprechend ausgebildeten
Mitarbeiter*innen, aber auch in deren Vielfalt widerspiegeln. Inklusive pädagogische
Konzepte müssen es jedem Kind und jedem Jugendlichen unabhängig von intellektuellen, sozial-
emotionalen, physischen oder sonstigen Voraussetzungen ermöglichen, gemeinsam zu lernen, die
eigene Persönlichkeit und eigene Potentiale zu entwickeln und am gesellschaftlichen Leben
teilzuhaben. Schulen müssen ihre Pädagogik an die Schüler*innen anpassen, nicht umgekehrt.
Dazu brauchen sie Zeit, Gestaltungsspielraum, kleinere Klassen, inklusive pädagogische
Konzepte und multiprofessionelle Unterstützung.
(315) Gute Schulen brauchen Freiraum und gut ausgebildete Lehrkräfte, die den Unterricht so
gestalten, dass er den natürlichen Wissensdurst junger Menschen fördert, sowie in Teams
arbeitendes Personal, das eine ganzheitliche Entwicklung stärkt. Offene und durchlässige
Strukturen im Unterricht und in der Schule helfen, Potentiale zu entfalten und
unterschiedliche Stärken zu entwickeln.
(316) Die technische Ausstattung von Kitas und Schulen muss auf dem gleichen Niveau sein wie
in der digitalen Wirklichkeit außerhalb der Bildungsstätten. Das zu gewährleisten ist
dringliche Aufgabe der öffentlichen Hand. Die Digitalisierung ist nichts, wovor man Kinder
schützen muss. Stattdessen sollen sie befähigt werden, die technischen Möglichkeiten
entwicklungsgerecht zu nutzen. Pädagogische Fachkräfte und Lehrer*innen sollen dafür aus-
und fortgebildet werden. Die Digitalisierung verändert die Form des Lernens und ermöglicht
eine neue Dimension für den individualisierten und inklusiven Unterricht. Das muss sich auch
in der Pädagogik widerspiegeln. Neben der digitalen Kompetenz braucht es auch eine Werte-
und Normen-Reflexion der technisch-digitalen Entwicklung. Digitale Kompetenzen sind dabei
eine Querschnittsaufgabe für alle Lernfelder und Unterrichtsfächer.
(317) Das deutsche Bildungssystem braucht eine deutlich bessere Mittelausstattung für mehr
Personal, Infrastruktur und Gebäude. Dabei müssen regionale Unterschiede berücksichtigt
werden. Der Wohnort soll nicht über die Qualität der Förderung entscheiden. Vor allem für
den Kita- und Primarbereich müssen die Ausgaben verdoppelt werden, denn hier werden die
Weichen für den Bildungserfolg gestellt.
(318) Der Föderalismus schützt die Demokratie und sichert regionale Vielfalt. Er darf jedoch
nicht dazu führen, dass eine Verständigung auf bundesweite Bildungsziele und -standards
sowie nötige Investitionen in Digitalisierung, Ganztag oder Inklusion unterbleiben. Das
können die Länder nicht allein leisten, sondern es ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Das
Kooperationsverbot muss zu einem Kooperationsgebot gemacht werden.
Lebensbegleitendes Lernen
(319) Bildung ist ein lebenslanger Prozess. Die staatliche Verantwortung beginnt mit der
Kita und der Schule und erstreckt sich über die berufliche Bildung und die Hochschulbildung
bis hin zum Recht auf Weiterbildung und Erwachsenenbildung. Sie wird umrahmt von einem
lebensbegleitenden Prozess der nonformalen Bildung. Bildung muss stärker als jemals zuvor in
jedem Alter selbstverständlicher Teil des Lebens werden. Weiterbildung ist eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, damit gesellschaftliche Teilhabe in der Wissensökonomie
gesichert wird.
(320) Kein Bildungsschritt soll ohne Abschluss und Anschluss bleiben. Jeder Mensch soll die
Möglichkeit haben, zu jedem Zeitpunkt in seinem Leben Schul- und Hochschulabschlüsse,
Berufsausbildungen oder Teilqualifizierungen zu erwerben. Der garantierte und
niedrigschwellige Zugang zur Erwachsenenbildung in Form des „zweiten Bildungswegs“ fördert
die soziale Mobilität innerhalb der Gesellschaft und ist unerlässlich für das Ziel gleicher
Bildungs- und Lebenschancen. Direkt nach der Schule muss der Weg für alle Jugendlichen in
eine angemessen bezahlte, anerkannte Berufsausbildung oder in eine Hochschulbildung offen
sein. Außerdem müssen ausländische Bildungsabschlüsse schnell und unbürokratisch anerkannt
werden können.
(321) Alle Menschen, die nicht oder nicht ausreichend lesen und schreiben können, sollen
leichten Zugang zu Bildungsangeboten und speziellen Förderungen haben und diese in Anspruch
nehmen können.
(322) Der Fokus beim digitalen Lernen liegt auf der Medienkompetenz und der digitalen
Mündigkeit. Gezielt sollen auch Erwachsene mit wenig Erfahrung im Umgang mit digitalen
Medien angesprochen werden, damit sie die Möglichkeiten der digitalen Welt selbstbestimmt
und sicher nutzen können.
(323) Lebensbegleitendes Lernen erfordert ein breites Spektrum an privaten, betrieblichen
und auch öffentlich verantworteten Weiterbildungsinstitutionen. Volkshochschulen und
ähnliche Einrichtungen gehören zur Daseinsvorsorge und sollen zu barrierefreien
Knotenpunkten der Erwachsenenbildung werden.
(324) Viele Menschen lernen in unterschiedlichsten Vereinen, Jugendverbänden und
Bildungsstätten sich einzubringen und mitzubestimmen. Auch diese außerschulische und
nonformale Bildung muss ausreichend Raum und finanzielle Möglichkeiten erhalten.
(325) Bildungswege sind heutzutage dauerhaft, berufsbegleitend und mit Wechseln verbunden.
Leistungen wie BAföG müssen dieser Realität angepasst werden. Auf einem Arbeitsmarkt mit
sich schnell wandelnden Anforderungen sind sowohl die Arbeitgeber*innen als auch die
öffentliche Hand gefordert, durch vergütete Aus- und Weiterbildung, Bildungsgeld und
Bildungsurlaub Chancengleichheit herzustellen. Niemandem dürfen aufgrund prekärer
Beschäftigung die Möglichkeiten essenzieller Qualifikation verwehrt sein.
(326) Bildungszugänge sind stark durch die Eigenheiten der Stadtteile oder durch Stadt-Land-
Gegensätze geprägt. Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu sichern bedeutet, es auch
Kindern im ländlichen Raum zu ermöglichen, mit akzeptablen Schulwegen eine hochwertige
Bildung zu erreichen. Der Erhalt von kleinen Schulen soll durch Vernetzung ermöglicht
werden. Kreative Konzepte wie mobile Mediatheken, Bibliotheken und Labore schaffen nicht nur
für Erwachsene Bildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten in strukturschwachen Räumen. Diese
müssen ebenso gefördert werden wie der Schüler*innen-Transport. Das gehört zur staatlichen
Daseinsvorsorge.
weitere Antragsteller*innen
- Natalie Cramme-Hill (KV Trier)
- Sven Gierse (KV Mainz)
- Siegrid Braun (KV Rhein-Hunsrück)
- Terrance Angermann (KV Alzey-Worms)
- Julia Schmenk (KV Koblenz)
- Susanne Pithan (KV Kaiserslautern)
- Marlon Wrasse (KV Westerwald)
- Johannes Mihram (KV Berlin-Mitte)
- Herbert Lange (KV Landshut-Land)
- Vanessa Gronemann (KV Kassel-Stadt)
- Klaus Müller (KV Berlin-Mitte)
- Konstantin von Notz (KV Herzogtum Lauenburg)
- Jörn Pohl (KV Kiel)
- Rosi Steinberger (KV Landshut-Land)
- Alexandra Geese (KV Bonn)
- Turgut Altug (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Rainer Metz (KV Krefeld)
- Renate Künast (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Karl-Eberhard Hain (KV Westerwald)
- Christiane Rohleder (KV Mainz)
- Babette Metz (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Benjamin Raschke (KV Dahme-Spreewald)
- Katrin Brunke (KV Mainz)
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Bildungseinrichtungen reflektiert und daher auch in der Ausbildung pädagogischer Berufe thematisiert und kritisch hinterfragt werden. Daneben sollte Alltagswissen erworben werden: Betrugsmaschen erkennen, Geld anlegen, mit seinem Geld auskommen etc. Dafür muss Verbraucherbildung in den formalen Bildungsstrukturen formal verankert sein.
Kapitel 7: In Bildung investieren
Recht auf Bildung
(304) Bildung ermöglicht es Menschen, ihr Leben eigenverantwortlich und selbstbestimmt zu
gestalten. Bildung befähigt Menschen dazu, ihre Potentiale und Interessen zu entwickeln und
offen für neue Erkenntnisse und Erfahrungen zu bleiben. Das Recht auf Bildung ist ein Recht
auf Selbstbestimmung, Mündigkeit und gesellschaftliche Teilhabe.
(305) Das Bildungssystem fördert Zukunftskompetenzen – Kooperation, Kommunikation,
Kreativität, kritisches Denken. Und es muss Freiheit lassen für neue Ideen und
Lernerfahrungen aller Beteiligten. Ein gleichberechtigter Zugang zu Bildung ist Grundlage
für gesellschaftliche Weiterentwicklung. Das Bildungssystem muss Kinder, Jugendliche und
alle Lernenden befähigen, eine Zukunft zu gestalten, die von Unwägbarkeiten, Klimakrise,
digitalem Wandel und sozialen Veränderungen geprägt sein wird.
(306) Das Bildungssystem soll zu ganzheitlichem Denken, zu nachhaltigem Handeln und zu
verantwortungsvollem Entscheiden befähigen und Menschen die selbstbestimmte Teilhabe an der
Gesellschaft ermöglichen. Es ist damit die Grundlage für eine freie und demokratische
Gesellschaft. Das heißt auch, gesellschaftliche und technologische Entwicklungen einordnen
zu können, um nicht Fake News oder Verschwörungstheorien zu erliegen. Kitas und Schulen
sollen Orte sein, an denen Kinder und Jugendliche Wertschätzung erfahren, demokratisches
Zusammenleben praktisch erleben und mitbestimmen können. Rollenbilder und
Geschlechternormen, rassistische, diskriminierende sowie Dominanzstrukturen müssen in allen
Bildungseinrichtungen reflektiert und daher auch in der Ausbildung pädagogischer Berufe
thematisiert und kritisch hinterfragt werden. Daneben sollte Alltagswissen erworben werden: Betrugsmaschen erkennen, Geld anlegen, mit seinem Geld auskommen etc. Dafür muss Verbraucherbildung in den formalen Bildungsstrukturen formal verankert sein.
(307) Gute Bildung zeichnet sich dadurch aus, dass sie bestehende Ungleichheiten nicht
zementiert, sondern sie überwinden hilft. Es ist staatliche Aufgabe, ungleiche
Startbedingungen aufgrund von sozialen Benachteiligungen, dem Wohn- und Lebensumfeld, von
Diskriminierung oder Sprachvoraussetzungen auszugleichen. Ziel ist, dass alle jungen
Menschen bestmögliche Bildungsabschlüsse unabhängig vom Bildungsgrad und Einkommen ihrer
Eltern erwerben. Unser Bildungssystem soll an die internationale Spitzengruppe
anschlussfähig werden. Dafür ist wesentlich, sicherzustellen, dass alle Jugendlichen mit
Verlassen der Schule über eine ausreichende Qualifikation in Schlüsselkompetenzen verfügen.
Gleichzeitig soll die Begabungsförderung ausgebaut werden.
(308) Bildung ist die wichtigste Grundlage für gute Entwicklungschancen im Leben und trägt
maßgeblich dazu bei, dass Menschen in der modernen Arbeitswelt ihren Platz finden. Ein
starkes Bildungssystem ist zugleich zentral für die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes.
Kita und Schule
(309) Die Grundlagen für einen guten Bildungsweg werden in der frühen Kindheit gelegt.
Unterschiede bei den sozialen Voraussetzungen werden vor allem durch eine qualitativ
hochwertige frühkindliche Bildung ausgeglichen. Das stellt neue Anforderungen an das
pädagogische Fachpersonal in den Kitas, weswegen es überall im Land gute Personalschlüssel
und verbindliche Qualitätsstandards braucht. Um den unterschiedlichen Bedarfen der Kinder
gerecht zu werden, arbeiten Menschen unterschiedlicher Qualifikationen in Teams. Um der
Individualität von Kindern gerecht zu werden, ist eine gute Personalausstattung bei
angemessener Bezahlung sicherzustellen.
(310) Der Ganztag an Schulen soll nicht nur Wissen vermitteln, sondern soziale Kompetenzen
und das Miteinander fördern sowie eine stärkere Verknüpfung zwischen Lernen, Erfahren und
Erforschen gewährleisten. So können gezielt soziale und kulturelle Benachteiligungen
überwunden werden. Die individuelle Förderung der Kinder je nach Potentialen ist
entscheidend, deshalb sind Klassengrößen auf unter 20 Kinder zu reduzieren oder größere
Gruppen mit zusätzlicher Unterstützung auszustatten. Auf den Ganztag soll es einen
Rechtsanspruch geben.
(311) Bildungspolitik und Sozialpolitik gehören zusammen. Bildungsorte müssen
dementsprechend eingebettet sein in Netzwerke sozialer Unterstützungsleistungen, die das
Leben von Kindern und Jugendlichen ganzheitlich betrachten, passgenaue Hilfen anbieten und
verhindern, dass Einzelne den Anschluss verlieren.
(312) Die Finanzierung des Bildungssystems ist eine zentrale Aufgabe für eine
zukunftsgewandte Gesellschaft und Voraussetzung für Gerechtigkeit. Denn Vermögen und
Bildungszugang hängen immer noch besonders stark zusammen. Bund und Länder sollen deshalb
die höhere Besteuerung von Vermögen bzw. Erbschaften zur besseren Ausstattung eines
Bildungssystems nutzen, das allen Kindern und Jugendlichen die gleichen Chancen bietet.
(313) Die Lernmittel an Schulen sollen für Lernende und Lehrende frei sein, einschließlich
digitaler Endgeräte, benötigter Software und Internetzugang.
(314) Alle Kitas und Schulen in Deutschland sollen sich zu inklusiven Orten
weiterentwickeln. Das muss sich in einer ausreichenden Anzahl an entsprechend ausgebildeten
Mitarbeiter*innen, aber auch in deren Vielfalt widerspiegeln. Inklusive pädagogische
Konzepte müssen es jedem Kind und jedem Jugendlichen unabhängig von intellektuellen, sozial-
emotionalen, physischen oder sonstigen Voraussetzungen ermöglichen, gemeinsam zu lernen, die
eigene Persönlichkeit und eigene Potentiale zu entwickeln und am gesellschaftlichen Leben
teilzuhaben. Schulen müssen ihre Pädagogik an die Schüler*innen anpassen, nicht umgekehrt.
Dazu brauchen sie Zeit, Gestaltungsspielraum, kleinere Klassen, inklusive pädagogische
Konzepte und multiprofessionelle Unterstützung.
(315) Gute Schulen brauchen Freiraum und gut ausgebildete Lehrkräfte, die den Unterricht so
gestalten, dass er den natürlichen Wissensdurst junger Menschen fördert, sowie in Teams
arbeitendes Personal, das eine ganzheitliche Entwicklung stärkt. Offene und durchlässige
Strukturen im Unterricht und in der Schule helfen, Potentiale zu entfalten und
unterschiedliche Stärken zu entwickeln.
(316) Die technische Ausstattung von Kitas und Schulen muss auf dem gleichen Niveau sein wie
in der digitalen Wirklichkeit außerhalb der Bildungsstätten. Das zu gewährleisten ist
dringliche Aufgabe der öffentlichen Hand. Die Digitalisierung ist nichts, wovor man Kinder
schützen muss. Stattdessen sollen sie befähigt werden, die technischen Möglichkeiten
entwicklungsgerecht zu nutzen. Pädagogische Fachkräfte und Lehrer*innen sollen dafür aus-
und fortgebildet werden. Die Digitalisierung verändert die Form des Lernens und ermöglicht
eine neue Dimension für den individualisierten und inklusiven Unterricht. Das muss sich auch
in der Pädagogik widerspiegeln. Neben der digitalen Kompetenz braucht es auch eine Werte-
und Normen-Reflexion der technisch-digitalen Entwicklung. Digitale Kompetenzen sind dabei
eine Querschnittsaufgabe für alle Lernfelder und Unterrichtsfächer.
(317) Das deutsche Bildungssystem braucht eine deutlich bessere Mittelausstattung für mehr
Personal, Infrastruktur und Gebäude. Dabei müssen regionale Unterschiede berücksichtigt
werden. Der Wohnort soll nicht über die Qualität der Förderung entscheiden. Vor allem für
den Kita- und Primarbereich müssen die Ausgaben verdoppelt werden, denn hier werden die
Weichen für den Bildungserfolg gestellt.
(318) Der Föderalismus schützt die Demokratie und sichert regionale Vielfalt. Er darf jedoch
nicht dazu führen, dass eine Verständigung auf bundesweite Bildungsziele und -standards
sowie nötige Investitionen in Digitalisierung, Ganztag oder Inklusion unterbleiben. Das
können die Länder nicht allein leisten, sondern es ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Das
Kooperationsverbot muss zu einem Kooperationsgebot gemacht werden.
Lebensbegleitendes Lernen
(319) Bildung ist ein lebenslanger Prozess. Die staatliche Verantwortung beginnt mit der
Kita und der Schule und erstreckt sich über die berufliche Bildung und die Hochschulbildung
bis hin zum Recht auf Weiterbildung und Erwachsenenbildung. Sie wird umrahmt von einem
lebensbegleitenden Prozess der nonformalen Bildung. Bildung muss stärker als jemals zuvor in
jedem Alter selbstverständlicher Teil des Lebens werden. Weiterbildung ist eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, damit gesellschaftliche Teilhabe in der Wissensökonomie
gesichert wird.
(320) Kein Bildungsschritt soll ohne Abschluss und Anschluss bleiben. Jeder Mensch soll die
Möglichkeit haben, zu jedem Zeitpunkt in seinem Leben Schul- und Hochschulabschlüsse,
Berufsausbildungen oder Teilqualifizierungen zu erwerben. Der garantierte und
niedrigschwellige Zugang zur Erwachsenenbildung in Form des „zweiten Bildungswegs“ fördert
die soziale Mobilität innerhalb der Gesellschaft und ist unerlässlich für das Ziel gleicher
Bildungs- und Lebenschancen. Direkt nach der Schule muss der Weg für alle Jugendlichen in
eine angemessen bezahlte, anerkannte Berufsausbildung oder in eine Hochschulbildung offen
sein. Außerdem müssen ausländische Bildungsabschlüsse schnell und unbürokratisch anerkannt
werden können.
(321) Alle Menschen, die nicht oder nicht ausreichend lesen und schreiben können, sollen
leichten Zugang zu Bildungsangeboten und speziellen Förderungen haben und diese in Anspruch
nehmen können.
(322) Der Fokus beim digitalen Lernen liegt auf der Medienkompetenz und der digitalen
Mündigkeit. Gezielt sollen auch Erwachsene mit wenig Erfahrung im Umgang mit digitalen
Medien angesprochen werden, damit sie die Möglichkeiten der digitalen Welt selbstbestimmt
und sicher nutzen können.
(323) Lebensbegleitendes Lernen erfordert ein breites Spektrum an privaten, betrieblichen
und auch öffentlich verantworteten Weiterbildungsinstitutionen. Volkshochschulen und
ähnliche Einrichtungen gehören zur Daseinsvorsorge und sollen zu barrierefreien
Knotenpunkten der Erwachsenenbildung werden.
(324) Viele Menschen lernen in unterschiedlichsten Vereinen, Jugendverbänden und
Bildungsstätten sich einzubringen und mitzubestimmen. Auch diese außerschulische und
nonformale Bildung muss ausreichend Raum und finanzielle Möglichkeiten erhalten.
(325) Bildungswege sind heutzutage dauerhaft, berufsbegleitend und mit Wechseln verbunden.
Leistungen wie BAföG müssen dieser Realität angepasst werden. Auf einem Arbeitsmarkt mit
sich schnell wandelnden Anforderungen sind sowohl die Arbeitgeber*innen als auch die
öffentliche Hand gefordert, durch vergütete Aus- und Weiterbildung, Bildungsgeld und
Bildungsurlaub Chancengleichheit herzustellen. Niemandem dürfen aufgrund prekärer
Beschäftigung die Möglichkeiten essenzieller Qualifikation verwehrt sein.
(326) Bildungszugänge sind stark durch die Eigenheiten der Stadtteile oder durch Stadt-Land-
Gegensätze geprägt. Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu sichern bedeutet, es auch
Kindern im ländlichen Raum zu ermöglichen, mit akzeptablen Schulwegen eine hochwertige
Bildung zu erreichen. Der Erhalt von kleinen Schulen soll durch Vernetzung ermöglicht
werden. Kreative Konzepte wie mobile Mediatheken, Bibliotheken und Labore schaffen nicht nur
für Erwachsene Bildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten in strukturschwachen Räumen. Diese
müssen ebenso gefördert werden wie der Schüler*innen-Transport. Das gehört zur staatlichen
Daseinsvorsorge.
weitere Antragsteller*innen
- Natalie Cramme-Hill (KV Trier)
- Sven Gierse (KV Mainz)
- Siegrid Braun (KV Rhein-Hunsrück)
- Terrance Angermann (KV Alzey-Worms)
- Julia Schmenk (KV Koblenz)
- Susanne Pithan (KV Kaiserslautern)
- Marlon Wrasse (KV Westerwald)
- Johannes Mihram (KV Berlin-Mitte)
- Herbert Lange (KV Landshut-Land)
- Vanessa Gronemann (KV Kassel-Stadt)
- Klaus Müller (KV Berlin-Mitte)
- Konstantin von Notz (KV Herzogtum Lauenburg)
- Jörn Pohl (KV Kiel)
- Rosi Steinberger (KV Landshut-Land)
- Alexandra Geese (KV Bonn)
- Turgut Altug (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Rainer Metz (KV Krefeld)
- Renate Künast (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Karl-Eberhard Hain (KV Westerwald)
- Christiane Rohleder (KV Mainz)
- Babette Metz (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Benjamin Raschke (KV Dahme-Spreewald)
- Katrin Brunke (KV Mainz)
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